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Autor Thema: Musterung Nachuntersuchung Wehrdienst  (Gelesen 706 mal)
Lordi
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« am: 13. Dezember 2010, 14:29:35 »

Hallo liebe Leute und Mitleser, Hallo liebe mitleidenden,

kurz zu mir: ich bin 22 Jahre jung, werde nächstes Jahr 23. Habe meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.

ich war am 11.10 zur Musterung im KWEA in Oldenburg. Dort war ich relativ schnell fertig. Es kam die Frage, ob ich direkt verweigern will oder aber ob ich dienen würde, wenn sie mich ziehen würden. Dort sagte ich natürlich, das ich wenn es soweit kommen sollte dienen würde. Auf anraten diverser Foren. Ansonsten wäre ich ja direkt bei der Verweigerung zum Zivi verdonnert worden. Meine Devise war also: Abwarten Tee trinken und auf Ausmusterung hoffen.

Daraufhin stellte mich die freundliche Dame direkt 1 Jahr zurück, ohne dass ich das auch nur beantragt habe. Ich habe nicht mal erwähnt, dass ich das machen möchte. Gut, ich wollte die Zurückstellung so oderso beantragen. Aber das wusste die Dame zu dem Zeitpunkt nicht, als sie es von sich aus bereits tat.

Dann kam eine lange warteperiode. Irgendwann wurde ich dann zur Ärztin gerufen, Becher pinklen/größe Gewicht/ Ateste abgeben etc. Dann wieder warten. Dann ab zur Stabsärtztin. Diese untersuchte mich ca. 10 min. und stellte was an meinen Knien fest. Das hatte ich auch attestieren lassen. Am rechten Knie rutscht mir immer mal wieder die Kniescheibe raus, leider.

Darauf hin sagte sie dann, dass ich nach Westerstede muss, um dort die Knie überprüfen zu lassen sowie einen Sehtest machen zu lassen. Ich trage Kontaktlinsen.

An diesem Tag der Musterung wurde kein "Idiotentest" mit mir gemacht, es fand kein Wehrdienstberater Gespräch statt. So schnell wie ich da war, so schnell haben die mich nach Hause geschickt. OHNE Tauglichkeitseinstufung mit dem Hinweis, dass ich morgen, den 14.12, nach Westerstede muss. Dort werden dann die Knie untersucht. Alle anderen "jungspunde" dort, ich war da immerhin der älteste, mussten noch bleiben. Für diesen Idiotentest und das Wehrdienstberatergespräch etc. Die waren auch alle so im Bereich 17 - 19. Nicht 21 so wie ich es zu dem Zeitpunkt noch gewesen bin. Wie bereits erwähnt bin ich nun 22.

Soweit die Vorgeschichte. Die Stabsärztin sagte zu mir, dass ich eine T-Einstufung dann ein paar Wochen, nachdem ich in Westerstede gewesen bin, bekommen soll. Sie würde mir dass dann direkt zuschicken, wenn die Daten aus dem Krankenhaus im KWEA in OL angekommen sind.

Mich interessieren nun mehrere Dinge:

1) Bekommt man eine T-Einstufung auch OHNE Idiotentest und Wehrdienstberatergespräch wo man was wann machen würde ?

2) Werde ich in Absehbarer Zeit für das Wehrdienstgespräch und diesen Idiotentest wieder ins KWEA in Oldenburg müssen ?

3) Wie wollen die mich irgendwo einordnen, wenn die nicht wissen wo ich hingehen wollen würde ? Aufgrund eines gestörten Gleichgewichtssinnes kann ich zum Beispiel nicht zur See fahren.

4) Falle ich aufgrund meiner 1 Jahreszurückstellung, die bis mitte Juni 2011 gilt, noch in die Bereiche die gezogen werden würden ? Oder bin ich mit dem Jahr zurückstellung "automatisch" raus ?

Theoretisch wäre ich ja zum 01.07 einziehbar, sofern ich morgen nicht Ausgemustert werde und noch einen Gesprächstermin beim Berater habe und diesen Test gemacht habe. Momentan bin ich einfach nur Teiluntersucht. Die ganzen "Kinder" mit denen ich bei der Musterung war, mussten alle noch bleiben. Ich hatte um Halb 10 meinen Termin und war um viertel vor 12 fertig. Einige mussten auch nach Westerstede, haben aber direkt Termine für die Woche, nach dem 11.10 bekommen.

Ich ersuche nun also euren Rat und eure Hilfe zu meinen genannten Fragen und wünsche um Eure Meinung. Werde ich noch gezogen oder nicht ?

Edit: Ich arbeite derzeit, habe noch einen 1 Jahres Zeitvertrag. Werde nächstes Jahr in der gleichen Firma einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. In dieser Firma absolvierte ich auch erfolgreich meine Ausbildung.

Edit2: Ich habe gerade noch mal den Text gelesen. Natürlich weiß ich, dass auch ich mit 22 noch jung bin. Dennoch waren die "jungs" die dort waren, in meinen Augen Kinder. Schüler, Abiturienten, ohne Auto. Dem einen musste "Mami" noch die Sporthose bringen, weil er sie vergessen hatte. Der hat da tatsächlich geheult, weil er Angst hatte, von der Ärztin Ärger zu bekommen.

Sollte mein Text also etwas zu hochnäsig herüberkommen, es ist nicht so gemeint. Entschuldigt wenn er dennoch so herüber kam. 
« Letzte Änderung: 13. Dezember 2010, 14:39:08 von Lordi » Gespeichert
franzl
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« Antworten #1 am: 13. Dezember 2010, 14:42:18 »

Soweit wir zur Zeit wissen, wird niemand mehr nach dem 1. Mai einberufen. (Und auch da bezweifele ich, dass zu dem Datum Leute gegen ihren Willen genommen werden.

Die Aussetzung der Wehrpflicht zum 1.7. wurde ja beschlossen, daher sind an diesem Datum Wehrpflichtige zu entlassen...es wird garantiert nieman mehr zu dem Zeitpunkt einberufen..
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svennie
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« Antworten #2 am: 13. Dezember 2010, 14:58:21 »

Ansonsten wäre ich ja direkt bei der Verweigerung zum Zivi verdonnert worden.

Sofort ganz sicher nicht ...

Daraufhin stellte mich die freundliche Dame direkt 1 Jahr zurück, ohne dass ich das auch nur beantragt habe.

Zumindest sinngemäß muss ein Antrag vorgelgen haben, im KWEA ging man jedenfalls davon aus, dass ein Zurückstellungsantrag gestellt wurde. Wer weiß, was du da alles unterschrieben hast ...

Die Zurückstellung erfolgte im Übrigen erst durch den Musterungsbescheid.

Dann ab zur Stabsärtztin.

Kreiswehrersatzämter sind teil der zivilen Wehrverwaltung. Stabsärztinnen findet man dort allenfalls, wenn diese ausnahmsweise Amtshilfe leisten.

An diesem Tag der Musterung wurde kein "Idiotentest" mit mir gemacht,

Das wäre auch nicht zulässig gewesen...

OHNE Tauglichkeitseinstufung mit dem Hinweis, dass ich morgen, den 14.12, nach Westerstede muss.

Und insbesondere auch ohne Zurückstellung,  Zwinkernd

Soweit die Vorgeschichte. Die Stabsärztin sagte zu mir, dass ich eine T-Einstufung dann ein paar Wochen, nachdem ich in Westerstede gewesen bin, bekommen soll.

Soso, die ominöse T-Einstufung.  Zwinkernd

1) Bekommt man eine T-Einstufung auch OHNE Idiotentest und Wehrdienstberatergespräch wo man was wann machen würde ?

Es gibt keinen Idiotentest, sondern eine Eignungs- und Verwendungsfeststellung. Diese ist nicht Bestandteil der Musterung und hat keinerlei Einfluss auf die "T-Einstufung" (richtig: auf den Tauglichkeits- und ggf. Verwendungsgrad). Die EUF ist auch nicht Voraussetzung für eine Einberufung.

Das Gespräch mit dem Wehrdienstberater ist ein Gesprächsangebot, dass man annehmen kann, aber nicht annehmen muss und ebenfalls nicht Bestandteil der Musterung.

2) Werde ich in Absehbarer Zeit für das Wehrdienstgespräch und diesen Idiotentest wieder ins KWEA in Oldenburg müssen ?

Vielleicht.

3) Wie wollen die mich irgendwo einordnen, wenn die nicht wissen wo ich hingehen wollen würde ?

Glaubst du ernsthaft, es kommt darauf an, was du willst?

Allgemeine Wehrpflicht, nicht allgemeines Wehrrecht.

Aufgrund eines gestörten Gleichgewichtssinnes kann ich zum Beispiel nicht zur See fahren.

Das KWEA weiß davon? Das sind alles Sachen, die mein medizinischen Teil der Musterung zu berücksichtigen sind, nicht in irgendwelchen ominösen "Beratungsgesprächen" oder im Wunschdenken des Wehrpflichtigen.

4) Falle ich aufgrund meiner 1 Jahreszurückstellung, die bis mitte Juni 2011 gilt, noch in die Bereiche die gezogen werden würden ?

Du bist doch noch überhaupt nicht zurückgestellt. Und was 2011 mit dem Wehrpflichtgesetz genau passiert, das wissen wir noch nicht.

Oder bin ich mit dem Jahr zurückstellung "automatisch" raus ?

Der Zusammenhang erschließt sich mir leider nicht. Spielst du auf dein Alter an? Dann lautet die Antwort nein:

Theoretisch wäre ich ja zum 01.07 einziehbar, sofern ich morgen nicht Ausgemustert werde

Ob du für den Wehrdienst ab dem 1.7., verfügbar bist, kannst du dem Musterungsbescheid entnehmen, den bekommst du ja vielleicht demnächst.

und noch einen Gesprächstermin beim Berater habe

nö.

und diesen Test gemacht habe.

auch nicht.

Momentan bin ich einfach nur Teiluntersucht.

Teiluntersucht. Interessante Formulierung. Einigen wir uns einfach darauf, dass deine Musterung nicht abgeschlossen ist. Allein darauf kommt es an.

Ich ersuche nun also euren Rat und eure Hilfe zu meinen genannten Fragen und wünsche um Eure Meinung. Werde ich noch gezogen oder nicht ?

Wahrscheinlich wirst du nicht "gezogen" (richtig: zum Wehrdienst herangezogen).

Edit: Ich arbeite derzeit, habe noch einen 1 Jahres Zeitvertrag. Werde nächstes Jahr in der gleichen Firma einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. In dieser Firma absolvierte ich auch erfolgreich meine Ausbildung.

Das ändert aber nichts an der Sachlage.
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Lordi
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« Antworten #3 am: 13. Dezember 2010, 15:58:55 »

Danke für die Antworten.

Zitat
Zumindest sinngemäß muss ein Antrag vorgelgen haben, im KWEA ging man jedenfalls davon aus, dass ein Zurückstellungsantrag gestellt wurde. Wer weiß, was du da alles unterschrieben hast ...

Die Zurückstellung erfolgte im Übrigen erst durch den Musterungsbescheid.

Unterschrieben habe ich da garnichts. Zudem habe ich ein schreiben des KWEA's direkt mitbekommen, auf dem steht, dass meine Rückstellung bis Juni 2011 gestattet wurde. Mit so einem Satz drauf: "Hinweis dies ist ein automatisch generiertes schreiben, dass nicht unterschrieben wird." Steht da ganz fett drauf gedruckt.

Ich bin um Juni diesen Jahres ausgelernt gewesen, wurde im Oktober diesen Jahres gemustert. Und wurde direkt zurück gestellt. Die Zurückstellung wurde Zurückdatiert ab dem Ausbildungsende das dieses Jahr im Juni war, bis zum nächsten Jahr Mitte-Ende Juni. Für das genaue Datum muss ich auf den Schrieb schauen. Der ist mir derzeit nicht zugänglich, da ich in der Firma bin.

Zitat
Kreiswehrersatzämter sind teil der zivilen Wehrverwaltung. Stabsärztinnen findet man dort allenfalls, wenn diese ausnahmsweise Amtshilfe leisten.

Ehrlich gesagt ist es mir egal ob sie Stabsärztin ist oder Krankenschwester. Die Frau war höchst unfreundlich. In meinem nicht Bundeswehrdeutsch ist das eine Stabsärztin gewesen. Wenn du sagst sie war eine normale Ärztin, ist das auch ok. Was für einen Rang die in diesem Komikerverein hat, interessiert mich nicht sonderlich.

Zitat
Das wäre auch nicht zulässig gewesen...
Naja es war ein Musterungsbescheid zur EUF/Musterung.

Ich habe dort auch direkt ein Schreiben mitbekommen für eine
" Gebiets-(Fach)-Ärztliche Zusatzuntersuchung ". Ob du es mir glaubst oder nicht, überlasse ich dir aber dieses schreiben, dass ich zurück gestellt bin und dieser Antrag bewilligt wurde, das liegt mir vor.

Wie bereits erwähnt ist das ein Automatisch gedrucktes ding das nicht unterschrieben wird. Steht auch dickgedruckt drauf.


Zitat
Glaubst du ernsthaft, es kommt darauf an, was du willst?

Allgemeine Wehrpflicht, nicht allgemeines Wehrrecht.

Oh das interessiert schon, da man definitiv mittlerweile sagen kann, wo man auf garkeinenfall hin will. In meinem Fall zum Beispiel die Seefahrt. Ich weiß nicht wie alt du bist und in wieweit du dort mitentscheiden konntest. Aber mittlerweile ist es definitiv so, dass man sagen kann, was man definitiv nicht will.

Zitat
Der Zusammenhang erschließt sich mir leider nicht. Spielst du auf dein Alter an? Dann lautet die Antwort nein:

Nein ich spiele nicht auf mein Alter an. Ich spiele darauf an dass die Wehrpflicht ab dem 01.07 ausgesetzt ist und ich für die Einberufung aufgrund des Schreibens, das mir vorliegt und bewilligt wurde, erst mitte ende Juni möglich wäre. Was ich hier gelesen habe sind die möglichen Einzugstermine 01.01 01.04 und 01.07...

Ich habe mit dem KWEA auch telefoniert, bevor ich zur Musterung musste. Die Dame sagte mir, Herr XY wir wollen 2 Dinge. Die jungen und die guten. Mindestens 50 % erfüllen sie nicht mehr, weil sie schon so alt sind. Ich weiß garnicht wieso wir überhaupt noch 88ger Jahrgänge dabei haben. Ich rate Ihnen an, dass sie sich direkt zurück stellen lassen, sowie sie zur Musterung geladen werden. Kann auch sein dass wir uns garnicht mehr bei ihnen melden. 2 Monate später kam dann trotzdem die Einladung zur Musterung zum 11.10


Zitat
Das ändert aber nichts an der Sachlage.
Naja.. In Bezug auf den Zeitvertrag ändert das schon einiges.
Wer einen 1 Jahres Zeitvertrag hat, hat das unanfechtbare Recht auf Zurückstellung für 1 Jahr. Hätte ich direkt einen unbefristeten Vertrag bekommen, wäre ich nur bedingt berechtigt gewesen mich zurückstellen zu lassen. So die Dame am Telefon.

Edit: Nochmal zusammen gefasst: Ich habe einen bewilligten Antrag auf zurückstellung zu Hause liegen. Ich muss morgen dennoch zur Zusatzuntersuchung. Dort wird sich dann meine Tauglichkeit rausstellen, so die Ärztin.

Meine Rückstellung gilt bis zum nächsten Jahr, also 2011, in den Juni. Bis mitte Juni um genau zu sein.

Falle ich nun noch unter die Leute die eingezogen werden oder nicht ?

Dass du/ihr mir keine 100 % Aussage geben könnt weiß ich.
« Letzte Änderung: 13. Dezember 2010, 16:05:28 von Lordi » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 13. Dezember 2010, 19:07:38 »

Unterschrieben habe ich da garnichts. Zudem habe ich ein schreiben des KWEA's direkt mitbekommen, auf dem steht, dass meine Rückstellung bis Juni 2011 gestattet wurde. Mit so einem Satz drauf: "Hinweis dies ist ein automatisch generiertes schreiben, dass nicht unterschrieben wird." Steht da ganz fett drauf gedruckt.

Das ist einigermaßen misteriös, weil eine Zurückstelloung nur im Rahmen der Musterung (durch Musterungsbescheid) zulässig ist.

Ehrlich gesagt ist es mir egal ob sie Stabsärztin ist oder Krankenschwester. Die Frau war höchst unfreundlich. In meinem nicht Bundeswehrdeutsch ist das eine Stabsärztin gewesen. Wenn du sagst sie war eine normale Ärztin, ist das auch ok. Was für einen Rang die in diesem Komikerverein hat, interessiert mich nicht sonderlich.

Unfreundlich sind sie alle, nur einen "Rang" hat sie wohl eher überhaupt nicht. Sie dürfte eine Angestellte, bestenfalls eine Beamtin sein.

Naja es war ein Musterungsbescheid zur EUF/Musterung.

Nein, es war kein Musterungsbescheid. Einen Musterungsbescheid gibt es nach der Musterung bzw. am Ende der Musterung. Du meinst die Ladung zur Musterung, diese war mit einer Ladung zur EUF verbunden. Eine solche Ladung ist zwar grundsätzlich zulässig, die EUF ist aber dann nicht mehr zulässig, wenn nicht am selben Tag abschließend über die Tauglichkeit entschieden wird.

Man hätte dich auch am selben Tag erst die EUF machen lassen können und dann mustern können. Dann hätte man aber unter Umständen die bei der EUF ermittelten Daten löschen müssen (§ 17 (9) Wehrpflichtgesetz).

Ich habe dort auch direkt ein Schreiben mitbekommen für eine
" Gebiets-(Fach)-Ärztliche Zusatzuntersuchung ". Ob du es mir glaubst oder nicht, überlasse ich dir aber dieses schreiben, dass ich zurück gestellt bin und dieser Antrag bewilligt wurde, das liegt mir vor.

Ich glaub dir das durchaus, das ist auch vollkommen plausibel. Ändert halt nur nichts daran, dass kein Musterungsbescheid vorliegt, sondern nur eine Mitteilung darüber, dass aus Sicht der Behörde noch eine bzw. mehrere ärztliche Untersuchungen notwendig sind.

Oh das interessiert schon, da man definitiv mittlerweile sagen kann, wo man auf garkeinenfall hin will.

Man kann viel asgen, wenn der Tag lang ist. Es ist halt nur für die Bundeswehr nicht verbindlich.

In meinem Fall zum Beispiel die Seefahrt.

Gut, die nehmen ohnehin nur Freiwillige. Problem gelöst.

Ich weiß nicht wie alt du bist und in wieweit du dort mitentscheiden konntest.

Nochmal: Du glaubst doch nicht ernhaft, dass du ein Recht hast, mitzuentscheiden.

Und nein, ich habe mit keine Verwendung ausgesucht. Was soll das bringen? Ich wollte nicht zur Bundeswehr und das habe ich auch deutlich genug zu erkennen gegeben. Die EUF hieß damals zwar noch EUV, diese und auch das Gespräch mit dem "Wehrdienstberater" sind für mich aber bei der (Erst)-Musterung wegen zweier Zurückstellungsgründe (Ausbildung und vorübergehende Wehrdienstunfähigkeit wegen Zahnspange) weggefallen. Danach hats niemanden mehr interessiert.

Aber mittlerweile ist es definitiv so, dass man sagen kann, was man definitiv nicht will.

Natürlich kann man das sagen. Du kannst dir auch weiße Weihnachten wünschen. Kommt aufs Gleiche raus. Vielleicht klappts ja dieses Jahr, mit den weißen Weihnachten.

Im Prinzip sah es die letzten Jahre so aus, dass derjenige, der dieser Frage auf den Leim gegangen ist und sich irgendeine Verwendung "ausgesucht" hat, dann auch mit höherer Wahrscheinlichkeit einberufen wurde. In diesem Zusammenhang gab es mitunter bei der EUF auch eine Fangfrage, etwa "Können Sie sich vorstellen, Ihren Wehrdienst in den nächsten 3 Monaten anzutreten".

Jetzt stell dir folgendes vor, du hättest an dieser Stelle ja gesagt / angekreuzt / angeklickt und später beim "Wehrdienstberater" gesagt, "alles außer Marine". Deine Einebrufung wäre im Falle von Tauglichkeit so sicher wie das Amen in der Kirche.

Ein "nein" bei der Fangfrage und ein "interessiert mich nicht" bei der "Auswahl" der Verwendung hätte dann zu einer weit geringeren Gefahr der Einberufung geführt.

Wie man am Ende wirklich verwendet wird, entscheidet sich aber eh erst nach der Grundausbildung unter Berücksichtung der vom Truppenarzt vergebenen Verwendungsausschlüsse.

Nein ich spiele nicht auf mein Alter an. Ich spiele darauf an dass die Wehrpflicht ab dem 01.07 ausgesetzt ist und ich für die Einberufung aufgrund des Schreibens, das mir vorliegt und bewilligt wurde, erst mitte ende Juni möglich wäre. Was ich hier gelesen habe sind die möglichen Einzugstermine 01.01 01.04 und 01.07...

eben, also führen wir im Moment eine Diskussion wegen garnichts.

Ich habe mit dem KWEA auch telefoniert, bevor ich zur Musterung musste. Die Dame sagte mir, Herr XY wir wollen 2 Dinge. Die jungen und die guten.

Zwischen erzählen und machen liegen meist Welten.

Du wirst hier im Forum viele finden, die du weder als besonders jung, noch als für den Wehrdienst "besonders gut" geeignet klassifizieren würdest. Aber auch die haben dann ihre Einberufung bekommen bzw. zumindest eine Vorbenachrichtigung.

Mindestens 50 % erfüllen sie nicht mehr, weil sie schon so alt sind.

Mein Gott, was ist das für eine hohle Aussage. Die Statistiken sprechen eine andere Sprache. 50% wehrdienstunfähig, 50% vom Rest Kriegsdienstverweigerer. Nur die verbleibenden 25% eines Jahrgangs sind dann überhaupt - theoretisch - einplanbar.

DIeses ganze Gesülze vonwegen "der richtige Mann am richtigen Ort" funktioniert nicht, hat nie funktioniert und wird auch nicht funktionieren.

Nur u Ich weiß garnicht wieso wir überhaupt noch 88ger Jahrgänge dabei haben.

Soso, dass weiß sie also nicht... Ich kanns dir verraten. Damit die Statistik wieder stimmt. In dem man Musterungen so weit wie möglich nach hinten verlegt (auf das 22. Lebensjahr), produziert man von vornherein verfügbare Wehrpflichtige, die - wenn sie es geschickt anstellen - nie einberufbar sind. Dadurch bleibt die Zahl der Musterungen konstant, die Zahl der verfügbaren Wehrpflichtigen sinkt aber (über die Jahre verteilt), weil Verfügbarkeit erst mit Vollziehbarkeit des Musterungsergebnisses vorliegt. Und das führt am Ende dazu, dass auf dem Papier die sogenannte "Dienstgerechtigkeit" steigt, man zählt einfach nicht den gesamten Jahrgang und setzt die tatsächlich Einberufenen zu ihnen ins Verhältnis, man erfindet neue Größen und setzt diese zueinander ins Verhältnis. Klingt jetzt etwas akademisch aber das Bundesverfassungsgericht ist drauf reingefallen.

Ich rate Ihnen an, dass sie sich direkt zurück stellen lassen, sowie sie zur Musterung geladen werden.

Das funktioniert aber nur, wenn ein Zurückstellungsgrund im Sinne des Gesetzes vorliegt. Bei dir hatte die Zurückstellung genau 2 Effekte (die allerdings erst eintreten, wenn auch der Musterungsbescheid da ist):

1. Du bist erstmal nicht verfügbar
2. Deine Heranziehugnsgrenze erhöht sich um 2 Jahre, man könnte dich also später doch noch kriegen.

Zitat
Das ändert aber nichts an der Sachlage.
Naja.. In Bezug auf den Zeitvertrag ändert das schon einiges.
Wer einen 1 Jahres Zeitvertrag hat, hat das unanfechtbare Recht auf Zurückstellung für 1 Jahr.

Ich weiß nicht, wo du deine Weisheiten her hast, diese Aussage ist aber nur eins: Schlichtweg falsch.

Ein Arbeitsverhältnis kann nur ganz ausnahmsweise ein Zurückstellungsgrund sein und das auc dem Grunde nach nur, wenn Die Entlassung aus dem Wehrdienst zeitlichnach dem Auslaufen des Zeitvertrages liegen würde. Und selbst dann müssten noch zusätzliche Bedingungen erfüllt sein.

Hätte ich direkt einen unbefristeten Vertrag bekommen, wäre ich nur bedingt berechtigt gewesen mich zurückstellen zu lassen. So die Dame am Telefon.

Was hältst du davon, wenn du dich weiter von diesem Genie beraten lässt. Sie wird dir sicher noch mehr Wege zeigen, mit denen du im Zweifel richtig auf die Schnauze fallen kannst.

Edit: Nochmal zusammen gefasst: Ich habe einen bewilligten Antrag auf zurückstellung zu Hause liegen.

Aha, und ich behaupte mal, dass das Ding zumindest ein bißchen rechtswidrig ist. Zurückstellung bei der Musterung gibt es nur durch Musterungsbescheid (§ 19 (4) WPflG in Verbindung mit § 16 (2) Satz 1 WPflG). Aber was solls, einen Musterungsbescheid wirst du ja eh noch bekommen.

Ich muss morgen dennoch zur Zusatzuntersuchung. Dort wird sich dann meine Tauglichkeit rausstellen, so die Ärztin.

Über die Tauglichkeit entscheidet aber nicht die Fachärztin sondern der Musterungsbeamte auf Vorschlag des Musterungsarztes.

Meine Rückstellung gilt bis zum nächsten Jahr, also 2011, in den Juni. Bis mitte Juni um genau zu sein.

Tja, wegen der geplanten Aussetzung der Wehrpflicht ist es ja nicht zu deinem Nachteil, ansonsten würd ich mal zusehen, dass ich dagegen ein geeignetes Rechtsmittel einlege (Stichwort Erhöhung der Heranziehungsgrenze).

Falle ich nun noch unter die Leute die eingezogen werden oder nicht ?

Jetzt verstehe ich die Welt nicht mehr.

Die Wehrpflicht soll zum 1.7.2011 ausgesetzt werden. Was macht man am 1.7. mit grundwehrdienstleistenden Wehrpflichtigen, wenn es keine Wehrpflicht mehr gibt? Fällt dir da was anderes außer entlassen ein? Mir nicht.

Dass du/ihr mir keine 100 % Aussage geben könnt weiß ich.

Aber du kannst 1 und 1 zusammenzählen. Die 100%-Aussage kannst du dann dem Gesetz entnehmen, sofern und sobald es vom Bundestag verabschiedet wird.
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Lordi
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« Antworten #5 am: 13. Dezember 2010, 19:52:00 »

Hallo Svenni,

vielen Dank für deine schlüssigen Aussagen.

Man(n) ist halt doch etwas hibbelig. Ich möchte einfach nur meine Ausmusterung bekommen bzw. nicht mehr dienen müssen. Mit 17 - 18 ohne richtigem Einkommen wäre der Wehrdienst überhaupt kein Problem gewesen. Mit 22 auf dem Wege zur 23, Mit abgeschlossener Ausbildung und mitten im leben stehend, ist so eine Einberufung ein arg heftiger Einschnitt. Von 2000 € Netto auf 300 € Netto ist schon derb.

Danke dir noch einmal.

Gruß,

Lordi
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T-745
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« Antworten #6 am: 13. Dezember 2010, 20:27:47 »

Sorry, wenn ich hier in den Thread eindringe, aber...

Das ist einigermaßen misteriös, weil eine Zurückstelloung nur im Rahmen der Musterung (durch Musterungsbescheid) zulässig ist.

...seit wann ist das denn so?
Als ich damals (1993. Ja, prähistorisch.) meinen "Fragebogen für die Erfassung von Wehrpflichtigen" bekommen habe (das sich allerdings u.a. auf §§15 II Satz 2 und 49 WPflG bezieht, die inzwischen beide nicht mehr existieren), war da direkt auch ein Formular namens "Antrag auf (u.a.) Zurückstellung vom Wehrdienst (§ 12 Wehrpflichtgesetz)" dabei, auf der die Schule abstempeln konnte, daß ich noch auf ihr verweilen werde.

Als Antwort darauf kam dann ein Schreiben Betreffs "Zeitpunkt Ihrer Musterung" mit Bezug "Ihr anläßlich der Erfassung oder später beim Kreiswehrersatzamt gestellter Antrag auf Zurückstellung vom Grundwehrdienst", das den folgenden, für KWEA-Verhältnisse erstaunlich logischen, Abschnitt enthält:

Zitat
...daß Sie voraussichtlich noch längere Zeit nicht für die Ableistung des Grundwehrdienst zur Verfügung stehen.

Ich habe daher vorgesehen, Ihre Musterung erst etwa 7-8 Monate vor dem nächstmöglichen Einberufungstermin nach Wegfall des von Ihnen angegebenen Hinderungsgrundes anzuberaumen (sollte der angegebene Hinderungsgrund über das 23. Lebensjahr hinaus fortbestehen, so ist Ihre Musterung kurz vor Vollendung Ihres 23. Lebensjahres vorgesehen). Auf diese Weise wird eine enge zeitliche Verknüpfung von Musterung, Eignungs- und Verwendungsprüfung und der Einberufung zum Grundwehrdienst erreicht. Die Untersuchungs- und Testergebnisse sind dadurch auf aktuellem Stand. Sie bilden die Grundlage für eine möglichst eignungsgerechte Einplanung/Einberufung.

"Unterschrieben" ist das ganze übrigens mit "Ihr Kreiswehrersatzamt". Ich wüßte ja gern, mit welchem Gebäudeteil dieses Hochhaus in Eschborn ("Ich") den Brief getippt hat...

Der aufmerksame Leser bemerkt natürlich, daß der Brief außer im Bezug das Wort "Zurückstellung" überhaupt nicht enthält; fragt sich dann auch direkt, warum man Schüler erst einen Antrag nach §12 WPflG stellen läßt, um auf ihn dann doch nur mit einer Information darüber zu reagieren, wann man ihre Musterung eingeplant hat.

Nichtsdestotrotz ist die Logik darin ja durchaus valide. In den meisten Fällen (derer, die sich nicht wehren) wird es zwar keinen Unterschied machen, wenn erst Jahre nach der Musterung und EUF einberufen wird. Bei einigen aber wird sich der Gesundheitszustand in dieser Zeit verschlechtert haben, so daß sie nach der Einstellungsuntersuchung wieder nach Hause geschickt werden.
Einen Vorteil für die BW sehe ich da nicht: Eine Stelle bleibt für ein Quartal unbesetzt, und auch wenn man behaupten kann, einen Zwangsarbeiter mehr einberufen zu haben, werden Untaugliche doch eh aus der Berechnung der "Wehrgerechtigkeit" rausgetrickst, dafür macht es also auch keinen Unterschied.

Weißt Du, wozu diese unsinnige Verquickung von Musterung und Zurückstellung (die ich aus §12 WPflG BTW auch nicht herauslesen kann) gut sein soll?

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svennie
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« Antworten #7 am: 13. Dezember 2010, 22:26:09 »

...seit wann ist das denn so?
Als ich damals (1993. Ja, prähistorisch.) meinen "Fragebogen für die Erfassung von Wehrpflichtigen" bekommen habe (das sich allerdings u.a. auf §§15 II Satz 2 und 49 WPflG bezieht, die inzwischen beide nicht mehr existieren), war da direkt auch ein Formular namens "Antrag auf (u.a.) Zurückstellung vom Wehrdienst (§ 12 Wehrpflichtgesetz)" dabei, auf der die Schule abstempeln konnte, daß ich noch auf ihr verweilen werde.

vermutlich, seit es das Wehrpflichtgesetz gibt.

Dir kann geholfen werden:

§ 15 (2) Satz 2 WPflG (alte Fassung):

Der Wehrpflichtige ist verpflichtet, die geforderten Auskünfte zu erteilen und nach Aufforderung sich persönlich bei der Erfassungsbehörde zu melden.

§ 49 WPflG bezieht sich auf Personen, die militärfachlich verwendet werden können, diese können bis zum 60. Lebensjahr erfasst und gemustert werden.

Als Antwort darauf kam dann ein Schreiben Betreffs "Zeitpunkt Ihrer Musterung" mit Bezug "Ihr anläßlich der Erfassung oder später beim Kreiswehrersatzamt gestellter Antrag auf Zurückstellung vom Grundwehrdienst", das den folgenden, für KWEA-Verhältnisse erstaunlich logischen, Abschnitt enthält:

Zitat
...daß Sie voraussichtlich noch längere Zeit nicht für die Ableistung des Grundwehrdienst zur Verfügung stehen.

Das klingt bedingt logisch. Voraussichtlich nicht zur Verfügung stehen heißt im Unkehrschluss: Über die Verfügbarkeit wurde nicht (!) entschieden.

Ich habe daher vorgesehen, Ihre Musterung erst etwa 7-8 Monate vor dem nächstmöglichen Einberufungstermin nach Wegfall des von Ihnen angegebenen Hinderungsgrundes anzuberaumen (sollte der angegebene Hinderungsgrund über das 23. Lebensjahr hinaus fortbestehen, so ist Ihre Musterung kurz vor Vollendung Ihres 23. Lebensjahres vorgesehen).

Und weißt du warum?

Weil du erst bei der Musterung zurückgestellt werden kannst. Würdest du vor dem 23. Geburtstag (damals war es doch der 25.?) nicht gemustert werden, wäre später eine Einberufung nicht möglich, da sich die Heranziehungsgrenze nicht erhöht hätte.

Auf diese Weise wird eine enge zeitliche Verknüpfung von Musterung, Eignungs- und Verwendungsprüfung und der Einberufung zum Grundwehrdienst erreicht. Die Untersuchungs- und Testergebnisse sind dadurch auf aktuellem Stand. Sie bilden die Grundlage für eine möglichst eignungsgerechte Einplanung/Einberufung.

Oder auf Deutsch: Bla Bla!

"Unterschrieben" ist das ganze übrigens mit "Ihr Kreiswehrersatzamt". Ich wüßte ja gern, mit welchem Gebäudeteil dieses Hochhaus in Eschborn ("Ich") den Brief getippt hat...

Besser finde ich immer noch "Der Leiter".  Grinsend

Der aufmerksame Leser bemerkt natürlich, daß der Brief außer im Bezug das Wort "Zurückstellung" überhaupt nicht enthält; fragt sich dann auch direkt, warum man Schüler erst einen Antrag nach §12 WPflG stellen läßt, um auf ihn dann doch nur mit einer Information darüber zu reagieren, wann man ihre Musterung eingeplant hat.

Na eben weil man vor der Musterung nicht über den Antrag entscheiden darf. Man (das KWEA) darf aber über den Zeitpunkt der Musterung entscheiden und löst das Problem eben so.

Das KWEA hatte ja auch das Problem, dass es häufig ja einen Anspruch auf Überprüfungsuntersuchung gibt, wenn im Zeitpunkt der Musterung einen "frischen" Zurückstellungsgrund gibt.

Nichtsdestotrotz ist die Logik darin ja durchaus valide. In den meisten Fällen (derer, die sich nicht wehren) wird es zwar keinen Unterschied machen, wenn erst Jahre nach der Musterung und EUF einberufen wird. Bei einigen aber wird sich der Gesundheitszustand in dieser Zeit verschlechtert haben, so daß sie nach der Einstellungsuntersuchung wieder nach Hause geschickt werden.

richtig.

Weißt Du, wozu diese unsinnige Verquickung von Musterung und Zurückstellung (die ich aus §12 WPflG BTW auch nicht herauslesen kann) gut sein soll?

In § 12 steht dazu auch nichts drin. Das Gesetz kennt halt nur die Musterungsentscheidung (Tauglichkeit, Verwendungsfähigkeit, Verfügbarkeit) und Verfügbarkeitsentscheidungen nach der Musterung. Die "Nichtverfügbarkeit" ergibt sich zwigend aus einer Zurückstellung. Eigentlich logisch.

Nach der Systematik ist immer erst die Tauglichkeit zu prüfen und danach die Verfügbarkeit.

Dein Ansatz würde ja dazu führen, dass sich die Heranziehungsgrenze zum Grundwehrdienst für jemanden erhöht, der nie musterungsärztlich auf seine Tauglichkeit untersucht wurde. So fies ist der Gesetzgeber auch nicht.
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« Antworten #8 am: 14. Dezember 2010, 14:08:09 »

Hallo zusammen,

so ich bin heute dagewesen und wurde "nachuntersucht". Ergebnis: T5. Natürlich muss mein zuständiges KWEA diese Tauglichkeit ausstellen. Laut dem (Ober?)Stabsarzt (Rang Major silberne Lorbeerblätter auf der Schulter) ist es aber T5 und so gibt er das dauch nas KWEA weiter.

Genaueres erfahre ich dann in ein paar Wochen, sowie das Schreiben des KWEAs da ist.

Danke an euch zwei für die Unterstützung.

Gruß,

Lordi
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svennie
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« Antworten #9 am: 14. Dezember 2010, 14:46:45 »

so ich bin heute dagewesen und wurde "nachuntersucht". Ergebnis: T5.

Nein, der Facharzt beantwortet nur konkrete Fragen des Musterungsarztes, etwa zur Belastbarkeit, zu Art und Umfang einer Erkrankung usw.

Die Schlussfolgerung "nicht wehrdienstfähig" zieht der Musterungsarzt, der trägt auch die "5" (die nur statistischen Zwecken dient) in ein Formular bzw. seinen PC ein.

Einen Tauglichkeitsgrad T5 oder ein Musterungsergebnis T5 gibt es nicht. Tauglichkeitsgrade haben Namen und keine Nummern, Tauglichkeitsbestimmung hat nämlich nichts mit Mathematik oder Malen mit Zahlen zu tun. Dass der Arzt das womöglich anders sieht, ist klar, ändert aber nichts an der Sache.

Natürlich muss mein zuständiges KWEA diese Tauglichkeit ausstellen.

Ja, das ist schließlich die Hauptaufgabe eines solchen Amtes. Noch ...

Laut dem (Ober?)Stabsarzt (Rang Major silberne Lorbeerblätter auf der Schulter) ist es aber T5 und so gibt er das dauch nas KWEA weiter.

Soso, der Musterungsarzt wird sich trotzdem ganz allein Gedanken machen müssen und wird dabei die Antwort des Facharztes (etwa konkret ausformulierte Sätze oder irgendwelche Gesundheitsziffern) berücksichtigen. Das Wort des Facharztes steht nich über dem des Musterungsarztes, trotz Uniform und Dienstgradabzeichen. Oberstabsarzt ist er, wenn er eine (jeweils) Raute auf seinen Schulterstücken hat.
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