1.Zurückstellungsantrag
In der enthalten Informationen zu Vorbereitung Ihrer Musterung steht folgender Satz:
Nachgewiesene Angaben im Fragebogen zur Musterungsvorbereitung, die einer zeitnahen Musterung und Einberufung entgegenstehen(z.b eine bereits begonnene, noch einige Zeit andauernde Ausbildung) werden vom KWEA als Zurückstellungsantrag gewertet. Ein gesonderter Antrag ist in soweit nicht erfroderlich.
Das ist ja schön, was das KWEA so wertet. Da bewegt es sich aber im Zweifel auf sehr dünnem Eis.
Da Wehrpflichtiger A in dem Bogen angeben musste ob er zurzeit eine Berufsausbildung macht müsste sich doch anch dem obrigen Text sein Grenze zum einberufen werden auf 25 Jahre verschieben?
Nein. Zum einen setzt das eine tatsächliche Zurückstellung voraus, zum anderen setzt eine Zurückstellung erstmal eine Musterung voraus. Außerdem kommt es für die Erhöhung der Heranziehungsgrenze darauf an, ob man vor Vollendung des 23. Lebensjahres trotz der Zurückstellung noch einberufen werden könnte. Nicht jede Zurückstellung führt automatisch zur Erhöhung der Heranziehungsgrenze.
Zu 3/4:
Zitat: Wozu schlafende Hunde wecken???
Wehrpflichtiger A würde gerne sofort mit der Fortbildung anfangen und hat besorgniss sobald er diese begonnen hat und dann währende dieseser Fortbildung gemustert und folglich zeitnah sofort während seiner Fortbildung eingezogen zu werden?
Warum solltest du einberufen werden, wenn ein Zurückstellungsgrund vorliegt?
Wenn der obere Text in Punkt 1 nun als zurückstellungsantrag bereits für Wehrpflichtiger A gilt is dann ein 2ter Zurückstellungsantrag für die andauernde Fortbildung möglich?
Ich fürchte, du verstehst da einiges vollkommen falsch. Es ist im Übrigen egal, ob es sich um die erste, zweite oder fünfzigste Berufsausbildung handelt.