@ svennie: Was wird geprüft, wenn ich einen Überprüfungsantrag stelle?
Nach einem (zulässigen) Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung wird man musterungsärztlich untersucht.
Auf der Einberufung stand, das ich entweder zum 01.10.09 oder zum 01.01.10 gezogen werden soll,
Können wir uns daaruf verständigen, dass das
keine Einberufung ist?
Ist es möglich die Einberufung bis in den Januar oder Febuar hinauszuzögern, so dass ich dann zum 01.04.10 nicht mehr eingezogen werde,
Das ist theoretisch denkbar, hängt aber von der Unfähigkeit der Behörde ab.
da ich dann bereits seit dem 01.03.10 im 3. Fachsemester wäre. Ich hatte vor Einspruch einzulegen mit der Begründung, das ich ab dem 01.09.09 im 3.Semester bin.
Dann solltest du
Widerspruch einlegen, nur wogegen!? Gegen den Einberufungsbescheid? Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Sollte dies nicht anerkannt werden wollte ich danach den KDV Antrag stellen.
Vielleicht solltest du stattdessen doch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, bevor du alles dafür tust, deinen Zivildienst antreten zu müssen. Ein knappes dreiviertel Jahr mit der Idee "Einspruch" einlegen zu wollen zu überbrücken, ist doch schon etwas riskant.