Ab dem 01.10.2009 ist X jedoch im "rettenden" 3. Semester. Beudeutet das nun für X das der Bund ihn nicht mehr ziehen kann?
Kann "der Bund" schon, es sei denn, X stellt einen Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst.
Soll X auf das schreiben antworten und sagen, dass er sich zu jenem Zeitpunkt dann im 3. Semester befindet oder lieber nichts tun?
Nichts tun dürfte letztlich zur Einberufung führen, die Mitteilung, im 3. Semester zu sein, führt beim KWEA zu der Erkenntnis, dass X im 3. Semester ist und sollte eigentlich als Zurückstellungsantrag gewertet werden. Ein Zurücksellungsantrag macht meines Erachtens durchaus Sinn, zumindest dann, wenn nach dem Studium eine Heranziehung nicht mehr in Betracht kommt. Aber das lässt sich mit den wenigen Informationen nicht sagen.
P.S.: Wen es interessiert: X wurde schon während dem 2. Semester gebeten seinen Wehrdienst abzuleisten, aber weil er unbedingt weiterstudieren wollte, hat er mit dem KWEA-Beamten abgemacht seinen Dienst bei der Feuerwehr zu leisten. Leider hat der Landkreis diesem Vorhaben nicht zugestimmt. Dann war es eine Weile ruhig und nun hat sich der Bund (s.o.) wieder bei X gemeldet.
Da hat X wohl Glück gehabt mit dem Landkreis.