das heißt dann, wenn das Gesetz durchkommt, werde ich nicht mehr gemustert und werde damit auch nicht mehr eingezogen.
Das Gesetz soll zum 1.7. inkrafttreten.
Vollkommen unabhängig von der geplanten gesetzlichen Regelung hat das Verteidigungsministerium bereits vorab klargestellt, dass nach dem 1. Januar 2011 keine Dienstantritte ohne Zustimmung des Wehrpflichtigen erfolgen.
können die meinen nachmusterungstermin auch vorziehen?
Für welchen Zeitraum die vorübergehende Wehrdienstunfähigkeit gilt, kannst du deinem Musterungsbescheid entnehmen. Sinnvollerweise kann eine neue Musterungsentscheidung erst danach getroffen werden.