a)hab ich das recht auf eine nochmalige Musterung?wenn ja muss ich die auf antrag stellen?
Nein, du hast Anspruch auf eine Überprüfungsuntersuchung, diese kannst du
vor einer Einberufung schriftlich beantragen.
b)Da ich eine medizinische A usbildg absolviere wäre es besser für mich eine Zivildienststelle anzutreten,aber leider hatte ich mich vor 3 jahren für den Wehrdienst entschieden.kann man das irgendwie wieder rückgängig machen,sodass ich zivi machen kann?
Es gibt kein Wahlrecht, folglich kann man sich auch nicht für den Grundwehrdienst "entscheiden". Mann kann aber - jederzeit - die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen beantragen.