User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.390 Mitglieder
Neuestes Mitglied: johnbor58

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Nach Widerspruch trotzdem noch wehrdienstfähig mit Einschränkung...  (Gelesen 1650 mal)
eKsman
Newbie
*
Beiträge: 11


Profil anzeigen E-Mail
« am: 23. April 2009, 12:04:09 »

Moin,
Und zwar habe ich heute trotz Widerspruch und einer Ärztlichen Nachuntersuchung einen Brief vom Bund bekommen das ich weiterhin wehrdienstfähig für bestimmte Tätigkeiten bin... Ich fang mal von vorne an... Ich wurde im Dezember 2008 gemustert und das Ergebnis war: "wehrdienstfähig für bestimmte Tätigkeiten" Habe dann Wochen später Widerspruch eingelegt und erst einmal ohne Begründung um Zeit zu schinden. Dann Wochen später erhielt ich nen Brief das ich das doch bitte begründen solle... Das tat ich dann Wochen später auch. Mit der Begründung das ich mich mit meiner Scheuermanschen Rückenkrankheit nicht genügend verstanden fühle. Bin dann zu meinem Hausarzt bei dem ich seit Jahren schon in Behandlung wegen der Krankheit bin der dann einen ausführlichen Brief schrieb seit wann die Krankheit besteht und ich mich deswegen schon Beruflich umorientieren musste, des öfteren auch krankgeschrieben werden musste in meiner Lehrzeit wegen Rückenschmerzen usw. Den habe ich dann auch zum Bund geschickt. Wochen später kam dann ein Brief das ich zu einem Orthopäden in meiner Gegend soll bei dem ich auch in Behandlung bin. Der hat mich dann geröngt und auch das bestehen der Krankheit wieder festgestellt -.- Joa und wie gesagt heute kam dann ein Brief das der Widerspruch zurückgewiesen wurde und ich dem Bund weiterhin zur Verfügung stehe. Scheinbar reicht denen das wohl immer noch nicht aus... Habe das Gefühl das die mich soga mit nur einem Bein einziehen würden Lächelnd Meine Frage an euch: Wie soll ich eurer Meinung nach nun fortfahren??? Einfach nix machen und hoffen das die mich nicht mehr einziehen (Bin 21 Jahre alt werde Anfang November 22!)?? Oder vllt. einfach nen KDW ohne Begründung hinschicken mit der Hoffnung das die mich dann nach ner Zeit "vergessen" (Denn ein Kumpel von mir hat nen KDW dahin geschickt auch ohne Begründung und joa dann haben die ihn mehrfach aufgefrodert ne Begründung hinzuschicken, was er jedoch bis zum Alter von 23 nicht tat. Und somit war er raus der Glückspilz Lächelnd). Naja  um ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen. Denn solangsam nervt mich diese Geschichte.

mfg
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 23. April 2009, 12:18:37 »

Das tat ich dann Wochen später auch. Mit der Begründung das ich mich mit meiner Scheuermanschen Rückenkrankheit nicht genügend verstanden fühle.

Die Begründung war womöglich etwas dünn.

Du solltest ggf. Akteneinsicht beantragen um herauszufinden, was genau der Orthopäde dem KWEA mitgeteilt aht und welche Schlussfolgerungen gezogen wurden.

Anfechten kann man das Musterungseregbnis jetzt nur noch durch Klage vor dem Verwaltungsgericht. Das könnte teuer werden, wenn Gutachten notwendig sein sollten.

Bin dann zu meinem Hausarzt bei dem ich seit Jahren schon in Behandlung wegen der Krankheit bin der dann einen ausführlichen Brief schrieb seit wann die Krankheit besteht und ich mich deswegen schon Beruflich umorientieren musste, des öfteren auch krankgeschrieben werden musste in meiner Lehrzeit wegen Rückenschmerzen usw. Den habe ich dann auch zum Bund geschickt.

Dein Arzt hat am Thema vorbei geschrieben. Es geht darum, ob du den Anforderungen des Grundwehrdienstes (voraussichtlich) gewachsen bist oder nicht.

Meine Frage an euch: Wie soll ich eurer Meinung nach nun fortfahren??? Einfach nix machen und hoffen das die mich nicht mehr einziehen (Bin 21 Jahre alt werde Anfang November 22!)??

Das ist im Zweifel aber auch keine Lösung! Was machst du, wenn die Einberufung da ist?

Oder vllt. einfach nen KDW ohne Begründung hinschicken

Das KaDeWe ist ein Kaufhaus in Berlin. Was du meinst, ist ein KDV-Antrag.

mit der Hoffnung das die mich dann nach ner Zeit "vergessen" (Denn ein Kumpel von mir hat nen KDW dahin geschickt auch ohne Begründung und joa dann haben die ihn mehrfach aufgefrodert ne Begründung hinzuschicken, was er jedoch bis zum Alter von 23 nicht tat. Und somit war er raus der Glückspilz Lächelnd).

War er das?

Hat sich die Heranziehungsgrenze nicht um die Dauer des Anerkennungsverfahrens erhöht? Das steht nämlich so im Gesetz.

Dass beim BAZ tatsächlich derartige Akten häufiger verloren gehen ist unwahrscheinlich. Natürlich kann man sich das zu Nutze machen, du könntest Klage beim Verwaltungsgericht einreichen und gleichzeitig einen KDV-Antrag stellen, dann dürfte der Antrag bis zur Entscheidung über die Klage nicht an das BAZ weitergeleitet werden und es darf keine Einberufung erfolgen.
Gespeichert
eKsman
Newbie
*
Beiträge: 11


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #2 am: 23. April 2009, 12:57:22 »

Habe vom Bund noch son Brief bekommen wo "Arztsache" drauf steht und da hat der Orthpäde hat angegeben das ich laut seiner Meinung bis zu 20 Kg. heben darf was eigendlich nicht der Fall ist. Was meine Hausärztin bestätigt hat. Die 20 Kg. sind viel zu weit her gegriffen... Besonders bei meinem Untergewicht von knapp 60 Kg. Ausserdem ist mein Orthopäde der Meinung das ich in Zukunft keine ärztliche Therapie brauche was eigendlich auch quatsch ist. Mein Othopäde ist zwar ein guter Arzt jedoch wie ich finde ein Theoretiker und überhaupt nicht "menschlich". Habe zu morgen früh einen Azrtermin bei meiner Hausärztin und die soll sich das Schreiben auch mal angucken und sich ggf. mit meinem Orthopäden kurz schliessen da ich wegen Umzug usw. erst seit einem knappen halben Jahr Patient bei ihm bin und der mich und besonders meinen Fall mit dem Scheuermann überhaupt nicht kennt. Das ist ja das Problem... Und werde wohl dagegen Widerspruch einlegen -.-' Bis wann kann ich denn einen KDW-Antrag stellen? Ich will bloß Zeit rausholen Lächelnd Naja wäre es vllt. gut wenn meine Hausärztin erneut ein Schreiben aufsetzt insbesondere wegen dem Grundwehrdienst? Das ich dem nehmlich nicht gewachsen bin usw...?
« Letzte Änderung: 23. April 2009, 13:02:00 von eKsman » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 24. April 2009, 22:55:47 »

Und werde wohl dagegen Widerspruch einlegen

Wogegen? Dein Widerspruch ist doch bereits erfolglos gewesen. Jetzt kannst du noch klagen.

Bis wann kan
n ich denn einen KDW-Antrag stellen?

Einen KDW-Antrag gibt es nicht, s.o.

Ein KDV-Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Ich will bloß Zeit rausholen Lächelnd Naja wäre es vllt. gut wenn meine Hausärztin erneut ein Schreiben aufsetzt insbesondere wegen dem Grundwehrdienst?

Was soll dann sein? Dann nimmt das KWEA das Schreiben und heftet das ab.
Gespeichert
eKsman
Newbie
*
Beiträge: 11


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #4 am: 25. April 2009, 18:52:29 »

Hab nun den KDV-Antrag erst einmal ohne Begründung abgeschickt... Werde nun dann in laufe der Zeit meinen Zivi machen hab auf dieses Geier keine Lust mehr -.-
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 25. April 2009, 23:32:20 »

Hab nun den KDV-Antrag erst einmal ohne Begründung abgeschickt... Werde nun dann in laufe der Zeit meinen Zivi machen hab auf dieses Geier keine Lust mehr -.-

Nun, du tust jetzt genau das, was man von dir erwartet hat. Darüber solltest du bei Gelegenheit noch einmal nachdenken.
Gespeichert
eKsman
Newbie
*
Beiträge: 11


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #6 am: 26. April 2009, 12:42:14 »

Nun ja dafür ist es leider zu spät Lächelnd Ich weiß das die das eigendlich nur wollten... Aber solangsam gehen mir die Möglichkeiten aus -.- Und Gericht und Anwalt und dergl. ist mir zu teuer... Finds echt nicht i.O. was die da machen! Das es diesen quatsch wie Wehrpflicht hier in Deutschland überhaupt noch gibt Lächelnd Das reinste aussozialisieren was die da treiben! Naja dann kann ich wenigstens endlich anfangen meine Zukunft zu planen. Und die 9 Monate vergehen schnell Zwinkernd
« Letzte Änderung: 26. April 2009, 12:43:55 von eKsman » Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits