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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Nachmusterung 15.01.2011  (Gelesen 1351 mal)
ensis
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« am: 19. Dezember 2010, 21:20:07 »

Hallo,
ich war im Juli zu meiner Erstmusterung, da wurde ich ein halbes Jahr zurückgestellt, da ich noch in Behandlung war.
Jetzt ist die Wehrpflicht ja ausgesetzt. Ausserdem bin ich am Gymnasium und mache nächstes Jahr März/April Abitur (Bayern).
Muss ich jetzt noch zur Musterung / Können die mich noch einziehen?
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svennie
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« Antworten #1 am: 19. Dezember 2010, 21:36:35 »

Muss ich jetzt noch zur Musterung

möglich, das entscheidet das KWEA nach ABklauf der Zurückstellung.

Können die mich noch einziehen?

Wenn der Bundestag der Wehrpflichtaussetzung zustimmt nicht, bis dahin wird allerdings ohnehin nicht mehr einberufen, die Frage stellt sich also nicht.
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ensis
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 19. Dezember 2010, 22:15:13 »

ich dachte des wäre jetz schon durch, dass die nicht mehr einziehen, nur iwie ist die quellenlage bissl schwammig. hören die am 01.07 jetzt damit auf einzuziehen, oder schon am 01.01? bei letzterem wäre ich ja eindeutig aus dem schneider, aber wenn die erst am 01.07 aufhören einzuziehen, wann müssten die mich dann mustern?
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svennie
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« Antworten #3 am: 19. Dezember 2010, 22:23:55 »

ich dachte des wäre jetz schon durch, dass die nicht mehr einziehen, nur iwie ist die quellenlage bissl schwammig.

Es liegt ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu, ebenfalls liegt die Zusage des Verteidigungsministeriums vor, dass zu Terminen nach dem 1. Januar 2011 nicht mehr einberufen werden wird.

hören die am 01.07 jetzt damit auf einzuziehen, oder schon am 01.01?

Nach dem 1.1.2011, die akteuellen Einberufungen sind die letzten.
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ensis
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« Antworten #4 am: 19. Dezember 2010, 22:57:46 »

ich dachte des wäre jetz schon durch, dass die nicht mehr einziehen, nur iwie ist die quellenlage bissl schwammig.

Es liegt ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu, ebenfalls liegt die Zusage des Verteidigungsministeriums vor, dass zu Terminen nach dem 1. Januar 2011 nicht mehr einberufen werden wird.

hören die am 01.07 jetzt damit auf einzuziehen, oder schon am 01.01?

Nach dem 1.1.2011, die akteuellen Einberufungen sind die letzten.

das heißt dann, wenn das Gesetz durchkommt, werde ich nicht mehr gemustert und werde damit auch nicht mehr eingezogen.
können die meinen nachmusterungstermin auch vorziehen?
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svennie
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« Antworten #5 am: 19. Dezember 2010, 23:57:34 »

das heißt dann, wenn das Gesetz durchkommt, werde ich nicht mehr gemustert und werde damit auch nicht mehr eingezogen.

Das Gesetz soll zum 1.7. inkrafttreten.

Vollkommen unabhängig von der geplanten gesetzlichen Regelung hat das Verteidigungsministerium bereits vorab klargestellt, dass nach dem 1. Januar 2011 keine Dienstantritte ohne Zustimmung des Wehrpflichtigen erfolgen.

können die meinen nachmusterungstermin auch vorziehen?

Für welchen Zeitraum die vorübergehende Wehrdienstunfähigkeit gilt, kannst du deinem Musterungsbescheid entnehmen. Sinnvollerweise kann eine neue Musterungsentscheidung erst danach getroffen werden.
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