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Autor Thema: Geldbuße 1000 Euro  (Gelesen 624 mal)
Mario
Newbie
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Beiträge: 1


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« am: 12. Februar 2011, 11:07:26 »

Hallo ich bin neu hier und hätte mal eine Frage.
Bin seit okt.2008 beim 6-jährigen Dienst im Katastrophenschutz bei der örtlichen Feuerwehr und habe nach Aussetzung der Wehrpflicht zum 31.3.2011 gekündigt.Jetzt schreibt mir das Landratsamt   "Eine Kündigung dieses Rechtsverhältnis durch Sie ist nicht möglich".(Das halte ich persönlich für einen verfrühten Aprilscherz!)   Und drohen mir mit 1000 Euro Geldbuße. Wie kann man sich da verhalten.
Vielen Dank für eine schnelle Antwort
Mario
« Letzte Änderung: 12. Februar 2011, 14:40:06 von Mario » Gespeichert
svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 12. Februar 2011, 17:36:53 »

Hallo ich bin neu hier und hätte mal eine Frage.
Bin seit okt.2008 beim 6-jährigen Dienst im Katastrophenschutz bei der örtlichen Feuerwehr und habe nach Aussetzung der Wehrpflicht zum 31.3.2011 gekündigt.Jetzt schreibt mir das Landratsamt   "Eine Kündigung dieses Rechtsverhältnis durch Sie ist nicht möglich".(Das halte ich persönlich für einen verfrühten Aprilscherz!)   Und drohen mir mit 1000 Euro Geldbuße. Wie kann man sich da verhalten.

Das hängt zunächst alles davon ab, wie das Katastrophenschutztrecht in dem betreffenden Bundesland geregelt ist.

Eine Geldbuße kann letztlich nur auf § 30 (2) Nr. 2 und § 27 (2) Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes gestützt werden.

Voraussetzung ist also, dass du dich vom Dienst entpflichten lässt.

In der Praxis ist mir bislang nur ein Fall (neben deinem) bekannt, wo es zu Problemen gekommen ist. Dies mag damit zusammenhängen, das ansonsten das THW die betreffende Organisation war, das THW wäre selbst Bußgeldbehörde.

Ich kann hier nur empfehlen, kurzfristig Kontakt mit der Zentralstelle KDV aufzunehmen (telefonisch).

-> http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=19

Mich würde ganz ehrlich gesagt auch interessieren, wie man mit diesem Spezialfall (Katastrophenschutzbehörde will nicht entpflichten) umgehen kann.

Meiner Meinung nach haben die Vorschriften einen Denkfehler. Die Beendigung der Mitwirkung im Katastrophenschutz führt zur Beendigung der "Befreiung" vom Wehrdienst. Diese wiederm führt dazu, dass man nicht mehr zur Mitwirkung verpflichtet ist und es keine Geldbuße geben kann. Die Behörde hat da offenbar eine andere Meinung zu.
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