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Autor Thema: KDV zurückziehen - jemand Erfahrungen gemacht?  (Gelesen 3159 mal)
Logitech23
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« am: 11. Januar 2011, 19:06:10 »

Hallo,

mache seit dem 1.12.2010 Meinen Zivildienst und möchte so schnell wie möglich aus dem Dienst raus.

1. Wie genau kann ich meinen KVD- Antrag zurück ziehen?
2. Wann werde ich dann aus dem Zivildienst entlassen ?
3. Kann ich, wenn ich aus dem Zivildienst entlassen wurde und nicht von der Bundeswehr einzogen wurde, wieder normal das Kindergeld beantragen?


Hoffe jemand hat das mal durchgemacht und kann mir eine Auskunft geben !
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svennie
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« Antworten #1 am: 11. Januar 2011, 23:02:18 »

1. Wie genau kann ich meinen KVD- Antrag zurück ziehen?

Überhaupt nicht (über deinen Antrag wurde ja bereits antragsgemäß entschieden), du kannst aber auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.

2. Wann werde ich dann aus dem Zivildienst entlassen ?

das dauert so rd. 2 Wochen.

3. Kann ich, wenn ich aus dem Zivildienst entlassen wurde und nicht von der Bundeswehr einzogen wurde, wieder normal das Kindergeld beantragen?

ja.
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Logitech23
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« Antworten #2 am: 12. Januar 2011, 05:55:10 »

Hast du selbst auch auf deine KDV Anerkennung verzichtet?
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Logitech23
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« Antworten #3 am: 24. Januar 2011, 10:11:30 »

Hallo,

habe am 12.1 den Verzicht schriftlich erklärt, habe auch bei BAZ angerufen und Sie haben mir versichert, dass ich zum 31.1 entlassen werde.

Jedoch hab ich bis heute (24.1) nichts schriftliches bekommen. Soll ich noch länger warten oder nochmal anrufen?
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svennie
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« Antworten #4 am: 24. Januar 2011, 11:00:04 »

... Jedoch hab ich bis heute (24.1) nichts schriftliches bekommen. Soll ich noch länger warten oder nochmal anrufen?

Du solltest anrufen und deutlich machen, dass du für die langen Bearbeitungszeiten und das späte Entlassungsdatum keinerlei Verständnis hast.
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Logitech23
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« Antworten #5 am: 24. Januar 2011, 12:02:42 »

Angeblich sind die Papiere am 20.1 schon rausgegangen  Augen rollen
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svennie
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« Antworten #6 am: 24. Januar 2011, 14:28:35 »

Angeblich sind die Papiere am 20.1 schon rausgegangen  Augen rollen

Hm ...

Also ich würde morgen die Post nochmals abwarten und dann nochmal dem BAZ mitteilen, dass sie dir  einen entsprechenden Bescheid zukommen lassen sollen.

Es wäre denkbar, dass dir die Unterlagen über die Dienststelle übermittelt werden sollten. Halte ich nicht für sinnvoll, aber denkbar.
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Logitech23
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« Antworten #7 am: 24. Januar 2011, 14:56:38 »

Der Sachbearbeiter meinte das ich & die ZDS einen schriftlichen Bescheid bekommen also gleichzeitig =/
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Logitech23
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« Antworten #8 am: 25. Januar 2011, 11:24:39 »

Hab nun die endlich die schriftliche Bestädigung bekommen.

"Entlassung aus dem Zivildienst; Verzicht auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer"

... Die Personalakten werden dem Kreiswehramt zugeteilt.


So nun zu meinen Fragen.

1. Werde ich noch was von dem Kreiswehramt hören?

2. Kann ich mit Hilfe des vorliegenden Schreibens mich wieder bei meiner normalen Krankenkasse anmelden und wieder das Kindergeld beantragen?

3. Wie läuft das genau mit dem Entlassungsgeld ab?
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svennie
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« Antworten #9 am: 25. Januar 2011, 11:41:36 »

1. Werde ich noch was von dem Kreiswehramt hören?

Nein, wozu auch?

Wenn du magst, kannst du dem KWEA aber Briefe schreiben, so viel wie du willst. Eine Antwort wirst du dann bekommen.

2. Kann ich mit Hilfe des vorliegenden Schreibens mich wieder bei meiner normalen Krankenkasse anmelden und wieder das Kindergeld beantragen?

ja

3. Wie läuft das genau mit dem Entlassungsgeld ab?

Das Entlassungsgeld hängt von der Dauer des abgeleisteten Zivildienstes ab, es sind 2,56 Euro pro Tag, den du Zivildienst geleistet hast, wobei volle Monate mit 30 Tagen anzusetzen sind.
« Letzte Änderung: 25. Januar 2011, 11:45:37 von svennie » Gespeichert
Logitech23
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« Antworten #10 am: 25. Januar 2011, 11:50:55 »

Bekommt man das Weihnachtsgeld ach nur anteilig?
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svennie
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« Antworten #11 am: 25. Januar 2011, 12:12:08 »

Bekommt man das Weihnachtsgeld ach nur anteilig?

Ja, da gibts 64 Cent pro Tag.

Das Weihnachtsgeld heißt "besondere Zuwendung".
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thickstone
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« Antworten #12 am: 25. Januar 2011, 20:37:45 »

Ich missbrauche diesen Thread mal...

Habe aus diversen Gründen noch keinen Verzicht beim BAZ bekannt gemacht, denke aber noch immer darüber nach, will aber meinen Studienplatz auch nicht gefährden.

Es ist so, dass ich durch die bevorzugte Zulassung schon meinen Studienplatz sicher habe. Bekomme ich denn, wenn ich auf meine KDV verzichte, auch eine Dienstzeitbescheinigung? Die müsste ich dann der Uni zusammen mit dem Zulassungsbescheid von 2010/2011 vorlegen.
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svennie
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« Antworten #13 am: 25. Januar 2011, 21:05:01 »

denke aber noch immer darüber nach, will aber meinen Studienplatz auch nicht gefährden.

 Huch

Es ist so, dass ich durch die bevorzugte Zulassung schon meinen Studienplatz sicher habe.

na also.

Bekomme ich denn, wenn ich auf meine KDV verzichte, auch eine Dienstzeitbescheinigung?

Wer Zivildienst leistet, bekommt darüber auch hinterher eine Bescheinigung.

Die müsste ich dann der Uni zusammen mit dem Zulassungsbescheid von 2010/2011 vorlegen.

Ja aber auch nur theoretisch. Das ist eigentlich nur dann im Zulassungsverfahren notwendig, wenn dir der Zivildienst als Wartesemester angerechnet wird. Das geht meiner Meinung nach aber eigentlich erst hinterher, also wenn der Zivildienst beendet ist. Ansonsten will die Uni das nur sehen, um sicherzustellen, dass du nicht einer anderen Vollzeitbeschäftigung (nämlich dem Zivildienst) nachgehst.
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thickstone
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« Antworten #14 am: 25. Januar 2011, 21:28:42 »

Ehrlich?! Kommt mir so komisch vor, weil man der Uni ja irgendwie belegen muss, dass das mit dem Zivildienst/Bundeswehr stimmt und das deswegen eine Einschreibung zum jeweiligen Semester nicht erfolgen konnte. Sonst könnte ja jeder kommen.

Siehe auch hier:

Die Bewerbung an der Uni HH erfolgt online; im Rahmen des online-Bewerbungsverfahrens stellen Sie einen Sonderantrag: Antrag auf bevorzugte Zulassung, fügen Dienstzeitbescheinigung und eine evtl. schon vor Beginn des Dienstes erhaltene Zulassung bei und schicken den Sonderantrag zusammen mit Ihrer ausgedruckten Bewerbung.....

Quelle:http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/campuscenter/download/merkblaetter/studium-und-dienst.pdf

Da steht auch folgendes:

Wenn Sie einen der oben genannten Dienste/Betreuung/Pflege vollständig abgeleistet haben, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf bevorzugte Zulassung, wenn Sie.....


Ich habe das Wort, das mir Sorge bereitet, mal markiert. Ich muss meinen Dienst ja sechs Monate machen, wenn ich aber nun durch den Verzicht vorzeitig den Dienst beende, ist er in dem Sinne denn ,,vollständig abgeleistet''? Nach meinem Verständnis eigentlich nicht, da ich die sechs Monate nie vervollständigt habe.

Es dürfte der Uni HH wirklich egal sein, ob der vollständig abgeleistet ist, weil ich durch die Dienstzeitbescheinigung belegen kann, dass ich aufgrund des Zivis den Studienplatz nicht wahrnehmen konnte und darauf kommt es ja eigentlich an. Andererseits weiß ich nicht, warum das Wort ,,vollständig'' da dann überhaupt steht. Ich will am Ende nicht Pech haben, weil die bei der Uni komisch ticken.
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