User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.390 Mitglieder
Neuestes Mitglied: johnbor58

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Einberufungsplanung was nun?  (Gelesen 751 mal)
Tommy88
Newbie
*
Beiträge: 3


Profil anzeigen
« am: 6. August 2009, 16:15:47 »

Hallo befinde mich zurzeit in meinen Prüfungen und habe wenig Zeit zu recherschieren,aber hoffe das mir hier jemand helfen kann:
Also meine musterung hatte ich 2,5Jahren,wurde T2 gemustert,habe dann eine Ausbildung begonnen,und wurde für diese Zeit bis jetzt im Otober freigestellt.heute kam ein Brief in dem steht,das geplant wird mich zum Grundwehrdienst nach meiner Freistellung einzuziehn.
nun habe ich folgende Fragen:

a)hab ich das recht auf eine nochmalige Musterung?wenn ja muss ich die auf antrag stellen?

b)Da ich eine medizinische A usbildg absolviere wäre es besser für mich eine Zivildienststelle anzutreten,aber leider hatte ich mich vor 3 jahren für den Wehrdienst entschieden.kann man das irgendwie wieder rückgängig machen,sodass ich zivi machen kann?

wäre super wenn ich ein paar antworten erhalten könnte,wäre echt dankbar,bitte!
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 6. August 2009, 17:30:28 »

a)hab ich das recht auf eine nochmalige Musterung?wenn ja muss ich die auf antrag stellen?

Nein, du hast Anspruch auf eine Überprüfungsuntersuchung, diese kannst du vor einer Einberufung schriftlich beantragen.

b)Da ich eine medizinische A usbildg absolviere wäre es besser für mich eine Zivildienststelle anzutreten,aber leider hatte ich mich vor 3 jahren für den Wehrdienst entschieden.kann man das irgendwie wieder rückgängig machen,sodass ich zivi machen kann?

Es gibt kein Wahlrecht, folglich kann man sich auch nicht für den Grundwehrdienst "entscheiden". Mann kann aber - jederzeit - die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen beantragen.
Gespeichert
Tommy88
Newbie
*
Beiträge: 3


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 8. August 2009, 16:02:43 »

Was passiert denn,wenn ich bis dahin schon einen arbeitsvertrag unterschrieben habe?
also werd otober fertig,zum januar evt.einziehen zum Grundwehrdienst,nur dürfen,die das wenn ich eine arbeitsstelle hab?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 8. August 2009, 17:09:23 »

Was passiert denn,wenn ich bis dahin schon einen arbeitsvertrag unterschrieben habe?

Dann hast du einen Arbeitsvertag unterschrieben, ansonsten ändert sich nichts.

also werd otober fertig,zum januar evt.einziehen zum Grundwehrdienst,nur dürfen,die das wenn ich eine arbeitsstelle hab?

DIe allgemeine Wehrpflicht gilt auch für Arbeiter und Angestellte. Was lässt dich daran zweifeln!?
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits