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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Meldepflicht des BAZ?  (Gelesen 609 mal)
TLM87
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Beiträge: 5


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« am: 17. März 2010, 16:07:36 »

Hallo!
Ich habe folgende Frage:

A soll zum 1.05. trotz Arbeitsstelle eingezogen werden da er am 07.05. 23 wird. Er wurde bereits wegen Studium und beruflicher Härte zweimal zurückgestellt. Letztes Jahr war er mit dem Antrag auf Zurückstellung recht spät dran, hat die Frist vom ersten schreiben des BAZ, er solle sich eine Zivildienststelle innerhalb von 2 Monaten suchen verstreichen lassen und hat eine erneute Benachrichtigung erhalten, in der ihm eine neue Frist gesetzt wurde.
Dieses mal hat A ebenfalls einen neuen Zurückstellungsgrund, bzw. evtl. Atest für erneute Musterung/ausmusterung. Und er hat wieder die erste Frist sich eine Stelle zu suchen verstreichen lassen.
Dies nun schon seit fast 2 Monaten.
Kann das BAZ auch ganz spontan A eine Stelle zuweisen, oder müsste es ihm zunächst eine neue Frist setzen bzw. eine "Mahnung" schicken? Wie groß ist die Chance, dass er gar nichts mehr hört? Und wenn er jetzt den Antrag auf eine erneute Musterung stellt, würde er evtl. schlafende Hunde wecken?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 17. März 2010, 22:50:16 »

Kann das BAZ auch ganz spontan A eine Stelle zuweisen, oder müsste es ihm zunächst eine neue Frist setzen bzw. eine "Mahnung" schicken?

Es besteht kein Anspruch darauf, den Dienst an einem bestimmten Ort leisten zu können, von daher könnte theoretisch jedem Dienstpflichtigen eine (fast beliebige) Stelle zugewiesen werden.

Wie groß ist die Chance, dass er gar nichts mehr hört?

eher gering, die Einberufung müsste aber 4 Wochen vor dem Dienstantrittstermin vorliegen.

Und wenn er jetzt den Antrag auf eine erneute Musterung stellt, würde er evtl. schlafende Hunde wecken?

Einen Antrag auf erneute Musterung sieht das Zivildienstgesetz nicht vor, nur einen Antrag auf "ärztliche Untersuchung".

Es gehört aber viel Fingerspitzengefühl dazu um zu wissen, wie das Amt reagieren wird. Ein erfahrener Anwalt könnte da behilflich sein, ggf. auch die Zentralstelle KDV.
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