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Autor Thema: Mitteilung Studium  (Gelesen 1065 mal)
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« am: 25. Februar 2009, 23:44:23 »

Angenommen Person E ist annerkannter Kriegsdienstverweigerer und befindet sich zZ im 1. Semester. E hat bereits zahlreiche Briefe vom BAZ bekommen inkl. Mahnung zum Auffinden einer Zivildienststelle zum 28.02.09.

Wie geht E am besten jetzt vor?

E dachte sich dem BAZ am 1. April von seinem Studium zu berichten, da dort das 2 Semester beginnt, sodass das BAZ aus Kulanz (bzw. Verfahrensvorschriften) E in den Semesterferien zwischen dem 2 und 3 Semester einberufen würden. Das BAZ muss ja auch 4 Wochen im Vorraus die Einberufung bekannt geben.

Ist dies korrekt?

Oder wäre es schlauer nichts zu tun und bei einer späteren Einberufung zB im Sommer vom Studium zu erzählen. Warscheinlich wäre dann das BAZ weniger kooperativ. E will nur das 3 Semester erreichen. Dazu will E bei Einberufung durch das BAZ, auf seine KDVrechte verzichten.

Kann E dem BAZ vorgauckeln, dass er einfach mehr Zeit brauch zum auffinden einer Stelle - obwohl E studiuert? Könnte man dadurch Zeit gewinnen?

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