User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.390 Mitglieder
Neuestes Mitglied: johnbor58

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: mit 24. bescheid zur musterung bekommen.  (Gelesen 1627 mal)
01georg01
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« am: 11. Oktober 2008, 17:58:29 »

Hallo Leute,

habe mal ne frage zur musterung.

Und zwar habe ich mich entschlossen die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen.

Habe nun die deutsche und die griechische (doppelstaatsbürgerschaft).

Ich habe meine deutsche Staatsbürgerschaft  vor zirka 3 monaten bekommen wo ich noch 23 Jahre alt war.

Nun bin ich 24 und habe vom Kreiswehrersatzamt Ulm einen Brief zur Musterung bekommen. Dieser Brief wurde automatisch erstellt.

Muss ich mich nun Mustern lassen oder kann ich den Brief einfach zerreißen, da ich ja das 23. Lebensjahr überschrieten habe.

Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Georg
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 11. Oktober 2008, 18:03:28 »

Nun bin ich 24 und habe vom Kreiswehrersatzamt Ulm einen Brief zur Musterung bekommen. Dieser Brief wurde automatisch erstellt.

Muss ich mich nun Mustern lassen

ja.

oder kann ich den Brief einfach zerreißen, da ich ja das 23. Lebensjahr überschrieten habe.

Eine derartige Grenze gibt es - bezogen auf die Musterung - nicht.
Gespeichert
01georg01
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 11. Oktober 2008, 18:06:52 »

das heit deiner meinung nach,

muss ich zur Musterung.

Aber ob die mich Einziehen ist ne andere sache.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 11. Oktober 2008, 19:13:04 »

das heit deiner meinung nach,

muss ich zur Musterung.

Das ist nicht (nur) meine Meinung, das ist - vollkommen unbestreitbar - die Sach- und Rechtslage.

Aber ob die mich Einziehen ist ne andere sache.

Eine Einberufung zum Grundwehrdienst scheidet in meinen Augen aus.
Gespeichert
01georg01
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 11. Oktober 2008, 20:14:51 »

ich verstech dann nur nicht, was die musterung in meinem fall nutzen soll. Da ich rein gesetzlich nicht eingezogen werden kann.

Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 11. Oktober 2008, 22:52:49 »

ich verstech dann nur nicht, was die musterung in meinem fall nutzen soll. Da ich rein gesetzlich nicht eingezogen werden kann.

Du kannst nur zum Grundwehrdienst nicht einberufen werden, im Verteidigungsfall könntest du einberufen werden (vorausgesetzt, du bist wehrdienstfähig gemustert worden).
Gespeichert
01georg01
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 12. Oktober 2008, 12:58:53 »

Ich danke dir Svennie

Vielen Dank
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits