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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: KDV zurückziehen - jemand Erfahrungen gemacht?  (Gelesen 3159 mal)
svennie
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« Antworten #15 am: 25. Januar 2011, 21:50:38 »

Ehrlich?! Kommt mir so komisch vor, weil man der Uni ja irgendwie belegen muss, dass das mit dem Zivildienst/Bundeswehr stimmt

Na doch aber nur, wenn du wegen des Zivildienstes irgendwelche Vorteile im Zulassungsverfahren hast. Nur würde dir da eine Dienstzeitbescheinigung über einen nur teilweise abgeleisteten Zivildienst nichts bringen.

und das deswegen eine Einschreibung zum jeweiligen Semester nicht erfolgen konnte. Sonst könnte ja jeder kommen.

Richtig, und was macht die große Mehrheit, die weder Wehr- noch Zivildienst geleistet hat!??

Siehe auch hier:

Die Bewerbung an der Uni HH erfolgt online; im Rahmen des online-Bewerbungsverfahrens stellen Sie einen Sonderantrag: Antrag auf bevorzugte Zulassung, fügen Dienstzeitbescheinigung und eine evtl. schon vor Beginn des Dienstes erhaltene Zulassung bei und schicken den Sonderantrag zusammen mit Ihrer ausgedruckten Bewerbung.....

Machts Klick?

Quelle:http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/campuscenter/download/merkblaetter/studium-und-dienst.pdf

Die ganze PDF-Datei bezieht sich ausschließlich auf die bevorzugte Zulassung von Studierenden wegen bestimmter Dienstleistungen (Wehrdienst, Pflege, Entwicklungshilfe, ...).

Die Frage ist halt, ob du ohne diese Bevorzugung auch zugelassen wärst oder nicht. Diese Frage kann dir aber nur die Uni beantworten.

Ich muss meinen Dienst ja sechs Monate machen, wenn ich aber nun durch den Verzicht vorzeitig den Dienst beende, ist er in dem Sinne denn ,,vollständig abgeleistet''? Nach meinem Verständnis eigentlich nicht, da ich die sechs Monate nie vervollständigt habe.

eben.

Es dürfte der Uni HH wirklich egal sein, ob der vollständig abgeleistet ist, weil ich durch die Dienstzeitbescheinigung belegen kann, dass ich aufgrund des Zivis den Studienplatz nicht wahrnehmen konnte und darauf kommt es ja eigentlich an.

Nein, das ist wieder eine andere Hausnummer (Wartesemester).

Du solltest zunächst mit der Uni Kontakt aufnahmen und klären, welche Zulassungsbedingungen in deinem Studiengang genau bestehen. Das Problem in diesem Jahr ist halt, dass es aus mehreren Gründen sehr viele Bewerber geben wird.

Auch solltest du ggf. Fragen etwas präziser stellen. Eine Dienstzeitbescheinigung hilft dir nur weiter, wenn sie auch den richtigen Inhalt hat.
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thickstone
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« Antworten #16 am: 25. Januar 2011, 22:36:02 »

Ich weiß grad nicht genau, ob wir aneinander vorbeireden, denn
Zitat
Die Frage ist halt, ob du ohne diese Bevorzugung auch zugelassen wärst oder nicht.

stellt sich doch eigentlich nicht, oder?  Huch

Ich habe mich für das Wintersemester 2010/2011 erfolgreich beworben und habe hier den Zulassungsbescheid liegen und konnte diesen Studienplatz nicht annehmen, weil ich meinen Zivildienst ableisten muss. Gesetzlich ist es doch so geregelt, dass einem dadurch kein Nachteil entstehen darf. Deswegen ja auch die bevorzugte Zulassung, die mir garantiert, dass der Platz nicht verfällt und ich im Wintersemester 2011/2012 (Sommersemester wird mein Studiengang nicht angeboten) den Platz dann automatisch bekomme.

Die Bedingung dafür ist eben, dass ich den Zulassungsbescheid vom vorigen Semester zusammen mit der Dienstzeitbescheinigung versende. Die Dienstzeitbescheinigung soll doch nur darüber Auskunft geben, ob das mit dem Zivildienst auch wirklich stimmt und dass ich deswegen tatsächlich nicht den Studienplatz annehmen konnte, jedenfalls verstehe ich das so.

Und meine Frage ist jetzt eben, ob es mir hier aus welchen Gründen auch immer zum Verhängnis werden könnte, wenn mein Dienst nicht ,,komplett'' abgeleistet ist.
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svennie
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« Antworten #17 am: 26. Januar 2011, 00:01:28 »

Gesetzlich ist es doch so geregelt, dass einem dadurch kein Nachteil entstehen darf.

Gesetzlich ist in der Tat geregelt, dass einem aus der Erfüllung einer Dienstpflicht beim Zulassungsverfahren kein Nachteil erwachsen darf (§ 34 Hochschulrahmengesetz). Wie der Nachteilsausgleich aussieht, entscheidet die Uni in ihrer Satzung (§ 5 der Universitätssatzung).

Nach dem Wortlaut der Satzung kommt es nicht darauf an, ob du die Dienstpflicht vollständig erfüllt hast.

Was genau nachzuweisen ist, ergibt sich aus § 5 der Satzung, du musst dich also schon vor dem oder im Zivildienst in einem zulassungsfreien Studiengang beworben haben oder in einem zulassungspflichtigen Studiengang zugelassen worden sein. Liegt diese Bedingung vor, dann musst du nur nachweisen, dass das Studium wegen des Dienstbeginns nicht antreten konntest und, dass du dich im neuen Semester eben gerade nicht mehr im Zivildienst befindest.

Das kannst du nachweisen durch Einberufungsbescheid und Entlassungsbescheid oder durch die DIenstzeitbescheinigung. Wie du den Nachweis erbringst, schreibt die Satzung niht bindend fest.

Die Bedingung dafür ist eben, dass ich den Zulassungsbescheid vom vorigen Semester zusammen mit der Dienstzeitbescheinigung versende. Die Dienstzeitbescheinigung soll doch nur darüber Auskunft geben, ob das mit dem Zivildienst auch wirklich stimmt und dass ich deswegen tatsächlich nicht den Studienplatz annehmen konnte, jedenfalls verstehe ich das so.

ja, nur gibt es eine Dienstzeitbescheinigung im eigentlichen Sinne ja nur nach dem Zivildienst, faktisch in den letzten Tagen.

In der Satzung heißt es:

"...Ist der Dienst oder die Tätigkeit noch nicht beendet, ist durch
Bescheinigung glaubhaft zu machen, dass dies bis zum Vorlesungsbeginn der Fall sein wird...."

Das ist in Bezug auf eine Dienstzeitbescheinigung im Sinne einer Bescheinigung des BAZ oder der Bundeswehr schlichtweg Unsinn. Das voraussichtliche Ende des Dienstes kannst du dem Einberufungsbescheid entnehmen, andere Bescheinigungen gibt es vor der Entlassung eh nur auf Nachfrage. Und nach dem Dienst hast du eh einen Anspruch auf eine Bescheinigung.

Und meine Frage ist jetzt eben, ob es mir hier aus welchen Gründen auch immer zum Verhängnis werden könnte, wenn mein Dienst nicht ,,komplett'' abgeleistet ist.

In dieser Variante überhaupt nichts. Ggf. forderst du einfach beim BAZ gleich mit der Verzichtserklärung eine Bestätigung über das Dienstzeitende zur Vorlage bei der Uni an. Dann musst du deine Dienstzeitbescheinigung nicht aus der Hand geben.
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thickstone
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« Antworten #18 am: 27. Januar 2011, 17:46:47 »

In Ordnung, danke für deine Aufklärung. Ich schreibe die Erklärung dann wie folgt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit verzichte ich auf meine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Die Gründe, die zu der Verweigerung geführt haben, bestehen nicht mehr.

Ich fordere (<- bin ich in der Position, was zu fordern?), dass ich unverzüglich nach der Bearbeitung dieser Erklärung aus dem Zivildienst entlassen werde. Des weiteren bitte ich Sie um die Zusendung einer Dienstzeitbescheinigung, da ich bei meiner zukünftigen Universität einen Nachweis erbringen muss, dass ich meinen Studienplatz im Wintersemester 2010/2011 aufgrund des Zivildienstes nicht annehmen konnte.

Über eine zügige Bearbeitungszeit wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Gruß,


bla


Geht das so klar, dass ich auch im gleichen Atemzug noch die Dokumente anfordere?
« Letzte Änderung: 27. Januar 2011, 17:49:03 von thickstone » Gespeichert
svennie
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« Antworten #19 am: 27. Januar 2011, 19:33:13 »

Ich fordere (<- bin ich in der Position, was zu fordern?), dass ich unverzüglich nach der Bearbeitung dieser Erklärung aus dem Zivildienst entlassen werde.

Natürlich kannst du fordern, halte ich aber nicht für so ganz geglückt den Satz.

Besser wäre:

Ich bitte darum, mich kurzfristig und ohne unnötige Verzögerungen aus dem Dienst zu entlassen. Der Zivildienst ist ein den Wehrdienst ersetzendfer Dienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer. Der Gedanke, länger als nötig in diesem Dienstverhältnis verbleiben zu müssen, bereitet mir Sorgen. Stellen Sie daher bitte sicher, dass ich längstens bis zum 4. Februar 2011 entlassen bin.

Des weiteren bitte ich Sie um die Zusendung einer Dienstzeitbescheinigung, da ich bei meiner zukünftigen Universität einen Nachweis erbringen muss, dass ich meinen Studienplatz im Wintersemester 2010/2011 aufgrund des Zivildienstes nicht annehmen konnte.

ok

Über eine zügige Bearbeitungszeit wäre ich Ihnen sehr dankbar.

streich mal das zeit aus Bearbeitungszeit.

Und ja, du kannst alles in ein Schreiben packen.
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thickstone
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« Antworten #20 am: 27. Januar 2011, 20:00:57 »

Du bist echt top  Grinsend Danke. Das Ding geht dann spätestens Montag raus.
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thickstone
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« Antworten #21 am: 4. Februar 2011, 17:22:34 »

Die sind so geistig zurückgeblieben in diesem Bundesamt...

Heute habe ich Post bekommen: Wurde erst einmal zurückgewiesen, weil wohl ein Satz fehlte (,,Ich sehe mich nicht mehr aus Gewissensgründen daran gehindert, den Kriegsdienst zu leisten.'')

So bescheuert, aber ist wohl nicht zu ändern.
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svennie
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« Antworten #22 am: 4. Februar 2011, 18:00:57 »

Heute habe ich Post bekommen: Wurde erst einmal zurückgewiesen, weil wohl ein Satz fehlte (,,Ich sehe mich nicht mehr aus Gewissensgründen daran gehindert, den Kriegsdienst zu leisten.'')

oh, ist es schon wieder so weit, dass man derart ärmliche Tricks aus der Mottenkiste verwenden muss?

Kannst ja mal darüber nachdenken, dich bei deinem Bundestagsabgeordneten zu beschweren.

Aus dem Schreiben geht deutlich hervor, was du willst. Und das dürfte reichen.
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« Antworten #23 am: 4. Februar 2011, 18:21:48 »

Es ist auch arm, jeder Mensch kann sich die Information aus diesem angeblich fehlendem Satz auch selbst erschließen. Aber scheinbar hat ein Schimpanse meine Erklärung bearbeitet.

Alleine schon...ich erkläre meinen Verzicht ohne ausreichende Begründung und dann zu sagen, dass der Satz ,,Ich sehe mich nicht mehr aus Gewissensgründen daran gehindert, den Kriegsdienst zu leisten'' fehlt. Der erklärt doch auch nicht mehr als vorher. Dann war da auch noch ein Grammatikfehler im Original. Und das Geilste ist sowieso, dass ich bis zur Entscheidung über meinen Verzicht verpflichtet bin, weiterhin in der ZDS zu arbeiten. Was zum Geier muss da ,,entschieden'' werden, die entlassen mich und gut is. Mir scheint es fast so, dass die mich bis zum Ende noch einmal gnadenlos ankotzen wollen. Bargh, ein widerlicher Verein.

So, jetzt ist alles raus. Und es nützt ja nichts. Bearbeitete Fassung habe ich eben zur Post gebracht und wieder 2-nochwas für ein Einschreiben ausgegeben. Also so langsam.... Ich poste hier dann mal, ob ich dann tatsächlich mal entlassen wurde. Ich hätte heute entlassen werden können....
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« Antworten #24 am: 4. Februar 2011, 21:53:53 »

Ich hätte heute entlassen werden können....

Vielleicht hast du ja am Montag vor lauter Ärger einen Migräneanfall.
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« Antworten #25 am: 10. Februar 2011, 19:58:21 »

Mir ging es Montag ausgesprochen schlecht *hust*

Also, ich habe das Ding jetzt vor einer Woche verschickt, mit Bitte am 11. Februar entlassen zu werden. Aus meiner Erfahrung mit Anträgen beim BAZ dauert das 7 Tage, also rechne ich morgen mit Neuigkeiten, bzw. einer Entlassung.

Wie wahrscheinlich ist es, dass sie mich z.B. erst am 25. entlassen, obwohl ich bereits einen Wunschtermin genannt habe? Ich nehme nämlich keine Verzögerung mehr hin. Die einzige Möglichkeit in so einem Fall ist wohl, den Regionalbetreuer zu kontaktieren, aber da habe ich dann doch meine Zweifel. Immerhin handelt der Gute auch im Interesse des BAZ, oder nicht?

Sorry, ist alles sehr hypothetisch, aber ich möchte lieber schon für den Fall der Fälle wissen, wie ich mich zur Wehr setzen muss.
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« Antworten #26 am: 10. Februar 2011, 20:40:35 »

Immerhin handelt der Gute auch im Interesse des BAZ, oder nicht?

Sorry, ist alles sehr hypothetisch, aber ich möchte lieber schon für den Fall der Fälle wissen, wie ich mich zur Wehr setzen muss.

Ob der Regionalbetreuer letztlich im Sinne des Amtes handelt, ist nur die eine Seite, klar ist, dass er nach außen hin im Namen des BAZ handelt.

Ansonsten sind die Beschwerdemöglichkeiten gering. Als ich einen (Eil)-Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen meinen Einberufungsbescheid gestellt hab, vergingen etwa 4 Wochen bis zu einer Entscheidung.

Aus dieser Sicht macht es schlichtweg keinen Sinn gegen solche Entscheidungen vorzugehen, wobei mir hier noch nichtmal auf anhieb einfallen würde, wie.

Also irgendein Feststellungsantrag wird wohl schon möglich sein, nur bis du da eine Entscheidung durch einen Richter hast, bist du eh längst raus aus dem Zivildienst.

Bliebe halt der Bundesbeauftragte für den Zivildienst (ein zahnloser Tiger) oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde.  Aber viel mehr als ein bißchen bla bla bekommst du da vermutlich auch nicht als Antwort.
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« Antworten #27 am: 11. Februar 2011, 20:30:13 »

So, heute kam kein Anruf aus dem Personalbüro meiner ZDS, von daher habe ich in der Mittagspause mal beim Bearbeiter im BAZ angerufen und gefragt, was Sache ist.

Schreiben ist heute raus, Entlassung ist wohl der 18.2. (Wunschtermin war heute -_-)

Lustig...die Tussi am Telefon: ,,Das entspricht doch ihrem Wunsch, oder?''

Mehr als ein eiskaltes ,,Nein'' kam von mir dann nicht mehr. Aber was will man machen, wenigstens ist die Sache dann bald vom Tisch. Jetzt stelle ich mir nur die Frage: Krankschreiben oder durchziehen? ^^
Aber auch interessant, dass die Entlassung nicht ,,sofort'' erfolgt. Hatte da eigentlich nie wirkliche Zweifel dran, bis vor ein paar Tagen eben. Zumal meine Akte ja gar nicht mehr in deren Besitz sein sollte und die beim BAZ für mich somit nicht mehr zuständig sind.

Jedenfalls gehen damit 4 1/2 Monate Zivilsdienst vorbei und das wird dann mein letzter Post in diesem Forum. Dickes Danke ans Team und Svennie!
« Letzte Änderung: 11. Februar 2011, 20:32:25 von thickstone » Gespeichert
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