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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Katastophenschutz abbrechen  (Gelesen 2587 mal)
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #15 am: 17. Januar 2011, 18:29:17 »

Wie ist das genau gemeint mit der "entpflichtung"?

Du hast dich im Katastrophenschutz verpflichtet, das Gegenteil ist dann die Entpflichtung.

Brauche ich einfach nur bei meinen Ansprechpartner von der Bundeswehr anrufen

Dafür gibt es keinen Ansprechpartner bei der Bundeswehr. Zuständig ist entweder deine Katastrophenschutzeinheit oder die Katastrophenschutzbehörde.
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Feuerwehr
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« Antworten #16 am: 17. Januar 2011, 18:34:22 »

OK Vielen Dank für die Antwort!
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fw-shibby
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« Antworten #17 am: 7. Februar 2011, 11:18:05 »

Hallo Leute,

das hört sich ja recht vernünftig an.
Ich bin auch seit 2007 im SEG Katastrophenschutz tätig und habe zurzeit echt viel im Studium und Arbeit zu tun.
Habe mich erstmal beurlauben lassen bis Juli und wollte dann austreten.
Mein SEG Leiter meinte, dass ich aber weiter im Katastrophenschutz bleiben müsste, die Kreisverwaltung würde mich halt nur in eine andere Einheit versetzen. So wie es aussieht,komme ich da nicht raus.
Finde ich ziemlich bedrängend, da ich es einfach nicht mehr verbinden kann und mir es wie schon gesagt, ein richtiger KLOTZ am Bein geworden ist.
Ich will da nur noch weg ...

Hoffe ihr könnt mir ein paar tipps geben
Vielen Dank
« Letzte Änderung: 7. Februar 2011, 11:24:54 von fw-shibby » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #18 am: 7. Februar 2011, 17:29:46 »

Hoffe ihr könnt mir ein paar tipps geben

Nach den Regelungen der KatS-Organisation den Austritt erklären und abwarten, was passiert.

Erfahrungsgemäß kiommt ein Schreiben der Kreisverwaltung, dass man dem KWEA zurückgemeldet wurde und das war es dann.
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