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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Kündigung beim THW  (Gelesen 1735 mal)
origiN
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Beiträge: 2


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« am: 3. April 2011, 21:45:45 »

Hallo zusammen, habe am 22.02.2011 meinen Wehrersatzdienst beim THW zum 30.06.2011 gekündigt und habe die Kündigung zusammen mit einem THW Kollegen im Ortsverband eingereicht. Den Erhalt der Kündigung habe ich mir vom Ortsbeauftragten mit Datum und Unterschrift, auf einer Kopie der Kündigung quittieren lassen. Leider habe ich bis jetzt noch keine schriftliche Bestätigung vom THW erhalten, sofern das überhaupt notwendig ist.

Meine Fragen lauten deshalb:

- Erhalte ich vom THW noch eine gesonderte Bestatigung, oder reicht die vom Ortsbeauftragten unterschriebene Kopie als Kündigungsbestätigung?

- Kann ich noch mit Problemen seitens des THW rechnen, wenn ich bis zum 1.7. nicht mehr zu den regulären Diensten erscheine? Das entspräche laut Dienstplan ca. 6 Diensten.

Für hilfreiche Antworten, vorab schonmal ein Dankeschön....
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admin
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Beiträge: 107


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« Antworten #1 am: 6. April 2011, 00:20:32 »

- Erhalte ich vom THW noch eine gesonderte Bestatigung, oder reicht die vom Ortsbeauftragten unterschriebene Kopie als Kündigungsbestätigung?

Eine Bestätigung des Austritts ist nicht erforderlich.

- Kann ich noch mit Problemen seitens des THW rechnen, wenn ich bis zum 1.7. nicht mehr zu den regulären Diensten erscheine? Das entspräche laut Dienstplan ca. 6 Diensten.

In aller Regel passiert nichts, möglich wären aber Disziplinarmaßnahmen bis hin zum Bußgeldverfahren.
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Gianni
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Beiträge: 5


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« Antworten #2 am: 19. April 2011, 05:17:27 »

Hallo zusammen, habe am 22.02.2011 meinen Wehrersatzdienst beim THW zum 30.06.2011 gekündigt und habe die Kündigung zusammen mit einem THW Kollegen im Ortsverband eingereicht. Den Erhalt der Kündigung habe ich mir vom Ortsbeauftragten mit Datum und Unterschrift, auf einer Kopie der Kündigung quittieren lassen. Leider habe ich bis jetzt noch keine schriftliche Bestätigung vom THW erhalten, sofern das überhaupt notwendig ist.

Meine Fragen lauten deshalb:

- Erhalte ich vom THW noch eine gesonderte Bestatigung, oder reicht die vom Ortsbeauftragten unterschriebene Kopie als Kündigungsbestätigung?

- Kann ich noch mit Problemen seitens des THW rechnen, wenn ich bis zum 1.7. nicht mehr zu den regulären Diensten erscheine? Das entspräche laut Dienstplan ca. 6 Diensten.

Für hilfreiche Antworten, vorab schonmal ein Dankeschön....

Moin!

darf ich fragen, wielange du beim thw warst?

spiele auch mit dem gedanken!

bin seit mai 2009 (also 4monate vor meinem "einzugstermin" dabei...) und will jetzt kündigen, da ich es zum einen arbeitstechnisch einfach nicht mehr schaffe und zum anderen keine lust mehr habe, meine zeit bei iwelchen pseudo-drill-heinis zu verschwenden...

kann in sachen bundeswehr jetzt bzw nach der kündigung noch IRGENDWAS auf mich zukommen?

danke schonmal Smiley


/edit : achja, hab noch eine frage!

sollte noch irgenwas vom bund kommen, post oder sonst irgendwas, das ich doch noch zum bund muss (so unwarscheinlich es für euch klingen mag).... ehm besteht dann die möglichkeit zu verweigern? sprich einen brief hinschreiben von wegen "bla kann keine waffe tragen usw.", oder habe ich da keine chance mehr, weil ich ja schonmal beim thw war?
« Letzte Änderung: 19. April 2011, 05:22:42 von Gianni » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 20. April 2011, 10:12:19 »

kann in sachen bundeswehr jetzt bzw nach der kündigung noch IRGENDWAS auf mich zukommen?

Die Wehrpflicht ist durch Gesetz zum 1. Juli 2011 ausgesetzt, schon jetzt wird aber niemand gegen seinen Willen einberufen.

sollte noch irgenwas vom bund kommen, post oder sonst irgendwas, das ich doch noch zum bund muss (so unwarscheinlich es für euch klingen mag).... ehm besteht dann die möglichkeit zu verweigern?

Warum glaubst du, dass das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung für dich nicht gilt?

sprich einen brief hinschreiben von wegen "bla kann keine waffe tragen usw.",

Aber ne Menge "usw."

oder habe ich da keine chance mehr, weil ich ja schonmal beim thw war?

Also da besteht nun überhaupt kein Zusammenhang.
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weinja
Newbie
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Beiträge: 1


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« Antworten #4 am: 1. Mai 2011, 20:48:07 »

kann ich verstehen das Du bei dem Verein gekündigt hast. Dat geht gar nicht. Glaube besser Bundeswehr Grinsend
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