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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Können die mich noch Einberufen!?  (Gelesen 870 mal)
Rios
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Beiträge: 1


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« am: 18. März 2010, 21:43:03 »

Abend,
will erst einmal sagen das ich es echt spitze finde, wie man hier geholfen bekommt! Habe mir einige Threads durchgelesen und habe auch schon einige meiner Fragen so beantworten können!
Aber leider nicht alle!!!  Huch

Mein Problem:

War im Feb. 2007 zur 1. Musterung (mit t2 tauglich).

Wurde aber durch mein amt als JAV bis Nov. 2008 zurückgestellt!

Im Nov. 2009 habe ich vom KWEA eine Anhörung für Gesundheitliche veränderung und gleich mit einer evtl. einberufung zum Grundwehrdienst zum 1.4.2010 bekommen.
Falls welche abspringen würden, könnten sie mir bis zum 29.3.2010 eine Kurzfristige Einberufung schicken!
Darauf habe ich ein Antrag auf Neumusterung gestellt. War zu der Zeit schon wegen meinem Knie in Behandlung!
Die Neumusterung hatte ich dann im Jan. 2010. Da ich aber nicht Musterfähig war da ich noch Termine zum MRT hatte und dann mit dem MRT zur Orthopädin musste. Hat das KWEA mit dem Musterungs ergebnis gewartet, bis sie die Befunde vom MRT und meiner Orthopädin hatte!
Nun wo die Befunde da waren, kam gestern (17.3.2010) das Ergebnis der Musterung (t2 tauglich mit Einschränkungen).
Werde nun aber am 10.4.2010 23 Jahre alt!

Meine eigentliche Frage ist jetzt! Können die mich überhaupt noch Einziehen!?
Da ich ja innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen kann, können sie mir doch in dieser Zeit keine Einberufung schicken! Womit der Dienstantritt zum 1.4.2010 nicht mehr möglich wäre!?
Da sie nur von Quatal zu Quatal Einziehen, wäre der nächst mögliche Termin zum 1.7.2010 wo ich ja dann schon 23 wäre! 

Hoffe mir kann jemand meine Frage beantworten und hoffentlich habe ich mit meiner Theorie recht!!!  Unentschlossen

mfg Rios
Gespeichert
svennie
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*****
Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 23. März 2010, 11:35:32 »

Meine eigentliche Frage ist jetzt! Können die mich überhaupt noch Einziehen!?

Gute Frage, die Ankündigung der Heranziehung gilt ja weiterhin.

Da ich ja innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen kann, können sie mir doch in dieser Zeit keine Einberufung schicken!

doch, könnte man. Rechtsmittel gegen einen Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid haben nämlich keine aufschiebende Wirkung. Du solltest aber trotzdem Widerspruch einlegen, denn das KWEA wird eher jemanden einberufen, bei dem die Frage der Tauglichkeit geklärt ist.

Da sie nur von Quatal zu Quatal Einziehen, wäre der nächst mögliche Termin zum 1.7.2010 wo ich ja dann schon 23 wäre!

Quartal!
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