ich wurde im November letzten Jahres gemustert mit T2. Ich war mir eigentlich zu 100 % sicher, dass ich ausgemustert werde. Ich habe nämlich folgende "Mankos":
Farbenblind
Senk-Spreiz-Plattfüsse
Knick in der Wirbelsäule (hatte ich sogar Röntgenbild dabei)
große Narbe am Oberschenkel (hatte ich als Kind einen Oberschenkelbruch, der 2x operiert werden musste)
Hättest du vorher gefragt, dann hätte man dir hier sicherlich gesagt, dass da nichts dabei ist, was zwingend gegen Wehrdienstfähigkeit spricht.
ansonsten normales Gewicht und eigentlich auch sportlich.
Und eben "normal belastbar"? Und genau auf diese Belastbarkeit kommt es doch an.
Wie gesagt mit einer "Tauglichkeit" hatte ich nicht gerechnet. Evtl. liegt es an meinem Lehrberuf (Fachinformatiker, Programmierer), da mir bei der Musterung gesagt wurde, dass diese Berufe beim Bund gesucht werden, Dachte dann, na gut, kann man halt nix machen, muss ich halt zum Bund.
Nein, der Bund braucht keine grundwehrdienstleistenden Fachinformatiker.
Nun frage ich mich, ob ich nicht im Nachhinein noch Einspruch gegen meine Musterung stellen kann (oder bin ich schon zu spät dran?)
Nein, du kannst keinen
Widerspruch mehr gegen die Musterung
einlegen.
, da ich - so wurde mir das vorher von Bekannte gesagt - normalerweise schon aufgrund meiner Farbenblindheit untauglich sein müsste!
Farbenblindheit führt in aller Regel nicht zur Wehrdienstunfähigkeit und deine Widerspruchsfrist ist
lange verstrichen.
Auch der Knick in der Wirbelsäule wäre angeblich ein Kriterium für Untauglichkeit!!!!
nein, es kommt auf eine Belastbarkeitsprognose an.
Oder kann mir ein Arzt ein Attest schreiben, dass ich nun ständig mit Rückenproblemen zu tun habe?? Oder müsste ich da zum Amtsarzt gehen???
Du kannst dir attestieren lassen, was du willst, ein Attest ist aber nicht notwendig. Davon abgesehen kannst du eine Überprüfungsuntersuchung beantragen, wenn sich dein Gesundheitszustand geändert hat oder seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung 2 Jahre vergangen sind.
Wäre nett, wenn ihr mir antworten könntet, ohne Belehrungen, dass doch jeder/auch andere ihren Wehrdienst ableisten müssen!!!
Also jeder muss das ganz bestimmt nicht und die allermeisten, die es trotzdem tun, die wären mit den richtigen Methoden auch um den Wehrdienst herumgekommen.
Jetzt ist nur die Frage, welchen Weg du einschlagen möchtest um den Wehrdienst zu umgehen.
Die von dir erwähnte "weiterführende Schule" hat zu einem höheren Schulabschluss geführt!? Aber die allgemeine Hochschulreife hast du nicht? Für einen Lehrgang, der zur allgemeinen Hochschulreife führt (Abendgymnasium z.B.), würdest du eine Zurückstellung erreichen können. Mit Farbenblindheit und "Allerweltskrankheiten" wie Skoliose wird das aber nichts, wenn du das Problem über den Gesundheitszustand lösen möchtest, dann müsstest du andere Wege gehen.