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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Neue Bestimmungen - Unsicherheit bei Zivildienst  (Gelesen 463 mal)
jaru
Newbie
*
Beiträge: 1


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« am: 3. Januar 2011, 22:53:57 »

Hallo,

die Wehrpflicht wurde nun ausgesetzt, ich habe hier schon fleißig mit gelesen.
Allerdings habe ich trotzdem noch Fragezeichen auf der Stirn, aber ich bin mir sicher, das ihr diese zu Ausrufezeichen umwandeln könnt.

Die Situation:

Man wurde gemustert und für tauglich befunden hat verweigert, was anerkannt wurde.

Aufgrund von einer Ausbildung konnte der Zivildienst nicht angetreten werden. (2007-2010)
Nach der Ausbildung wurde man übernommen, die Firma hat eine Zurückstellung beantragt, auch diese wurde für ein Jahr akzeptiert. Aber mit der Bitte sich bis zum 01.03.2011 eine Zivildienststelle zu suchen(Juli 2010)

Die Frage:
1.) Muss man sich nun noch eine Zivilstelle suchen, weil für einen die Aussetzung der Wehrpflicht/freiwilliger Zivildienst noch nicht gilt?

2.) Oder aber hat man nun durch die Aussetzung, eine große Chance den Zivildienst zu umgehen, muss dieses aber noch einmal beantragen?


Ich hoffe ich habe es verständlich erleutert und freue mich auf eure Antworten!

Grüße
Gespeichert
franzl
Jr. Member
**
Beiträge: 91


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« Antworten #1 am: 4. Januar 2011, 00:09:27 »

Praktisch wird ab sofort niemand gegen seinen Willen zum Wehr- oder Zivildienst herangezogen.

Deine Ankündigung der Heranziehung zum 1.3.2011 war zwar im Juli 2010 ernst gemeint, ist abet jetzt eine leere Drohung.

Wenn du das Schreiben einfach ignorierst, wirst du nicht wieder vom Bundesamt für den Zivildienst hören.

Such dir unter keinen Umständen eine Zivildienststelle. Ein gemeinsamer Einberufungsvorschlag würde als Freiwilligkeit interpretiert werden und würde zu einer Einberufung führen.

Also kurz gesagt: du hast nichts zu befürchten.
Gespeichert
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