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Autor Thema: KDV-Antrag zurückziehen und nicht zur Bundeswehr  (Gelesen 1646 mal)
stumpi_8
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« am: 2. Juni 2009, 18:32:41 »

Hallo,
ich habe folgendes Problem:

Wurde nach dem Abitur (Frühjahr 2006) gemustert und habe dann erfolgreich einen KDV-Antrag gestellt. Wurde dann für 3 Jahre zurückgestellt, da ich ein duales Studium begonnen habe und werde dieses im September abschließen. Ich war guter dinge, da ich zu diesem Zeitpunkt schon über 23 bin, dass das Bundesamt für Zivildienst mich "vergisst". Leider War dem nicht so und ich hab wieder Post bekommen, dass ich mir innerhalb von 2 Monaten eine Zivi-Stelle suchen muss. Da ich aber direkt nach dem Studium die Möglichkeit habe in die Berufswelt einzusteigen, möchte ich werder Zivildienst leisten noch zur Bundeswehr.
Ein Bekannter meinte wenn ich auf meinen KDV-Antrag verzichte, dann wäre es dem Kreiswehrersatzamt zu viel Aufwand mich einzuziehen, bzw. wenn sie mich einziehen könnte ich mich immer noch nachmustern lassen.
Ist das ein sinnvoller Weg?

Gruß Stumpi
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sunknown
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« Antworten #1 am: 2. Juni 2009, 22:27:06 »

Zitat
erfolgreich einen KDV-Antrag gestellt
Augen rollen

   
Zitat
Ein Bekannter meinte wenn ich auf meinen KDV-Antrag verzichte, dann wäre es dem Kreiswehrersatzamt zu viel Aufwand mich einzuziehen,
der aufwand für das KWEA ist dann genauso groß, wie bei jedem anderen wehrpflichtigen der für den grundwehrdienst zur verfügung steht, auch.

Zitat
bzw. wenn sie mich einziehen könnte ich mich immer noch nachmustern lassen.
Ist das ein sinnvoller Weg?
da die musterung mehr als 2 jahre her ist, hast du ein recht darauf angehört zu werden im rahmen einer erneuten untersuchung (wenn du diese denn beantragst). die chancen auf ausmusterung stehen im KWEA besser als beim BAZ, die einberufungschancen stehen dafür bei BAZ besser als beim KWEA.
ich würde zuwarten, bis tatsächlich ein echter einberufungsbescheid vom BAZ vorliegt. der KDV antrag kann dann immer noch zrückgezogen werden, das geht innerhalb von 2-3 wochen.
 
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stumpi_8
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« Antworten #2 am: 3. Juni 2009, 14:42:14 »

Zitat
da die musterung mehr als 2 jahre her ist, hast du ein recht darauf angehört zu werden im rahmen einer erneuten untersuchung (wenn du diese denn beantragst). die chancen auf ausmusterung stehen im KWEA besser als beim BAZ, die einberufungschancen stehen dafür bei BAZ besser als beim KWEA.
ich würde zuwarten, bis tatsächlich ein echter einberufungsbescheid vom BAZ vorliegt. der KDV antrag kann dann immer noch zrückgezogen werden, das geht innerhalb von 2-3 wochen.


Also meinst du wenn ich mir keine Zivi-Stelle suche und ich nicht auf den Bescheid reagiere, kann es sein, dass sich BAZ nicht mehr bei mir meldet? Und wenn sie mir einen Einberufsbescheid schicken kann ich immer noch auf mein Recht auf KDV verzichten und mich dann nochmal mustern lassen?
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svennie
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« Antworten #3 am: 3. Juni 2009, 15:09:27 »

Also meinst du wenn ich mir keine Zivi-Stelle suche und ich nicht auf den Bescheid reagiere, kann es sein, dass sich BAZ nicht mehr bei mir meldet?

Unwahrscheinlich, die Frage ist vielmehr, wann sich das BAZ meldet. Und das kann dauern.

Und wenn sie mir einen Einberufsbescheid schicken kann ich immer noch auf mein Recht auf KDV verzichten

das kannst du jederzeit.

und mich dann nochmal mustern lassen?

nein, du bist bereits gemustert. Du kannst aber eine Überprüfungsuntersuchung beantragen.

Aber ich fürchte, du machst es dir zu einfach. Für das KWEA ist das kein großer Aufwand. Es ist eben nur einfacher, das KWEA von der Wehrdienstunfähigkeit zu überzeugen als das Bundesamt für den Zivildienst.
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stumpi_8
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« Antworten #4 am: 3. Juni 2009, 17:39:04 »

Gibt es eine Grenze ab der das KWEA einen nicht mehr einzieht oder kann ich theoretisch noch mit 35 eingezogen werden?

Zitat

Unwahrscheinlich, die Frage ist vielmehr, wann sich das BAZ meldet. Und das kann dauern.


Wie lange denn?
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svennie
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« Antworten #5 am: 3. Juni 2009, 23:33:51 »

Gibt es eine Grenze ab der das KWEA einen nicht mehr einzieht oder kann ich theoretisch noch mit 35 eingezogen werden?

Selbstverständlich gibt es eine solche Grenze, identisch beim Grundwehrdienst und beim Zivildienst. Für den Grundwehrdienst ist sie in § 5 Wehrpflichtgesetz geregelt.

http://www.musterungsforum.de/gesetze/wehrpflichtgesetz-wpflg/paragraph--5-wehrpflichtgesetz-wpflg---grundwehrdienst-213-29.html

Zitat
Unwahrscheinlich, die Frage ist vielmehr, wann sich das BAZ meldet. Und das kann dauern.

Wie lange denn?

Woher soll ich wissen, wann dir das BAZ eine Einberufung schickt!?
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stumpi_8
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« Antworten #6 am: 4. Juni 2009, 09:42:40 »

also wenn ich das richtig sehe muss ich es nur schaffen mich bis ich 25 bin zu drücken und dann bin aus dem Schneider?
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svennie
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« Antworten #7 am: 4. Juni 2009, 12:41:18 »

also wenn ich das richtig sehe muss ich es nur schaffen mich bis ich 25 bin zu drücken und dann bin aus dem Schneider?

Prinzipiell richtig, das Wort "nur" kann aber auch irgendwann zum Problem ausarten.
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stumpi_8
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« Antworten #8 am: 5. Juni 2009, 11:49:11 »

Das stimmt wohl. Wenn ich zum 1.10 nen Arbeitsvetrag unterschreiben kann bzw. unterschrieben hab, kann ich mich dann wieder zurückstellen lassen oder wird darauf keine rücksicht genommen?
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