Unterschrieben habe ich da garnichts. Zudem habe ich ein schreiben des KWEA's direkt mitbekommen, auf dem steht, dass meine Rückstellung bis Juni 2011 gestattet wurde. Mit so einem Satz drauf: "Hinweis dies ist ein automatisch generiertes schreiben, dass nicht unterschrieben wird." Steht da ganz fett drauf gedruckt.
Das ist einigermaßen misteriös, weil eine Zurückstelloung nur im Rahmen der Musterung (durch Musterungsbescheid) zulässig ist.
Ehrlich gesagt ist es mir egal ob sie Stabsärztin ist oder Krankenschwester. Die Frau war höchst unfreundlich. In meinem nicht Bundeswehrdeutsch ist das eine Stabsärztin gewesen. Wenn du sagst sie war eine normale Ärztin, ist das auch ok. Was für einen Rang die in diesem Komikerverein hat, interessiert mich nicht sonderlich.
Unfreundlich sind sie alle, nur einen "Rang" hat sie wohl eher überhaupt nicht. Sie dürfte eine Angestellte, bestenfalls eine Beamtin sein.
Naja es war ein Musterungsbescheid zur EUF/Musterung.
Nein, es war
kein Musterungsbescheid. Einen Musterungsbescheid gibt es nach der Musterung bzw. am Ende der Musterung. Du meinst die Ladung zur Musterung, diese war mit einer Ladung zur EUF verbunden. Eine solche Ladung ist zwar grundsätzlich zulässig, die EUF ist aber dann nicht mehr zulässig, wenn nicht am selben Tag
abschließend über die Tauglichkeit entschieden wird.
Man hätte dich auch am selben Tag erst die EUF machen lassen können und dann mustern können. Dann hätte man aber unter Umständen die bei der EUF ermittelten Daten löschen müssen (§ 17 (9) Wehrpflichtgesetz).
Ich habe dort auch direkt ein Schreiben mitbekommen für eine
" Gebiets-(Fach)-Ärztliche Zusatzuntersuchung ". Ob du es mir glaubst oder nicht, überlasse ich dir aber dieses schreiben, dass ich zurück gestellt bin und dieser Antrag bewilligt wurde, das liegt mir vor.
Ich glaub dir das durchaus, das ist auch vollkommen plausibel. Ändert halt nur nichts daran, dass kein Musterungsbescheid vorliegt, sondern nur eine Mitteilung darüber, dass aus Sicht der Behörde noch eine bzw. mehrere ärztliche Untersuchungen notwendig sind.
Oh das interessiert schon, da man definitiv mittlerweile sagen kann, wo man auf garkeinenfall hin will.
Man kann viel asgen, wenn der Tag lang ist. Es ist halt nur für die Bundeswehr nicht verbindlich.
In meinem Fall zum Beispiel die Seefahrt.
Gut, die nehmen ohnehin nur Freiwillige. Problem gelöst.
Ich weiß nicht wie alt du bist und in wieweit du dort mitentscheiden konntest.
Nochmal: Du glaubst doch nicht ernhaft, dass du ein Recht hast, mitzuentscheiden.
Und nein, ich habe mit keine Verwendung ausgesucht. Was soll das bringen? Ich wollte nicht zur Bundeswehr und das habe ich auch deutlich genug zu erkennen gegeben. Die EUF hieß damals zwar noch EUV, diese und auch das Gespräch mit dem "Wehrdienstberater" sind für mich aber bei der (Erst)-Musterung wegen zweier Zurückstellungsgründe (Ausbildung und vorübergehende Wehrdienstunfähigkeit wegen Zahnspange) weggefallen. Danach hats niemanden mehr interessiert.
Aber mittlerweile ist es definitiv so, dass man sagen kann, was man definitiv nicht will.
Natürlich kann man das sagen. Du kannst dir auch weiße Weihnachten wünschen. Kommt aufs Gleiche raus. Vielleicht klappts ja dieses Jahr, mit den weißen Weihnachten.
Im Prinzip sah es die letzten Jahre so aus, dass derjenige, der dieser Frage auf den Leim gegangen ist und sich irgendeine Verwendung "ausgesucht" hat, dann auch mit höherer Wahrscheinlichkeit einberufen wurde. In diesem Zusammenhang gab es mitunter bei der EUF auch eine Fangfrage, etwa "Können Sie sich vorstellen, Ihren Wehrdienst in den nächsten 3 Monaten anzutreten".
Jetzt stell dir folgendes vor, du hättest an dieser Stelle ja gesagt / angekreuzt / angeklickt und später beim "Wehrdienstberater" gesagt, "alles außer Marine". Deine Einebrufung wäre im Falle von Tauglichkeit so sicher wie das Amen in der Kirche.
Ein "nein" bei der Fangfrage und ein "interessiert mich nicht" bei der "Auswahl" der Verwendung hätte dann zu einer weit geringeren Gefahr der Einberufung geführt.
Wie man am Ende wirklich verwendet wird, entscheidet sich aber eh erst nach der Grundausbildung unter Berücksichtung der vom Truppenarzt vergebenen Verwendungsausschlüsse.
Nein ich spiele nicht auf mein Alter an. Ich spiele darauf an dass die Wehrpflicht ab dem 01.07 ausgesetzt ist und ich für die Einberufung aufgrund des Schreibens, das mir vorliegt und bewilligt wurde, erst mitte ende Juni möglich wäre. Was ich hier gelesen habe sind die möglichen Einzugstermine 01.01 01.04 und 01.07...
eben, also führen wir im Moment eine Diskussion wegen garnichts.
Ich habe mit dem KWEA auch telefoniert, bevor ich zur Musterung musste. Die Dame sagte mir, Herr XY wir wollen 2 Dinge. Die jungen und die guten.
Zwischen erzählen und machen liegen meist Welten.
Du wirst hier im Forum viele finden, die du weder als besonders jung, noch als für den Wehrdienst "besonders gut" geeignet klassifizieren würdest. Aber auch die haben dann ihre Einberufung bekommen bzw. zumindest eine Vorbenachrichtigung.
Mindestens 50 % erfüllen sie nicht mehr, weil sie schon so alt sind.
Mein Gott, was ist das für eine hohle Aussage. Die Statistiken sprechen eine andere Sprache. 50% wehrdienstunfähig, 50% vom Rest Kriegsdienstverweigerer. Nur die verbleibenden 25% eines Jahrgangs sind dann überhaupt - theoretisch - einplanbar.
DIeses ganze Gesülze vonwegen "der richtige Mann am richtigen Ort" funktioniert nicht, hat nie funktioniert und wird auch nicht funktionieren.
Nur u Ich weiß garnicht wieso wir überhaupt noch 88ger Jahrgänge dabei haben.
Soso, dass weiß sie also nicht... Ich kanns dir verraten. Damit die Statistik wieder stimmt. In dem man Musterungen so weit wie möglich nach hinten verlegt (auf das 22. Lebensjahr), produziert man von vornherein verfügbare Wehrpflichtige, die - wenn sie es geschickt anstellen - nie einberufbar sind. Dadurch bleibt die Zahl der Musterungen konstant, die Zahl der verfügbaren Wehrpflichtigen sinkt aber (über die Jahre verteilt), weil Verfügbarkeit erst mit Vollziehbarkeit des Musterungsergebnisses vorliegt. Und das führt am Ende dazu, dass auf dem Papier die sogenannte "Dienstgerechtigkeit" steigt, man zählt einfach nicht den gesamten Jahrgang und setzt die tatsächlich Einberufenen zu ihnen ins Verhältnis, man erfindet neue Größen und setzt diese zueinander ins Verhältnis. Klingt jetzt etwas akademisch aber das Bundesverfassungsgericht ist drauf reingefallen.
Ich rate Ihnen an, dass sie sich direkt zurück stellen lassen, sowie sie zur Musterung geladen werden.
Das funktioniert aber nur, wenn ein Zurückstellungsgrund im Sinne des Gesetzes vorliegt. Bei dir hatte die Zurückstellung genau 2 Effekte (die allerdings erst eintreten, wenn auch der Musterungsbescheid da ist):
1. Du bist erstmal nicht verfügbar
2. Deine Heranziehugnsgrenze erhöht sich um 2 Jahre, man könnte dich also später doch noch kriegen.
Das ändert aber nichts an der Sachlage.
Naja.. In Bezug auf den Zeitvertrag ändert das schon einiges.
Wer einen 1 Jahres Zeitvertrag hat, hat das unanfechtbare Recht auf Zurückstellung für 1 Jahr.
Ich weiß nicht, wo du deine Weisheiten her hast, diese Aussage ist aber nur eins: Schlichtweg falsch.
Ein Arbeitsverhältnis kann nur ganz ausnahmsweise ein Zurückstellungsgrund sein und das auc dem Grunde nach nur, wenn Die Entlassung aus dem Wehrdienst zeitlichnach dem Auslaufen des Zeitvertrages liegen würde. Und selbst dann müssten noch zusätzliche Bedingungen erfüllt sein.
Hätte ich direkt einen unbefristeten Vertrag bekommen, wäre ich nur bedingt berechtigt gewesen mich zurückstellen zu lassen. So die Dame am Telefon.
Was hältst du davon, wenn du dich weiter von diesem Genie beraten lässt. Sie wird dir sicher noch mehr Wege zeigen, mit denen du im Zweifel richtig auf die Schnauze fallen kannst.
Edit: Nochmal zusammen gefasst: Ich habe einen bewilligten Antrag auf zurückstellung zu Hause liegen.
Aha, und ich behaupte mal, dass das Ding zumindest ein bißchen rechtswidrig ist. Zurückstellung bei der Musterung gibt es nur durch Musterungsbescheid (§ 19 (4) WPflG in Verbindung mit § 16 (2) Satz 1 WPflG). Aber was solls, einen Musterungsbescheid wirst du ja eh noch bekommen.
Ich muss morgen dennoch zur Zusatzuntersuchung. Dort wird sich dann meine Tauglichkeit rausstellen, so die Ärztin.
Über die Tauglichkeit entscheidet aber nicht die Fachärztin sondern der Musterungsbeamte auf Vorschlag des Musterungsarztes.
Meine Rückstellung gilt bis zum nächsten Jahr, also 2011, in den Juni. Bis mitte Juni um genau zu sein.
Tja, wegen der geplanten Aussetzung der Wehrpflicht ist es ja nicht zu deinem Nachteil, ansonsten würd ich mal zusehen, dass ich dagegen ein geeignetes Rechtsmittel einlege (Stichwort Erhöhung der Heranziehungsgrenze).
Falle ich nun noch unter die Leute die eingezogen werden oder nicht ?
Jetzt verstehe ich die Welt nicht mehr.
Die Wehrpflicht soll zum 1.7.2011 ausgesetzt werden. Was macht man am 1.7. mit grundwehrdienstleistenden Wehrpflichtigen, wenn es keine Wehrpflicht mehr gibt? Fällt dir da was anderes außer entlassen ein? Mir nicht.
Dass du/ihr mir keine 100 % Aussage geben könnt weiß ich.
Aber du kannst 1 und 1 zusammenzählen. Die 100%-Aussage kannst du dann dem Gesetz entnehmen, sofern und sobald es vom Bundestag verabschiedet wird.