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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Frage  (Gelesen 761 mal)
maxplanck
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Beiträge: 1


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« am: 7. März 2009, 17:30:51 »

Guten Tag,

habe heute die Benarichtigung bekommen, dass ich nach meinem Widerspruch nicht wehrdienstfähig bin. Allerdings bin ich etwas verwirrt da der Satz "Über Ihren Antrag auf Anerkannung als Kriegsdienstverweigerer entscheid das Bundesamt für den Zivildienst" vorkommt. Bedeutet dies nun, dass ich trozdem Zivildienst leisten muss, obwohl ich als T5 eingestuft bin?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten


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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 8. März 2009, 17:09:50 »

Allerdings bin ich etwas verwirrt da der Satz "Über Ihren Antrag auf Anerkannung als Kriegsdienstverweigerer entscheid das Bundesamt für den Zivildienst" vorkommt.

Wenn man einen Antrag stellt, dann wird über den Antrag auch entschieden. Schon von daher macht es überhaupt keinen Sinn, vor Kenntnis des Musterungsergebnisses einen solchen Antrag zu stellen.

Bedeutet dies nun, dass ich trozdem Zivildienst leisten muss, obwohl ich als T5 eingestuft bin?

T5 ist ein Transporter von VW. Du bist "nicht wehrdienstfähig" und wärst damit auch "nicht zivildienstfähig". Vermutlich wird man deinen Antrag aber einfach ablehnen, nämlich weil kein Rechtschutzbedürfnis an einer Anerkennung besteht. Voraussetzung ist nämlich, dass man "zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen" werden kann - und das ist ja eindeutig nicht der Fall.
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