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Autor Thema: Gegen Musterung nachträglich Einspruch einlegen???  (Gelesen 2398 mal)
Didi123
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« am: 17. Juni 2009, 23:09:36 »

Hallo,

ich wurde im November letzten Jahres gemustert mit T2. Ich war mir eigentlich zu 100 % sicher, dass ich ausgemustert werde. Ich habe nämlich folgende "Mankos":

Farbenblind
Senk-Spreiz-Plattfüsse
Knick in der Wirbelsäule (hatte ich sogar Röntgenbild dabei)
große Narbe am Oberschenkel (hatte ich als Kind einen Oberschenkelbruch, der 2x operiert werden musste)

ansonsten normales Gewicht und eigentlich auch sportlich.
Wie gesagt mit einer "Tauglichkeit" hatte ich nicht gerechnet. Evtl. liegt es an meinem Lehrberuf (Fachinformatiker, Programmierer), da mir bei der Musterung gesagt wurde, dass diese Berufe beim Bund gesucht werden, Dachte dann, na gut, kann man halt nix machen, muss ich halt zum Bund.

Nun werde ich im Juli mit meiner Ausbildung fertig und bin natürlich feste am Bewerbungen schreiben, hatte auch schon mehrere Bewerbungsgespräche. Doch diese anstehende Wehrpflicht hängt jedoch wie ein Damoklesschwert über mir!!! Niemand will mich ab August einstellen, wenn ich wahrscheinlich im Oktober eingezogen werde!!!!

Nun frage ich mich, ob ich nicht im Nachhinein noch Einspruch gegen meine Musterung stellen kann (oder bin ich schon zu spät dran?), da ich - so wurde mir das vorher von Bekannte gesagt - normalerweise schon aufgrund meiner Farbenblindheit untauglich sein müsste! Auch der Knick in der Wirbelsäule wäre angeblich ein Kriterium für Untauglichkeit!!!! Oder kann mir ein Arzt ein Attest schreiben, dass ich nun ständig mit Rückenproblemen zu tun habe?? Oder müsste ich da zum Amtsarzt gehen???

Wäre nett, wenn ihr mir antworten könntet, ohne Belehrungen, dass doch jeder/auch andere ihren Wehrdienst ableisten müssen!!! Aber mit 21 Jahren will man halt auch mal endlich Geld verdienen und nicht ständig auf die Eltern angewiesen sein!!! Zur Info: Meine "Ausbildung" war auch eine weiterführende Schule, also habe ich auch hier in den letzten drei Jahren nichts verdient!!!

VG
Didi123

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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 17. Juni 2009, 23:46:48 »

ich wurde im November letzten Jahres gemustert mit T2. Ich war mir eigentlich zu 100 % sicher, dass ich ausgemustert werde. Ich habe nämlich folgende "Mankos":

Farbenblind
Senk-Spreiz-Plattfüsse
Knick in der Wirbelsäule (hatte ich sogar Röntgenbild dabei)
große Narbe am Oberschenkel (hatte ich als Kind einen Oberschenkelbruch, der 2x operiert werden musste)

Hättest du vorher gefragt, dann hätte man dir hier sicherlich gesagt, dass da nichts dabei ist, was zwingend gegen Wehrdienstfähigkeit spricht.

ansonsten normales Gewicht und eigentlich auch sportlich.

Und eben "normal belastbar"? Und genau auf diese Belastbarkeit kommt es doch an.

Wie gesagt mit einer "Tauglichkeit" hatte ich nicht gerechnet. Evtl. liegt es an meinem Lehrberuf (Fachinformatiker, Programmierer), da mir bei der Musterung gesagt wurde, dass diese Berufe beim Bund gesucht werden, Dachte dann, na gut, kann man halt nix machen, muss ich halt zum Bund.

Nein, der Bund braucht keine grundwehrdienstleistenden Fachinformatiker.

Nun frage ich mich, ob ich nicht im Nachhinein noch Einspruch gegen meine Musterung stellen kann (oder bin ich schon zu spät dran?)

Nein, du kannst keinen Widerspruch mehr gegen die Musterung einlegen.

, da ich - so wurde mir das vorher von Bekannte gesagt - normalerweise schon aufgrund meiner Farbenblindheit untauglich sein müsste!

Farbenblindheit führt in aller Regel nicht zur Wehrdienstunfähigkeit und deine Widerspruchsfrist ist lange verstrichen.

Auch der Knick in der Wirbelsäule wäre angeblich ein Kriterium für Untauglichkeit!!!!

nein, es kommt auf eine Belastbarkeitsprognose an.

Oder kann mir ein Arzt ein Attest schreiben, dass ich nun ständig mit Rückenproblemen zu tun habe?? Oder müsste ich da zum Amtsarzt gehen???

Du kannst dir attestieren lassen, was du willst, ein Attest ist aber nicht notwendig. Davon abgesehen kannst du eine Überprüfungsuntersuchung beantragen, wenn sich dein Gesundheitszustand geändert hat oder seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung 2 Jahre vergangen sind.

Wäre nett, wenn ihr mir antworten könntet, ohne Belehrungen, dass doch jeder/auch andere ihren Wehrdienst ableisten müssen!!!

Also jeder muss das ganz bestimmt nicht und die allermeisten, die es trotzdem tun, die wären mit den richtigen Methoden auch um den Wehrdienst herumgekommen.

Jetzt ist nur die Frage, welchen Weg du einschlagen möchtest um den Wehrdienst zu umgehen.

Die von dir erwähnte "weiterführende Schule" hat zu einem höheren Schulabschluss geführt!? Aber die allgemeine Hochschulreife hast du nicht? Für einen Lehrgang, der zur allgemeinen Hochschulreife führt (Abendgymnasium z.B.), würdest du eine Zurückstellung erreichen können. Mit Farbenblindheit und "Allerweltskrankheiten" wie Skoliose wird das aber nichts, wenn du das Problem über den Gesundheitszustand lösen möchtest, dann müsstest du andere Wege gehen.
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Didi123
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« Antworten #2 am: 18. Juni 2009, 00:04:57 »

Hallo!

Das ging ja schnell mit der Antwort!!! Zwinkernd

Mir fiel gerade noch was ein, wie ich evtl. zurückgestellt werden könnte:

Ich wohne noch zuhause bei meinen Eltern in einem 2-Familien-Wohnhaus mit 4000 qm Grund/Wiese. Im April verstarb mein Onkel (Bruder meines Vaters) welcher auch hier mit wohnte. Mein Vater ist ein kleiner, selbstständiger Handwerker der momentan ums Überleben kämpft und min. 70-80 Std die Woche arbeitet. Deshalb hat er nie Zeit Grund/Haus in Ordnung/Schuß zu halten. Meine Mutter muss ihre demenzkranke Mutter pflegen (ist bei der Pflegekasse als Pflegeperson eingetragen!)

Mir sagte mal jemand, man könnte an das Kreiswehrersatzamt schreiben, dass ich aufgrund der genannten Umstände unabkömmlich bin. Würde zwar nur auf eine Rückstellung hinauslaufen, aber an der genannten Situation wird sich in den nächsten Jahren nicht viel ändern (ich werde auch 21 Jahre alt!)

Ich war die letzten 3 Jahre nicht unbedingt auf einer höherführenden Schule, sondern auf einer EDV-Schule welche mit einem IHK-Abschluss (und dadurch einer abgeschlossenen Berufsausbildung)dieses Jahr im Juli endet!

Wenn ich gar keinen Job bekomme, möchte ich noch auf die BOS! Das wäre ja schon mal ein Grund mich 1-2 Jahr zurückzustellen. Aber wenn ich dann danach - mit 23 Jahren meinen Hochschulabschluß habe, möchte ich entweder studieren oder dann endlich mal Geld verdienen. Der Bund wirft mich ja wieder um 1 Jahr zurück!!!! Irgendwann in diesem Leben möchte ich halt auch gerne mal auf eigenen Füßen stehen und nicht immer abhängig von meinen Eltern sein!!

VG
Didi123
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svennie
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« Antworten #3 am: 18. Juni 2009, 00:13:34 »

...
Ich wohne noch zuhause bei meinen Eltern in einem 2-Familien-Wohnhaus mit 4000 qm Grund/Wiese. Im April verstarb mein Onkel (Bruder meines Vaters) welcher auch hier mit wohnte. Mein Vater ist ein kleiner, selbstständiger Handwerker der momentan ums Überleben kämpft und min. 70-80 Std die Woche arbeitet. Deshalb hat er nie Zeit Grund/Haus in Ordnung/Schuß zu halten. Meine Mutter muss ihre demenzkranke Mutter pflegen (ist bei der Pflegekasse als Pflegeperson eingetragen!)

Mir sagte mal jemand, man könnte an das Kreiswehrersatzamt schreiben, dass ich aufgrund der genannten Umstände unabkömmlich bin.

Nein, "Unabkömmlichkeit" geht ins Friedenszeiten nicht mehr, unentbehrlich im elterlichen Betrieb bist du nicht, weil du dort nicht tätig bist, eine andere Pflegeperson für die Oma gäbe es auch (deine Mutter nämlich), damit hätten sich die Möglichkeiten erschöpft. Zuhause um den Haushalt kümmern zählt eben nicht, die Rechtslage ist da recht eindeutig und eben leider auch sehr hart, es wird auch verlangt, sich im Zweifel entbehrlich zu machen.

Wenn ich gar keinen Job bekomme, möchte ich noch auf die BOS! Das wäre ja schon mal ein Grund mich 1-2 Jahr zurückzustellen.

richtig.

Aber wenn ich dann danach - mit 23 Jahren meinen Hochschulabschluß habe, möchte ich entweder studieren oder dann endlich mal Geld verdienen. Der Bund wirft mich ja wieder um 1 Jahr zurück!!!!

richtig. Welche Optionen es gibt um einen höheren Bildungsabschluss zu erreichen, hängt natürlich auch vom Bundesland ab. 3 Jahre Abendgymnasium und nebenbei jobben bzw. in den letzten 3 Semestern sogar noch elternunabhängiges Bafög sind aber durchaus realistisch.

Irgendwann in diesem Leben möchte ich halt auch gerne mal auf eigenen Füßen stehen und nicht immer abhängig von meinen Eltern sein!!

Verstehe ich durchaus. Aber du musst eben einen Grund liefern (bzw. finden), der mit dem Gesetz in Einklang zu bringen ist
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Didi123
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« Antworten #4 am: 18. Juni 2009, 00:20:59 »

Na, das hört sich aber nicht sehr ermutigend an!  Unentschlossen

Fazit: Keine Chance!!!

Darf ich fragen, woher Du Dein Wissen hast?Huch  Zwinkernd

LG
Didi123
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svennie
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« Antworten #5 am: 18. Juni 2009, 01:05:19 »

Na, das hört sich aber nicht sehr ermutigend an!  Unentschlossen

Fazit: Keine Chance!!!

Nein, das heißt nur: Keine Chance mit "meine Oma ist krank und mein Rücken ist krumm".

Darf ich fragen, woher Du Dein Wissen hast?Huch  Zwinkernd

Auch ich musste Erfahrungen mit dem Kreiswehrersatzamt machen.
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Didi123
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« Antworten #6 am: 18. Juni 2009, 09:18:52 »

Hallo,

hast Du vielleicht sonstige Tipps für mich, wie es klappen könnte???

VG
Didi
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eKsman
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« Antworten #7 am: 18. Juni 2009, 12:00:34 »

Oh man wie ich die scheisse kenne L&#228;chelnd Wurde ebenfalls T2 gemustert... Obwohl ich starke Rückenprobleme habe. Naja im nachhinein hätte man da anders vorgehen sollen >_< Habe Widerspruch eingereicht mit ärztlicher Nachuntersuchung und das volle Programm. Hat alles nix gebracht L&#228;chelnd Habe nun meine Verweigerung hingeschickt. Habe auf dieses erfolgslose Katz und Maus Spiel keine Lust mehr mache ich halt meinen Zivi -.- 9 Monate ist ja eine überschaubare Zeit denke ich. Naja meine Frage dazu ist ich fang sehr wahrscheinlich ab August oder September eine Umschulung an die vom Arbeitsamt bezahlt wird. Da ich wegen meinen starken Rückenproblemen meinen erlehrnten Beruf nicht mehr ausüben kann. Sagen wir mal ich stecke mitten in der Umschulung und bekomme vom Zivi nen Brief wo ich aufgefordert werde mir eine Stelle zu suchen... Dann müsste ich doch eigendlich zurückgestellt werden oder? Mir dürfen ja keine Nachteile im Berufsleben entsehen oder?
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Didi123
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« Antworten #8 am: 18. Juni 2009, 13:54:57 »

Hallo,

also ich versteh denen ihr Konzept auch net. Ich kenne einen, der wurde gemustert, hatte nicht mal ein Attest vom Orthopäden dabei und wurde wegen seines Rückens ausgemustert. Hat nicht mal groß rumlammentiert, dass ihm sein Rücken schmerzt! Dann kenn ich noch einen, der wurde ausgemustert, weil er zu dünn!!!! ist. Also Haut und Knochen ist der aber auch nett!!!

Oh je eKsman, da erübrigt sich anscheinend auch meine nächste Frage. Mir fiel noch ein, dass ich mich schon 2 x beim Handballspielen übelst am Fuß/Bänder verletzt habe. Es passiert bei mir ganz leicht, das ich mein Sprunggelenk überdehne! Das eine Mal musste ich sogar ins Krankenhaus und die haben auf den Röntgenbildern festgestellt, das da noch was vom letzten Mal zu sehen ist (da war ich nicht beim Arzt, sondern hab nur ne Salbe geschmiert und nen blau/grünen Knöchel gekriegt) und dass ich doch mal zur Kernspinn sollte. Die Überweisung hierfür hätte mein Hausarzt ausstellen sollen und der meinte dann 2 Tage später "ach das können wir uns sparen, die Schwellung ist ja schon schön zurück gegangen. Meine Mutter sagte mir, dass ein Orthopäde schon vor vielen Jahren mal sagte (als ich noch klein war), dass ich eine angeborene Überdehnbarkeit der Bänder hätte! Deshalb habe ich auch übelst Senk-Spreiz-Platt-Füsse und trag seit fast 10 Jahren Einlagen!!! Das wäre mir jetzt noch als Grund für ein Attest eingefallen. Leider habe ich diesen Arzt gewechsel, so dass er mir wohl jetzt für diese Aussage kein Attest mehr ausstellen wird, wenn ich schon mehrere Jahre bei der Konkurrenz bin.

Im Nachhinein muss ich feststellen, dass ich wohl auch etwas geschlafen habe!!!! Bei der Fußsache - die war so ca. im März - hätte ich gleich reagieren sollen!!!! Zur Info, meine Musterung war schon letztes Jahr im November!

Didi123
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