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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Ist X den Bund nun endlich vom Hals...?  (Gelesen 1080 mal)
Pieeep
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« am: 14. August 2009, 13:31:07 »

Hallo Leute,
Hab vorhin ein bischen bei Google gestöbert, kam aber nicht so recht weiter und wollte mal sehen ob ihr mir hier weiterhelfen könnt =)

Zu der Situation des X:
X ist im moment am Ende des 2. Semesters angelangt (hat also seine Klausuren schon geschrieben und wartet auf die Noten). Jetzt kam eine "Einberufungsplanung, Anhörung" welche besagt, dass X seinen Grundwehrdienst zum 01.01.2010 ableisten soll.
Ab dem 01.10.2009 ist X jedoch im "rettenden" 3. Semester. Beudeutet das nun für X das der Bund ihn nicht mehr ziehen kann? Soll X auf das schreiben antworten und sagen, dass er sich zu jenem Zeitpunkt dann im 3. Semester befindet oder lieber nichts tun?

Wäre supertoll wenn ihr dem X helfen könnten =)
Vielen Dank im vorraus...!

P.S.: Wen es interessiert: X wurde schon während dem 2. Semester gebeten seinen Wehrdienst abzuleisten, aber weil er unbedingt weiterstudieren wollte, hat er mit dem KWEA-Beamten abgemacht seinen Dienst bei der Feuerwehr zu leisten. Leider hat der Landkreis diesem Vorhaben nicht zugestimmt. Dann war es eine Weile ruhig und nun hat sich der Bund (s.o.) wieder bei X gemeldet.
« Letzte Änderung: 14. August 2009, 13:36:15 von Pieeep » Gespeichert
HansHans
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« Antworten #1 am: 14. August 2009, 15:50:10 »

Da biste eigentlich schon im 3. Semester und dann sollte ein Fall von besonderer Härte vorliegen-> kein Einzug.

Weiß die BW, dass du schon im 2. Semester bist ?
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nicht wehrdienstfähig
svennie
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« Antworten #2 am: 14. August 2009, 17:19:31 »

Ab dem 01.10.2009 ist X jedoch im "rettenden" 3. Semester. Beudeutet das nun für X das der Bund ihn nicht mehr ziehen kann?

Kann "der Bund" schon, es sei denn, X stellt einen Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst.

Soll X auf das schreiben antworten und sagen, dass er sich zu jenem Zeitpunkt dann im 3. Semester befindet oder lieber nichts tun?

Nichts tun dürfte letztlich zur Einberufung führen, die Mitteilung, im 3. Semester zu sein, führt beim KWEA zu der Erkenntnis, dass X im 3. Semester ist und sollte eigentlich als Zurückstellungsantrag gewertet werden. Ein Zurücksellungsantrag macht meines Erachtens durchaus Sinn, zumindest dann, wenn nach dem Studium eine Heranziehung nicht mehr in Betracht kommt. Aber das lässt sich mit den wenigen Informationen nicht sagen.

P.S.: Wen es interessiert: X wurde schon während dem 2. Semester gebeten seinen Wehrdienst abzuleisten, aber weil er unbedingt weiterstudieren wollte, hat er mit dem KWEA-Beamten abgemacht seinen Dienst bei der Feuerwehr zu leisten. Leider hat der Landkreis diesem Vorhaben nicht zugestimmt. Dann war es eine Weile ruhig und nun hat sich der Bund (s.o.) wieder bei X gemeldet.

Da hat X wohl Glück gehabt mit dem Landkreis.
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Pieeep
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« Antworten #3 am: 14. August 2009, 17:56:17 »

Hey, Danke für die schnellen antworten =)

Also X ist nach dem Studium über 23 Jahre alt weswegen er glaub ich zu alt für eine Einberufung wäre und weswegen eine zurückstellung auch nicht möglich ist.
Letztlich bleibt also nur ein Antrag auf Härte?
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svennie
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« Antworten #4 am: 14. August 2009, 18:06:31 »

Also X ist nach dem Studium über 23 Jahre alt weswegen er glaub ich zu alt für eine Einberufung wäre und weswegen eine zurückstellung auch nicht möglich ist.

Was ist denn das für ein Unsinn?

Letztlich bleibt also nur ein Antrag auf Härte?

 Huch

Es gibt keinen "Antrag auf Härte" sondern eine "Zurückstellung wegen einer besonderen Härte" und da wären wir wieder beim 1. Punkt. Und natürlich kann X bei Erreichen des 3. Semesters (bzw. wenn sich die Einbrufung zu einem Termin ab Erreichen des 3. Semesters ankündigt) eine solche beantragen, in der Regel auch mit Erfolg. Nur kann sich dadurch eben die Regelheranziehungsgrenze auf das vollendete 25. Lebensjahr erhöhen, wobei wir wieder bei der für die Frage essentiell wichtigen Problematik sind:

Wäre eine Heranziehung nach dem Studium dann noch möglich oder nicht. Wenn nein, schön, wenn ja, nicht schön.
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Pieeep
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« Antworten #5 am: 14. August 2009, 19:05:07 »

Hmm... bin ich wohl falsch informiert, dachte immer mit 23 wird man nicht mehr gezogen.

X hat das momentane Studium, wenns normal verläuft, Ende 2011 abgeschlossen dann ist er 23 Jahre alt. Wenn es sich dann auf 25 erhöht wäre eine Heranziehung nach dem Studium noch möglich.
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svennie
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« Antworten #6 am: 14. August 2009, 19:14:40 »

X hat das momentane Studium, wenns normal verläuft, Ende 2011 abgeschlossen dann ist er 23 Jahre alt. Wenn es sich dann auf 25 erhöht wäre eine Heranziehung nach dem Studium noch möglich.

Dann sollte man sich etwas anderes überlegen, ggf. anwaltliche Hilfe beider Ausmusterung.
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Pieeep
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« Antworten #7 am: 14. August 2009, 19:26:20 »

Ich werd mal sehen was sich machen lässt!

Vielen dank für für die Hilfe, das Forum ist klasse...
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robifrie
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« Antworten #8 am: 31. August 2009, 21:38:45 »

Man könnte nach dem Studium erstmal abwarten, bis die kommen, weil die Musterung ja dann über zwei Jahre her ist, kann eine Einberufung nicht ohne vorherige Anhörung erfolgen. Und wenn die Anhörung kommt, dann könnte X einen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen und die Anerkennung mit Widerspruch und ggf. Klage bis zum 25. Geb. in die Länge ziehen.
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GoogleTagged: bund semester

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