User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.390 Mitglieder
Neuestes Mitglied: johnbor58

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Noch ein "Austritt aus dem THW" beitrag  (Gelesen 947 mal)
disconap
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« am: 16. Januar 2011, 22:13:43 »

Hallo alle zusammen,

Ich habe mir soweit alle Beiträge zum Thema THW austritt durchgelesen, würde aber dennoch gern eine Bestätigung von euch haben.

Kurz vorab:
Ich bin seit September 2009 Mitglied beim THW und bin nun im Stab tätig.

Aus all den Beiträgen konnte Ich herauslesen das Ich nun beim THW kündigen könnte.
Daraufhin würde das KWEA mich nicht mehr zum Zivildienst heranziehen können da dies nun nur auf schriftliche "bitte" gemacht wird und eine Zusage gemacht wurde das keiner mehr gegen seinen Willen eingezogen würde.

Desweiteren beginnt am 31,01,2011 mein drittes Semester.

Laut meinen Kenntnissen könnte Ich mich dann zurück stellen lassen und den Zivildienst nach dem Studium machen können.

Ich bin 23 und Kriegs Dienst Verweigerer.

Besten Gruß,
Disco
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 16. Januar 2011, 23:31:47 »

Daraufhin würde das KWEA mich nicht mehr zum Zivildienst heranziehen können da dies nun nur auf schriftliche "bitte" gemacht wird und eine Zusage gemacht wurde das keiner mehr gegen seinen Willen eingezogen würde.

Das KWEA ist für den Zivildienst nicht zuständig. Zuständig ist das Bundesamt für den Zivildienst. Auch dieses beruft nur noch auf Antrag ein.

Laut meinen Kenntnissen könnte Ich mich dann zurück stellen lassen und den Zivildienst nach dem Studium machen können.

Da es mit Aussetzung der Wehrpflicht in Friedenszeiten keine Regelungen mehr zur Zurückstellung geben wird, gibt es auch niemanden mehr, der dich zurückstellen könnte. Das Bundesamt für den Zivildienst wird es (unter diesem Namen und mit diesem Zuständigkeitsbereich) künftig nicht mehr geben.

Ich bin 23 und Kriegs Dienst Verweigerer.

Hm ...

Andere Möglichkeiten, dem Wehrdienst zu entgehen, hast du ausprobiert?
« Letzte Änderung: 17. Januar 2011, 12:20:14 von svennie » Gespeichert
disconap
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 17. Januar 2011, 12:14:43 »

Das KWEA ist für den Zivildienst nicht zuständig. Zuständig ist das Bundesamt für den Zivildienst. Auch dieses beruft nur noch auf Antrag ein.
 
Danke für diese Info schon mal.

Hm ...

Andere Möglichkeiten, dem Wehrdienst zu entgehen, hast du ausporbiert?

Ich wurde bedauerlicherweise t2 gemustert, habe es versäumt mir ein Attest zu besorgen was die Untauglichkeit bestätigen würde. Als Ich dann den Einzugs bescheid erhalten habe habe Ich den Kriegsdienst verweigert.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 17. Januar 2011, 13:55:50 »

Ich wurde bedauerlicherweise t2 gemustert, habe es versäumt mir ein Attest zu besorgen was die Untauglichkeit bestätigen würde.

Nun, das Attest hättest du im Widerspruchsverfahren nachreichen können und auf Atteste an sich kommt es eigentlich garnicht an.

Aber dein Ziel wirst du ja im Ergebnis auch so erreichen.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits