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Autor Thema: Nur die Miete wird gezahlt? Das ist zu wenig !!  (Gelesen 2549 mal)
Christian-s51
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Beiträge: 9


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« am: 9. Oktober 2008, 18:57:19 »

Hallo,

mein (unser) Ausgangspunkt:

Ich bin 21 und ausgelernt; meine Freundin ist 17 und in der Ausbildung.
Wir möchten im April/Mai 2009 zusammen ziehen.

Unser Verdienst:
1200,- netto (Ich)
490,- netto (Freundin, Ausbildung)

Falls ich eingezogen werden, dann bekommen ich laut Recherche nur um die 350,- EUR. Das macht meinerseits fast 900,- EUR weniger im Monat.

Unsere Kosten (da gemeinsame Wohnung) bleiben allerdings gleich!
Internetflatrate
Handyvertrag mit Grundgebühr
GEZ
Kontoführungsgebühr
Hausrat
Haftplicht
Unfallversicherung
Autosteuer (Freundin nimmt dann mein Auto)
Autoversicherung 70,-/Monat (!!!)  (Freundin nimmt dann mein Auto)
Sprit (Freundin nimmt dann mein Auto)
Strom (Freundin kocht jeden Tag)
Wasser (Freundin duscht jeden Tag)
.....

Damit möchte ich sagen, dass selbst wenn ich weg bin, alle Kosten wie Strom, Wasser, KFZ, Lebensmittel erhalten bleiben.
Und das sollen wir mit 900,- EUR weniger zahlen? Das reicht doch hinten und vorne nicht.

Deswegen meine Frage:
Was zahlt die Bundeswehr noch neben der Miete (eventuell auch nur anteilig) und den Fahrtkosten nachhause und zur Kaserne ??

Bitte postet eure Erfahrungen.

Danke.

Christian
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 9. Oktober 2008, 23:53:23 »

Und das sollen wir mit 900,- EUR weniger zahlen? Das reicht doch hinten und vorne nicht.

Deswegen meine Frage:
Was zahlt die Bundeswehr noch neben der Miete (eventuell auch nur anteilig) und den Fahrtkosten nachhause und zur Kaserne ??

Die Bundeswehr zahlt überhaupt nichts weiter. Du hast aber ggf. einen Anspruch auf sog. Unterhaltssicherung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz. Zuständig ist die Unterhaltssicherungsbehörde, in aller Regel ist dies das Sozialamt.

Für die Heimfahrten (von der Kaserne nach Hause und wieder zurück) bekommst du einen entsprchenden Fahrausweis, die Fahrten sind also kostenlos. Deine Freundin sollte dann ggf. noch prüfen ob Anspruch auf ALG-2 oder Wohngeld besteht.
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Christian-s51
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Beiträge: 9


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« Antworten #2 am: 10. Oktober 2008, 16:35:11 »

Also heißt das:

Sie darf während meiner Abwesenheit das Fahrzeug nicht nutzen, weil Sie mit ihren paar Kröten sich nicht einmal die Versicherung (geschweigedenn den Sprit) leisten kann.
Also Auto abmelden und wo hinstellen ?
Auto verkaufen, obwohl ich es nach den neun Monaten wieder zwingend brauche!?

Wie soll ich das Internet kündigen, wenn der Vetrag (z.B. Freenet) zwei Jahre geht?

Ich werde bei unserem Sozialamt einmal gemeinsam mit meiner Freundin nachfragen. Aber eines ist sicher - wenn ich während meiner Wehrdienstzeit an mein gespartes gehen muss, weil meine Unkosten nicht gedeckt werden, werde ich nicht antreten - Dann kann mich der Kegelversein einmal kräftig.

Christian
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 10. Oktober 2008, 17:37:02 »

Sie darf während meiner Abwesenheit das Fahrzeug nicht nutzen, weil Sie mit ihren paar Kröten sich nicht einmal die Versicherung (geschweigedenn den Sprit) leisten kann.

Natürlich darf sie, nur kann sie es eben nicht, weil sie es sich nicht leisten kann.

Also Auto abmelden und wo hinstellen ?
Auto verkaufen, obwohl ich es nach den neun Monaten wieder zwingend brauche!?

Die Kosten für einen Stellplatz (Garage) würden von der Unterhaltssicherung übernommen werden.

Wie soll ich das Internet kündigen, wenn der Vetrag (z.B. Freenet) zwei Jahre geht?

Als du den Vertrag abgeschlossen hast, wusstest du, dass du den Grundwehrdienst noch nicht abgeleistet hast, richtig!?


Ich werde bei unserem Sozialamt einmal gemeinsam mit meiner Freundin nachfragen. Aber eines ist sicher - wenn ich während meiner Wehrdienstzeit an mein gespartes gehen muss, weil meine Unkosten nicht gedeckt werden, werde ich nicht antreten - Dann kann mich der Kegelversein einmal kräftig.

Auf diese Idee hättest du kommen sollen, bevor das Musterungsergebnis rechtskräftig geworden ist. Ich hoffe, du weißt, worauf du dich einlässt.
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Christian-s51
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Beiträge: 9


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« Antworten #4 am: 10. Oktober 2008, 19:43:16 »

Hallo,

wenn mir eine Garage bezahlt wird, dann ist das Thema mit Auto für mich gegessen. Dann wird es abgemeldet und dort 9 Monate abgestellt. Meine Freundin muss dann den Bus nehmen.
Aber es muss sicher sein, das der Stellplatz bezahlt wird.

Christian
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MeMoRiAn
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« Antworten #5 am: 20. Oktober 2008, 18:51:37 »

schreib eine verweigerung, mach deinen zivildienst, da bekommst du das gleiche geld, bist zuhause und kannst dir nebenbei was dazu verdienen und dann dürfte das laufen, als ausgelernter findeste was!
bleibt nur die frage, hast du jetzt schon eine eigene wohnung?
weil: gezahlt wird nur, wenn du schon länger, als 6 monate eine eigene wohnung hast!
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Vario
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Beiträge: 1


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« Antworten #6 am: 22. Oktober 2008, 20:39:28 »

Bei mir sieht es nun ähnlich aus. Bin Angestellter und habe neben ~380 Mietkosten ebenfalls, KFZSteuer und Versicherung, private Versicherungen (Haftpflicht, etc.) und Telefon zu zahlen.
Wie sieht es mit laufenden Krediten aus inkl. Dispo Kredit? Raten, Zinsen?
Also ich habe ja nichts gegen die Bundeswehr, aber ich sehe es als erheblichen zivilen Nachteil gegen allen anderen an, die nicht zur Bundeswehr müssen.
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svennie
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« Antworten #7 am: 25. Oktober 2008, 17:26:04 »

Wie sieht es mit laufenden Krediten aus inkl. Dispo Kredit? Raten, Zinsen?

Die Zinsen werden im Rahmen der Unterhaltssicherung übernommen, der Tilgungsanteil der Raten dementsprechend nicht.

Also ich habe ja nichts gegen die Bundeswehr, aber ich sehe es als erheblichen zivilen Nachteil gegen allen anderen an, die nicht zur Bundeswehr müssen.

Da muss man nichts gegen die Bundeswehr haben, Zivildienstleistende trifft es ja genauso.
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