Das tat ich dann Wochen später auch. Mit der Begründung das ich mich mit meiner Scheuermanschen Rückenkrankheit nicht genügend verstanden fühle.
Die Begründung war womöglich etwas dünn.
Du solltest ggf. Akteneinsicht beantragen um herauszufinden, was genau der Orthopäde dem KWEA mitgeteilt aht und welche Schlussfolgerungen gezogen wurden.
Anfechten kann man das Musterungseregbnis jetzt nur noch durch Klage vor dem Verwaltungsgericht. Das könnte teuer werden, wenn Gutachten notwendig sein sollten.
Bin dann zu meinem Hausarzt bei dem ich seit Jahren schon in Behandlung wegen der Krankheit bin der dann einen ausführlichen Brief schrieb seit wann die Krankheit besteht und ich mich deswegen schon Beruflich umorientieren musste, des öfteren auch krankgeschrieben werden musste in meiner Lehrzeit wegen Rückenschmerzen usw. Den habe ich dann auch zum Bund geschickt.
Dein Arzt hat am Thema vorbei geschrieben. Es geht darum, ob du den Anforderungen des Grundwehrdienstes (voraussichtlich) gewachsen bist oder nicht.
Meine Frage an euch: Wie soll ich eurer Meinung nach nun fortfahren??? Einfach nix machen und hoffen das die mich nicht mehr einziehen (Bin 21 Jahre alt werde Anfang November 22!)??
Das ist im Zweifel aber auch keine Lösung! Was machst du, wenn die Einberufung da ist?
Oder vllt. einfach nen KDW ohne Begründung hinschicken
Das KaDeWe ist ein Kaufhaus in Berlin. Was du meinst, ist ein KDV-Antrag.
mit der Hoffnung das die mich dann nach ner Zeit "vergessen" (Denn ein Kumpel von mir hat nen KDW dahin geschickt auch ohne Begründung und joa dann haben die ihn mehrfach aufgefrodert ne Begründung hinzuschicken, was er jedoch bis zum Alter von 23 nicht tat. Und somit war er raus der Glückspilz

).
War er das?
Hat sich die Heranziehungsgrenze nicht um die Dauer des Anerkennungsverfahrens erhöht? Das steht nämlich so im Gesetz.
Dass beim BAZ tatsächlich derartige Akten häufiger verloren gehen ist unwahrscheinlich. Natürlich kann man sich das zu Nutze machen, du könntest Klage beim Verwaltungsgericht einreichen und gleichzeitig einen KDV-Antrag stellen, dann dürfte der Antrag bis zur Entscheidung über die Klage nicht an das BAZ weitergeleitet werden
und es darf keine Einberufung erfolgen.