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16.584 Beiträge in 3.301 Themen
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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Kann ich noch verpflichtet werden?  (Gelesen 480 mal)
aljoscharepczuk
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Beiträge: 2


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« am: 14. Juli 2011, 13:09:58 »

Hallo

Ich habe heute ein Schreiben von der Gemeinde bekommen, in dem steht, dass die Erfassung bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden kann.
Ich bin am 6.6.2011 17 geworden,aber das Gesetz zur Abschaffung des Grundwehrdienstes tritt erst ab 1.Juli 2011 in Kraft.

Also könnte man mich erfassen, noch bevor das Gesetz erlassen ist.
Kann es also sein, dass ich noch verpflichtet werde?

Bitte antwortet mir nur, wenn ihr euch ganz sicher seid, da das ein sehr wichtiges Thema für mich ist.

LG
Aljoscha
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 14. Juli 2011, 15:26:55 »

...

Was steht denn sonst noch so in dem Brief. Ich vermute mal, du hast wirklich nur das Unwesentlichste zitiert.

Also könnte man mich erfassen, noch bevor das Gesetz erlassen ist.
Kann es also sein, dass ich noch verpflichtet werde?

Die (einfachgesetzliche) Wehrpflicht ist ausgesetzt, dies gilt für alle Wehrpflichtigen, allerdings ist es so, dass für den Fall des Verteidigungsfalles die Regelungen des Wehrpflichtgesetzes wieder greifen.

Bitte antwortet mir nur, wenn ihr euch ganz sicher seid, da das ein sehr wichtiges Thema für mich ist.

Soso, auch noch Ansprüche stellen  Cool
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aljoscharepczuk
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 16. Juli 2011, 11:27:17 »

Hallo.
Ich habe mich informiert, die Erfassung dient dazu, dass falls die Wehrpflicht wieder gilt, man schneller einberufen werden kann.
Nun möchte ich, um nicht erfasst zu werden folgenden Brief an die Gemeinde schreiben:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren


Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Übermittlung meiner Daten an das örtliche Kreiswehrersatzamt im Rahmen des Wehrpflichtgesetzes § 58 gemäß § 18 Absatz 7 Satz 2 des MRRG ein.



Mit freundlichen Grüßen




_____________________
Mein Name

Ist das soweit in Ordnung?

LG
Aljoscha
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 16. Juli 2011, 18:13:20 »

Ich habe mich informiert,

ja...

Und wenn du jetzt mal genau schreibst, was dir deine Gemeindeverwaltung geschrieben hat, dann kann man dir vielleicht auch einen Rat geben.
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