Kann das BAZ auch ganz spontan A eine Stelle zuweisen, oder müsste es ihm zunächst eine neue Frist setzen bzw. eine "Mahnung" schicken?
Es besteht kein Anspruch darauf, den Dienst an einem bestimmten Ort leisten zu können, von daher könnte theoretisch jedem Dienstpflichtigen eine (fast beliebige) Stelle zugewiesen werden.
Wie groß ist die Chance, dass er gar nichts mehr hört?
eher gering, die Einberufung müsste aber 4 Wochen vor dem Dienstantrittstermin vorliegen.
Und wenn er jetzt den Antrag auf eine erneute Musterung stellt, würde er evtl. schlafende Hunde wecken?
Einen Antrag auf erneute Musterung sieht das Zivildienstgesetz nicht vor, nur einen Antrag auf "ärztliche Untersuchung".
Es gehört aber viel Fingerspitzengefühl dazu um zu wissen, wie das Amt reagieren wird. Ein erfahrener Anwalt könnte da behilflich sein, ggf. auch die Zentralstelle KDV.