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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Einberufung trozu Aussetzung der Wehrpflicht / Zivi möglich?  (Gelesen 543 mal)
Arun
Newbie
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Beiträge: 1


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« am: 12. Januar 2011, 09:54:45 »

Ich habe eine kurze Frage zur momentanen Einberufungspraxis für den Zivildienst.

Ich wurde wegen Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz bis 11.2010 zurückgestellt. Danach habe ich eine Aufforderung zur Suche nach einer Zivildienststelle (wenn ich es richtig in Erinnerung habe: bis zum 1.11.) erhalten. Ich habe etwa die halbe 2-Monatsfrist verstreichen lassen und dann eine Nachuntersuchung veranlasst, von der ich gestern das Ergebnis erhalten habe: tauglich. Meiner Meinung nach ist das aber nicht korrekt und müsste nach dem genauen studieren der Gesundheitsnummer anders ausfallen.

Meine Frage ist nun:

Wie sieht es in meinem Fall mit einer Einberufung aus? Kann ich sichergehen, dass ich nichtmehr einberufen werde? Gibt es da rechtsverbindliche Beschlüsse, die Einberufungen auch vor dem 1.7.2011 ausschließen?

Wenn das BAZ doch noch auf die Idee kommt, mich einzuberufen, bekomme ich nochmals eine 2-Monatsfrist zum Suchen einer Zivi-Stelle oder werde ich direkt gezogen, da ich ja schon mal eine Ankündigung zur Einberufung hatte und diese nur durch die Nachuntersuchung unterbrochen wurde?

Kurzgesagt: Sollte ich gegen den Nachuntersuchungsbescheid Widerspruch einlegen um Zeit zu gewinnen oder kann ich nichtmehr Einberufen werden?

Schon mal Danke für eure Antworten :-)
Gespeichert
franzl
Jr. Member
**
Beiträge: 91


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« Antworten #1 am: 12. Januar 2011, 13:02:09 »

Du kannst Widerspruch gegen das Ergebnis einlegen, wenn du Lust hast. Es wird aber jetzt mehr oder weniger egal sein.

Sowohl das Bundesamt für den Zivildienst als auch die Kreiswehrersatzämter berufen niemanden mehr gegen ihren Willen ein bis zur gesetzlichen Aussetzung der Wehrpflicht. Das sind zwar nicht "rechtsverbindliche Beschlüsse", aber es sind Anordnungen aus den entsprechenden Ministerien.

Du kannst ohne Zweifel sicher sein, dass du nicht einberufen wirst. (Und selbst wenn, theoretisch....wäre noch ein Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer möglich, aber es wird NICHT passieren.)

Du hast gewonnen.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


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« Antworten #2 am: 12. Januar 2011, 15:51:28 »

Du kannst Widerspruch gegen das Ergebnis einlegen, wenn du Lust hast. Es wird aber jetzt mehr oder weniger egal sein.

sogar in vielerlei Hinsicht egal: Der Widerspruch würde eine Einberufung nicht verhindern. Davon unabhängig hat das BAZ jedoch erklärt, niemanden mehr gegen seinen Willen einzuberufen.

Aber: Wenn der Fragesteller der Meinung ist, hier könne ein anderes Ergebnis erreicht werden und er würde sich damit besser fühlen, dann spricht auch nichts dagegen, Widerspruch einzulegen.

Eine Einberufung wird aber so oder so nicht mehr erfolgen.
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