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johnbor58
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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.de
Allgemeine Foren
Wehrpflicht allgemein und Aussetzung der Wehrpflicht
Katastophenschutz abbrechen
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Autor
Thema: Katastophenschutz abbrechen (Gelesen 2587 mal)
lordmajo
Newbie
Beiträge: 4
Katastophenschutz abbrechen
«
am:
10. Januar 2011, 21:58:09 »
Hey,also erstmal alles probiert um ausgemustert zu werden,hat natürlich nicht geklappt da ich topfir bin...wäre dieses jahr in die Bundeswehr einberufen worden.Wollte aber so schnell wie möglich studieren,also Antrag auf Anerkennung als KDV gestellt.
Wurde anerkannt,dann hab ich mir ne Stelle für Katastophenschutz gesucht und die haben sich beim Amt für Zivildient um mich beworben,hab mich 6 Jahre lang verpflichtet. Nun ist mir das aber zu blöd wärend dem Studium noch 6 Jahre lang Katastophenschutz zu machen.Da die Drohung mit Zivildienst und Bundeswehr ja jetzt entfällt da abgeschafft kann ich jetzt einfach mit meinem katastophenschutz auf hören und wie muss ich das am besten anstellen?
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svennie
Hero Member
Beiträge: 6.271
Re: Katastophenschutz abbrechen
«
Antworten #1 am:
10. Januar 2011, 22:48:37 »
Zitat von: lordmajo am 10. Januar 2011, 21:58:09
wie muss ich das am besten anstellen?
Das mit der Ausmusterung hätten wir vielleicht hinbekommen, ist jetzt aber letztlich auch egal.
Es kommt darauf an, in welcher KatS-Organisation du tätig bist. In aller Regel kann das Helferverhältnis mit einer bestimmten Frist zum Ende des Quartals gekündigt werden, also in diesem Fall zu Ende März.
Um welche Organisation geht es?
Bevor du kündigst, solltest du ggf. versuchen, Sonderurlaub zu bekommen, dann fällt dir der Abschied vielleicht etwas leichter (und er geht schneller).
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lordmajo
Newbie
Beiträge: 4
Re: Katastophenschutz abbrechen
«
Antworten #2 am:
11. Januar 2011, 14:33:58 »
DRK ,das mit dem Sonderurlaub kommt mir etwas komisch vor,mache da vllt 3-5mal im Monat was und davon Urlaub nehmen?^^
Und keine Angst wegen meinen Gefühlen,ich werds verkraften da auszutreten^^
Aber kann man sich da irgendwo genauer informieren,damit das ganze sicher ist.Die Jungs von DRK wussten darüber nicht bescheid,vllt Amt für Zivildienst oder kommt das komisch wenn man sowas fragt?
«
Letzte Änderung: 11. Januar 2011, 14:37:00 von lordmajo
»
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svennie
Hero Member
Beiträge: 6.271
Re: Katastophenschutz abbrechen
«
Antworten #3 am:
11. Januar 2011, 16:12:55 »
Zitat von: lordmajo am 11. Januar 2011, 14:33:58
DRK ,das mit dem Sonderurlaub kommt mir etwas komisch vor,mache da vllt 3-5mal im Monat was und davon Urlaub nehmen?^^
Das war nur ein Vorschlag, wie du schneller aus etwaigen Verpflichtungen herauskommst.
Zitat von: lordmajo am 11. Januar 2011, 14:33:58
Und keine Angst wegen meinen Gefühlen,ich werds verkraften da auszutreten^^
Da bin ich mir sicher, die Frage ist halt, ob das DRK das so toll findet bzw. genauer dein Vorgesetzter.
Zitat von: lordmajo am 11. Januar 2011, 14:33:58
Aber kann man sich da irgendwo genauer informieren,damit das ganze sicher ist.Die Jungs von DRK wussten darüber nicht bescheid,vllt Amt für Zivildienst oder kommt das komisch wenn man sowas fragt?
Das Bundesamt für den Zivildienst hat damit überhaupt nichts zu tun, nur die örtliche Katastrophenschutzbehörde (meist Kreisverwaltung, Stadtverwaltung bei kreisfreien Städten oder halt besondere Behörden bei Stadtstaaten).
Der zuständige Kreisverband des DRK müsste dir aber auch konkret sagen können, wie du beim DRK aus der Verpflichtung herauskommst.
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Paul87
Newbie
Beiträge: 1
Re: Katastophenschutz abbrechen
«
Antworten #4 am:
11. Januar 2011, 19:33:23 »
Hallo zusammen,
hab eigentlich genau das gleiche Problem wie lordmajo nur bin ich seit 7 Monaten beim THW verpflichtet. Kann ich mich dort auch zum Quartalsende abmelden? Hab im I.net bisher leider nur gelesen das man in den 6 Monaten Probezeit kündigen konnte. Muss die Abmeldung dem Ortsverband abgeben werden oder wie muss die Abmeldung ablaufen?
Muss man nach der Entpflichtung wirklich nicht mehr fürchten eingezogen zu werden? Kann das THW eine kündigung verweigern?
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svennie
Hero Member
Beiträge: 6.271
Re: Katastophenschutz abbrechen
«
Antworten #5 am:
11. Januar 2011, 23:29:15 »
Zitat von: Paul87 am 11. Januar 2011, 19:33:23
Hallo zusammen,
hab eigentlich genau das gleiche Problem wie lordmajo nur bin ich seit 7 Monaten beim THW verpflichtet. Kann ich mich dort auch zum Quartalsende abmelden? Hab im I.net bisher leider nur gelesen das man in den 6 Monaten Probezeit kündigen konnte. Muss die Abmeldung dem Ortsverband abgeben werden oder wie muss die Abmeldung ablaufen?
Guckst du hier, in § 16:
http://www.thw-hof.de/helfrili.htm#p16
Wohin genau die Erklärung zu richten ist, kann ich dir nicht sagen.
Zitat von: Paul87 am 11. Januar 2011, 19:33:23
Muss man nach der Entpflichtung wirklich nicht mehr fürchten eingezogen zu werden? Kann das THW eine kündigung verweigern?
Derzeit und bis zur Aussetzung der Wehrpflicht wird niemand gegen seinen Willen einberufen.
Und nein, der Austritt kann dir nicht verweigert werden.
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Robobob
Newbie
Beiträge: 13
Re: Katastophenschutz abbrechen
«
Antworten #6 am:
12. Januar 2011, 09:12:09 »
Zitat von: lordmajo am 11. Januar 2011, 14:33:58
DRK ,das mit dem Sonderurlaub kommt mir etwas komisch vor,mache da vllt 3-5mal im Monat was und davon Urlaub nehmen?^^
Und keine Angst wegen meinen Gefühlen,ich werds verkraften da auszutreten^^
Aber kann man sich da irgendwo genauer informieren,damit das ganze sicher ist.Die Jungs von DRK wussten darüber nicht bescheid,vllt Amt für Zivildienst oder kommt das komisch wenn man sowas fragt?
Hallo,
ich bin selbst vor kurzem aus dem DRK ausgetreten (war auch im Katastrophenschutz tätig). Bei mir war das relativ einfach:
Habe es meinem Bereitschaftsleiter mitgeteilt, dass ich austreten möchten. Eine Woche später habe ich ihm die Kündigung gegeben, dieser hat sie dann an den Katastrophenschutz-Beauftragten des DRK weitergeleitet. Kurze Zeit später kam eine Bestätigung und seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Es gab bei mir auch keine Kündigungsfrist, d.h. man kann jederzeit "auf eigene Gefahr" (sagte das DRK) austreten. Als Grund habe ich angegeben, dass ich Studium und DRK nicht unter einen Hut bringen konnte.
Sonderurlaub ist also gar nicht notwendig.
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lordmajo
Newbie
Beiträge: 4
Re: Katastophenschutz abbrechen
«
Antworten #7 am:
12. Januar 2011, 16:12:41 »
ok,vielen dank euch shcon mal.hört sich ja richtig gut an
Noch ne dumme Frage:Wie sah denn diese Kündigung aus?reicht da "Hiermit kündige ich die Mitgliedschaft beim Deutschen Roten kreuz ...mfg..."
oder muss da noch was rein?
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Robobob
Newbie
Beiträge: 13
Re: Katastophenschutz abbrechen
«
Antworten #8 am:
12. Januar 2011, 17:49:44 »
Zitat von: lordmajo am 12. Januar 2011, 16:12:41
ok,vielen dank euch shcon mal.hört sich ja richtig gut an
Noch ne dumme Frage:Wie sah denn diese Kündigung aus?reicht da "Hiermit kündige ich die Mitgliedschaft beim Deutschen Roten kreuz ...mfg..."
oder muss da noch was rein?
Hallo nochmal,
habe das ungefähr so geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich ... meine Mitgliedschaft im DRK Kreisverband X kündigen. Grund ist, dass sich Studium und Mitwirkung im DRK zeitlich für mich nicht mehr vereinbaren lassen.
Bitte um Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen
XY
Dazu noch einen Betreff schreiben und fertig (man muss ja keine Romane schreiben
).
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lordmajo
Newbie
Beiträge: 4
Re: Katastophenschutz abbrechen
«
Antworten #9 am:
12. Januar 2011, 18:10:29 »
wunderbar,ich schreib dann in paar wochen wies ausgegangen ist,danke
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Pizzataxi
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Beiträge: 1
Re: Katastophenschutz abbrechen
«
Antworten #10 am:
12. Januar 2011, 19:55:44 »
Also kann ich meine Verpflichtung beim Katastrophenschutz kündigen und werde dann trotzdem nicht nachträglich zum Zivildienst bzw Wehrdienst gezogen?
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svennie
Hero Member
Beiträge: 6.271
Re: Katastophenschutz abbrechen
«
Antworten #11 am:
12. Januar 2011, 20:54:12 »
Zitat von: Pizzataxi am 12. Januar 2011, 19:55:44
Also kann ich meine Verpflichtung beim Katastrophenschutz kündigen und werde dann trotzdem nicht nachträglich zum Zivildienst bzw Wehrdienst gezogen?
Bis zur Aussetzung von Wehr- oder Zivildienst durch Gesetz wird niemand mehr gegen seinen Willen zum Wehr- bzw. Zivildienst herangezogen.
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Feuerwehr
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Beiträge: 3
Re: Katastophenschutz abbrechen
«
Antworten #12 am:
17. Januar 2011, 17:06:26 »
Habe mich auch bei der Feuerwehr für damals 6 Jahre verpflichtet um den Wehrdienst aus dem Weg zu gehen kann ich da jetzt einfach so sagen ich komme nicht mehr zu jeden Termin? Ich bin nämlich Beruflich sehr viel unterwegs und die 160h Dienst bei der FF im Jahr hängen dann schon wie ein klotz am Bein! Habe jetzt das 3. Jahr voll gemacht und wollte nun wissen ob ich meinen Pflichtdienst nun kündigen kann oder muss ich die 6 Jahre voll mitnehmen? Danke für die Antworten!
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svennie
Hero Member
Beiträge: 6.271
Re: Katastophenschutz abbrechen
«
Antworten #13 am:
17. Januar 2011, 17:55:23 »
Zitat von: Feuerwehr am 17. Januar 2011, 17:06:26
Habe jetzt das 3. Jahr voll gemacht und wollte nun wissen ob ich meinen Pflichtdienst nun kündigen kann oder muss ich die 6 Jahre voll mitnehmen? Danke für die Antworten!
Du kannst entsprechend der Regelungen im Katastrophenschutzgesetz deines Bundeslandes den Dienst beenden, dich also von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde entpflichten lassen.
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Feuerwehr
Newbie
Beiträge: 3
Re: Katastophenschutz abbrechen
«
Antworten #14 am:
17. Januar 2011, 18:06:54 »
Wie ist das genau gemeint mit der "entpflichtung"? Brauche ich einfach nur bei meinen Ansprechpartner von der Bundeswehr anrufen und sagen das ich mich hiermit entpflichten lassen möchte?
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