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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.deAllgemeine ForenWehrpflicht allgemein und Aussetzung der WehrpflichtEinberufungsbescheid Zurückstellung abgewiesen da Regelstudienzeit überschritten
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Autor Thema: Einberufungsbescheid Zurückstellung abgewiesen da Regelstudienzeit überschritten  (Gelesen 1507 mal)
lomi
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« am: 15. Oktober 2009, 21:24:12 »

Hallo,

ich bin seit einiger Zeit wegen meines Studiums vom Wehrdienst zurückgestellt. Anfang nächsten Jahres würde ich das rettende 25 Lebensjahr erreichen .
Nun habe ich einen Eiberufungsbescheid zum 03.01.2009 bekommen. Eine erneute Rückstellung vom Wehrdienst wurde mit der Begründung abgewiesen, dass ich die Regelstudienzeit von 10 Semestern überschritten hätte (bin seit 01.10 im 11 Semester).

Ist es überhaupt zulässig aus dem Studium heraus zu ziehen?
Im Wehrgesetzt wird als Rückstellungsgrund "ein Hochschulstudium, bei dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester erreicht ist" ohne Begrenzung (auf Regelstudienzeit) angegeben. Die Einberufung würde mein Studium unnötig verzögern, zumal ich schon eine Diplomarbeit in aussicht habe.

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sunknown
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« Antworten #1 am: 15. Oktober 2009, 23:23:08 »

Zitat
Zitat
Nun habe ich einen Eiberufungsbescheid zum 03.01.2009 bekommen. Eine erneute Rückstellung vom Wehrdienst wurde mit der Begründung abgewiesen, dass ich die Regelstudienzeit von 10 Semestern überschritten hätte (bin seit 01.10 im 11 Semester).
das war sicherlich nicht so, wie du es hier schilderst.
wahrscheinlich hast du dem KWEA keine immatrikulationsbescheinigung übersendet, sondern angerufen und man hat dich am telefon abgewimmelt.


Zitat
Ist es überhaupt zulässig aus dem Studium heraus zu ziehen?
Im Wehrgesetzt wird als Rückstellungsgrund "ein Hochschulstudium, bei dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester erreicht ist" ohne Begrenzung (auf Regelstudienzeit) angegeben. Die Einberufung würde mein Studium unnötig verzögern, zumal ich schon eine Diplomarbeit in aussicht habe.
den zurückstellungsgrund hast du und selbst wenn du den nicht hättest, müßtest du aufgrund deines bevorstehenden 25igsten wohl keinen wehrdienst mehr leisten, wenn du das nicht wollen würdest.
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lomi
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« Antworten #2 am: 16. Oktober 2009, 07:59:00 »

Nein ich habe einen Brief zur Einberufungsplanung bekommen. Daraufhin habe ich um Rückstellung vom Wehrdienst gebeten und eine gültige Immatrikulationsbescheinigung beigelegt.
Der Empfang wurde mir im darauf folgenden Brief bestätigt. Ich wurde jedoch darin aufgefordert ein Schreiben vom Prüfungsamt vorzulegen, dass begründet warum ich noch ein 11. Semester studiere. Dieses habe ich erstellt und vom Prüfungsamt unterschreiben und abstempeln lassen.
Nun erhielt ich gestern 2 Einschreiben.
1. Rückstellung wird abglehnt, da Regelstudienzeit von 10 Semestern überschritten
2. Einberufungsbescheid mit Kaserne, Fahrkarte usw.

Naja werde erstmal Einspruch einlegen
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svennie
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« Antworten #3 am: 16. Oktober 2009, 11:53:21 »

Naja werde erstmal Einspruch einlegen

Leg mal lieber Widerspruch ein und beantrage zugleich die ANordnung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit des Einberufungsbescheids.

Was hat denn das Prüfungsamt geschrieben!?
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lomi
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« Antworten #4 am: 16. Oktober 2009, 12:00:32 »

Im Prüfungsamt haben sie gesagt sie hätten ein solches Schreiben bisher noch nie erstellen. Ich sollte selbst eines erstellen. Dieses haben sie dann durch Stempel und Unterschrift beglaubigt.
In den Schreiben stand, dass ich aufgrund nicht bestandener Prüfungen im Grundstudium mein Vordiplom erst nach 6 statt 4 Semestern erhielt und somit erst nach dem 6 Semester mit dem Hauptstudium beginnen konnte.
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svennie
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« Antworten #5 am: 16. Oktober 2009, 12:02:33 »

Im Prüfungsamt haben sie gesagt sie hätten ein solches Schreiben bisher noch nie erstellen. Ich sollte selbst eines erstellen. Dieses haben sie dann durch Stempel und Unterschrift beglaubigt.
In den Schreiben stand, dass ich aufgrund nicht bestandener Prüfungen im Grundstudium mein Vordiplom erst nach 6 statt 4 Semestern erhielt und somit erst nach dem 6 Semester mit dem Hauptstudium beginnen konnte.

Da sehe ich dann ehrlich gesagt nichts, was gegen eine Zurückstellung spricht, also immer feste drauf und Widerspruch einlegen und beim Verwaltungsgericht diesen Antrag stellen.
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lomi
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« Antworten #6 am: 16. Oktober 2009, 12:15:55 »

Sollte man den Antrag beim Verwaltungsgericht sofort stellen oder erst abwarten was bei Widerspruch herauskommt? Was kostet mich so ein Antrag?
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svennie
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« Antworten #7 am: 16. Oktober 2009, 15:01:12 »

Sollte man den Antrag beim Verwaltungsgericht sofort stellen

ich meine ja, denn irgendwann rennt dir die Zeit davon.

Was kostet mich so ein Antrag?

Wenn der Antrag keinen Erfolg hat, so ürdest du hinterher eine Kostenrechnung bekommen, die sich auf etwa 130-140 Euro belaufen dürfte, wenn du Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast (das dürfte der Fall sein, wenn du Student bist), solltest du einen entsprechenden Antrag stellen (Formulare gibt es auf den Webseiten von Gerichten), bestenfalls müsstest du dann auch im Nichterfolgsfall überhaupt nichts zahlen.
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