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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Einberufung trotz 23. Lebensjahres?!  (Gelesen 2026 mal)
vanillacoke97
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Beiträge: 2


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« am: 20. Oktober 2008, 16:07:35 »

Hallo Zusammen,

hab mich schon im Netz umgeguckt, doch irgendwie werde ich dort nicht ganz Schlau draus, es gibt viele verschiedene Meinungen dort.
Meine Situation sieht so aus:
 
Ich bin in im 3. Ausbildungsjahr und beende meine Ausbildung lt. Vertrag am 31.07.2009 und werde übernommen.
Ich werde am 01.07.2009 23 Jahre alt.
Wurde dieses Jahr im März gemustert und habe dort angegeben, das ich KEINEN Wehrdienst leisten möchte.(T2 gemustert)
Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, das die Zivildienststelle gerne meine Kriegsverweigerung und meinen Lebenslauf möchte. (4 Wochen FRIST)

Wie soll ich mich nun verhalten? Soll ich die jetzt abschicken? Oder kann die Frist ruhig verstreichen lassen und dies später noch tun oder nich?!
Können die mich noch ziehen?

Ich möchte gar nichts von beidem machen...

Würde mich über schnellen Rat sehr freuen!!!

DANKE IM VORAUS!!!
Gespeichert
svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 25. Oktober 2008, 17:29:51 »

Wurde dieses Jahr im März gemustert und habe dort angegeben, das ich KEINEN Wehrdienst leisten möchte.(T2 gemustert)

Dumm gelaufen.

Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, das die Zivildienststelle gerne meine Kriegsverweigerung und meinen Lebenslauf möchte. (4 Wochen FRIST)

Wie soll ich mich nun verhalten? Soll ich die jetzt abschicken? Oder kann die Frist ruhig verstreichen lassen und dies später noch tun oder nich?!

Das hängt von deiner persönlichen Lebensplanung ab.

Schade, dass du nicht vorher gefragt hast, sonst hätte man dir ganz sicher geraten, den Musterungstermin zu verschieben, deine Ausbildung nicht anzugeben, keinen KDV-Antrag zu stellen und gegen das Musterungsergebnis Widerspruch einzulegen.

Können die mich noch ziehen?

Weil du leider alle klassischen Fehler gemacht hast, die hier überhaupt in Frage gekommen wären, ja.

Ich möchte gar nichts von beidem machen...

Warum stellst du denn dann einen KDV-Antrag??
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vanillacoke97
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 26. Oktober 2008, 10:17:22 »

Was meinst du mit KDV-Antrag?!?
Und wie sieht dieser aus?
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Wölfchen
Newbie
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Beiträge: 3


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« Antworten #3 am: 30. November 2008, 00:26:01 »

Laut Gesetz kann man bis zum 25.Lj gezogen werden,wenn man zurücksgestellt wurde und während der Zurückstellung das 23.Lj vollendet.

KDV=Kriegsdienstverweigerer.

Durch die Angabe,dass kein wehrdienst geleistet werden wurde,hast du automatisch den Antrag gestellt.
Die Zivildienststelle brauch deshalb einen Lebenslauf und eine BEgründung wieso der Dienst an der Waffe verweigert wird.
Wirst du als Kriegsdienstverweigerer anerkannt,dann wirst du nicht gezogen.
Was mit den Zivildienst ist,da bin ich überfragt.
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