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Autor Thema: Einberufung für Zivildienst umgehen!  (Gelesen 5851 mal)
svennie
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« Antworten #45 am: 21. Januar 2011, 00:05:05 »

hab heute nochmal ein schreiben von bundesamt für den zivildienst erhalten. ich weis jetz nicht ob ich das ernst nehmen soll oder nicht?

Nein, das solltest du nicht ernst nehmen.

das schreiben ist maschinell erstellt, drum denke ich das sich mein wiederruf und dieses schreiben hier überschnitten haben, was denkt ihr sollte ich jetzt tun?

Was hast du denn widerrufen? Ich dachte, du hast auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtet. Das wäre nun wieder etwas anderes.

Es liegt jetzt an dir, ob du 55 Cent in Briefmarken investierst oder du denen einfach eine Email schickst. Du könntest denen schreiben, dass es fairer gewesen wäre, dir die Aufhebung des Einberufungsbescheides zeitnah anzubieten, dann hättest du nicht gleich auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten müssen. So bekommt die Sache aber doch noch einen bitteren Beigeschmack.

Wenn du magst, kannst du ja dem BAZ noch schreiben, was du von Zwangsdiensten hältst, dass du leider den Fehler gemacht hast, die Ankündigung der Heranziehung durch das BAZ ernst zu nehmen und dass du daraus für die Zukunft gelernt hast, künftig das Verhalten von Behörden, insbesondere bei Grundrechtseingriffen, zu hinterfragen.
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svennie
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« Antworten #46 am: 21. Januar 2011, 10:21:01 »

Angeblich ist das BAZ gerade dabei, sämtliche Einberufungen mit Dienstbeginn Februar 2011 und später zu widerrufen, es sei denn, der Dienstpflichtige möchte den Dienst auch leisten.

Gleichzeitig werden angeblich auch alle Anträge auf freiwilligen zusätzlichen Zivildienst im Anschluss an den abgelehnt.
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Markus226
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« Antworten #47 am: 21. Januar 2011, 10:31:43 »

oh tschuldigung^^ hab ich auch, auf dem schreiben wo ich bekommen habe stand halt "der einberufungsbescheid wird wiederrufen" hab ich wohl falsch verstanden;)

also ich hab eben beim BAZ angerufen und mir wurde gesagt das ich das schreiben wegwerfen kann;) und das die daten definitiv an kreiswehrersatzamt gehen.

meine frage nun:

Du kannst dir vom KWEA auch bestätigen lassen, dass du nicht mehr mit einer Einberufung rechnen musst.
muss ich das unbedingt machen?
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nobody11122
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« Antworten #48 am: 23. Januar 2011, 23:52:40 »

Hey svennie,
also mein Verzicht auf Anerkennung als KDV ist nun durch. Habe diesen Samstag Post erhalten. Darin stand, dass der Einberufungsbescheid zum 1. Februar 2011 aufgehoben ist und das meine Akte zurück zum KWEA geht.

Nur eine Sache macht mich jetzt extrem sauer Ärgerlich Ich habe nämlich unabhängig von meinem Verzicht auf Anerkennung als KDV auch Post am Freitag vom BAZ bekommen. Darin stand folgendes:

".... ihr Dienst würde über den 30. Juni 2011 hinausgehen. Damit ihre Einsatzstelle Planungssicherheit hat, bitte ich sie schon heute um Mitteilung, ob sie beabsichtigen, einen solchen Entlassungsantrag zu stellen. in diesem Fall würde ich - ihr Einverständnis voraussetztend - die Einberufung zum Zivildienst wieder aufheben."

Das heißt im Klartext, wenn das BAZ mir die Aufhebung des Einberufungsbescheides zeitnaher angeboten hätte, dann hätte ich nicht gleich auf die Anerkennung als KDV verzichten müssen!!!
« Letzte Änderung: 24. Januar 2011, 00:02:41 von nobody11122 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #49 am: 24. Januar 2011, 00:00:32 »

Das heißt im Klartext, wenn das BAZ mir die Aufhebung des Einberufungsbescheides zeitnaher angeboten hätte, dann hätte ich nicht gleich auf die Anerkennung als KDV verzichten müssen!!!

Ob es letztlich schneller gegangen wäre, ist ein anderes Thema.

Du solltest dem BAZ mitteilen, dass du mit einer weiteren Verzögerung nicht einverstanden bist.

Wenn der Einberufungsbescheid widerrufen wird, dann hat die Entlassung kurzfristig zu erfolgen und nicht zum nächsten Monatswechsel, weils grad so praktisch ist.

Das Problem ist halt, dass du leider eh nichts ändern kannst. Die Antwort auf das nächste Schreiben ahst du eh erst irgendwann.

Wenn dirm danach ist, dann beschwer dich beim BAZ für dieses Schreiben, du fühlst dich verhöhnt. Du bist im Übrigen nicht der erste, der nach seinem Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer dieses Schreiben bekommen hat.
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nobody11122
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« Antworten #50 am: 24. Januar 2011, 00:06:36 »

Du bist im Übrigen nicht der erste, der nach seinem Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer dieses Schreiben bekommen hat.

Eine echte Sauerei finde ich das - scheiß Bürokratenschweine beim BAZ!!!

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Logitech23
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« Antworten #51 am: 25. Januar 2011, 12:10:46 »

Kann dir doch im Endeffekt aber egal sein oder?
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svennie
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« Antworten #52 am: 25. Januar 2011, 12:28:25 »

Kann dir doch im Endeffekt aber egal sein oder?

Ein bitterer Beigeschmack bleibt:

Er hat auf das seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtet (immerhin ein durch das Grundgesetz unmittelbar garantiertes Recht), das BAZ zieht das Verfahren aber mächtig in die Länge. Meines Erachtens hätte die Entlassung unmittelbar erfolgen müssen. Und hinerher teilt man ihm mit: Ätsch, wir hätten den Einberufungsbescheid eh widerrufen, wenn der Fragesteller nicht auch noch hätte verlängern wollen.

Womöglich hätte er sich also mit dem gleichen Ergebnis den ganzen Aufwand sparen können.

Davon abgesehen ist ja auch die Begründung des BAZ vollkommen hirnrissig: Damit die Dienststelle Planungssicherheit hat ...
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nobody11122
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« Antworten #53 am: 26. Januar 2011, 19:45:42 »

Kann dir doch im Endeffekt aber egal sein oder?
Mein schöner KDV-Status ist jetzt weg, aber na ja Zwinkernd

Ach svennie, ich hätte da mal noch ne Frage bezüglich der Zukunft. Also ich plane ja ein Studium ab Oktober 2011. Dadurch werde ich etwa im September in eine andere Stadt ziehen.
Meine Frage ist nun, muss ich den Wohnortwechsel usw. dem KWEA dann noch mitteilen oder ist das ab dem 1. Juli überflüssig?
« Letzte Änderung: 26. Januar 2011, 19:49:25 von nobody11122 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #54 am: 26. Januar 2011, 20:13:01 »

Meine Frage ist nun, muss ich den Wohnortwechsel usw. dem KWEA dann noch mitteilen oder ist das ab dem 1. Juli überflüssig?

Ab 1.7. ist das nicht mehr nötig, die Regelungen der Wehrüberwachung werden ebenfalls ausgesetzt. Schon jetzt reicht aber die rechtzeitige Ummeldung bei der Meldebehörde.
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anwald
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« Antworten #55 am: 1. Februar 2011, 20:18:13 »

ich habe meinen einberufungsbescheid zum 01.03.11 schon seit mitte 2010.
ich habe ca. 10 mal beim baz angerufen (keine antwort / patzige antwort bekommen) und denen jetzt schon seit dezember 2 mal geschrieben.

1. antrag auf aufhebung des einberufungsbescheides
mit begründung (berufliche gründe / arbeitsplatz...)

.. nach 2 wochen ohne antwort nochmal angerufen, typ meinte: "meinen sie denn, das hat hier jemand gelesen? wir kriegen so viel post.. ich denke mal das hat keiner gelesen. schreiben sie uns nochmal auf eine postkarte, was sie wollen in EINEM SATZ das geht dann schneller und wir versuchen dann das zu berücksichtigen".

hab ich auch gemacht. (satz: ich bitte um die aufhebung der einberufung aus beruflichen gründen und bitte um rückmeldung bis spätestens 01.02.11)

bei meiner zivistelle hab ich auch schon abgesagt.
allerdings bekomme ich vom baz einfach keine anwort.. was nun?
ich / mein arbeitgeber müssten so langsam ma wissen, was jetzt am 01.03.11 abgeht..
« Letzte Änderung: 1. Februar 2011, 20:19:59 von anwald » Gespeichert
nobody11122
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« Antworten #56 am: 1. Februar 2011, 22:59:50 »

ich habe meinen einberufungsbescheid zum 01.03.11 schon seit mitte 2010.
ich habe ca. 10 mal beim baz angerufen (keine antwort / patzige antwort bekommen) und denen jetzt schon seit dezember 2 mal geschrieben.
1. antrag auf aufhebung des einberufungsbescheides
mit begründung (berufliche gründe / arbeitsplatz...)
Also das mit der Aufhebung deines Einberufungsbescheid ist möglich, weil deine Dienstzeit den 30. Juni 2011 (Aussetzung der Wehrplicht/Zivildienst) überschreiten würde.

nach 2 wochen ohne antwort nochmal angerufen, typ meinte: "meinen sie denn, das hat hier jemand gelesen? wir kriegen so viel post
Also das BAZ lässt sich natürlich viel Zeit bei der Bearbeitung deines Antrages, weil sie dich als Zivi nicht verlieren wollen.

schreiben sie uns nochmal auf eine postkarte, was sie wollen in EINEM SATZ das geht dann schneller und wir versuchen dann das zu berücksichtigen" hab ich auch gemacht.(satz: ich bitte um die aufhebung der einberufung aus beruflichen gründen und bitte um rückmeldung bis spätestens 01.02.11)
Das ist totaler Blödsinn. Du musst den Antrag nur auf normalen Papier schreiben und unbedingt handschriftlich unterschreiben. Und dann alles per Einschreiben zum BAZ schicken.

bei meiner zivistelle hab ich auch schon abgesagt.
Das ist nicht rechtskräftig! Du brauchst unbedingt die Entlassungspapiere vom BAZ, sonst musst du deinen Dienst antreten!

allerdings bekomme ich vom baz einfach keine anwort.. was nun?
1. Möglichkeit:
Du bestehst weiterhin auf die Bearbeitung deines Antrages auf Aufhebung. Sollte aber sich nicht bald etwas tun, würde ich dir raten mal Kontakt mit der Zentralstelle KDV aufzunehmen.

2. Möglichkeit:
Du verzichtest auf deine Anerkennung als KDV. Dieser Antag ist innerhalb von zwei Wochen durch. Dann hat sich das Themas Zivildienst für dich erledigt.
« Letzte Änderung: 1. Februar 2011, 23:09:40 von nobody11122 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #57 am: 1. Februar 2011, 23:08:23 »

Was die Untätigkeit nach deinem Antrag (und eben die patzigen Antworten am Telefon) angeht, so könntest du dich im Rahmen der Dienstaufsicht beschweren (Dienstaufsichtsbeschwerde).

Ansonsten ist es halt so, dass eigentlich alle Dienstpflichtigen mit dem gleichen Problem schon das Angebot bekommen haben, die Einberufung zu widerrufen. Ggf. solltest du gegenüebr dem BAZ in der Dienstaufsichtsbeschwerde klarstellen, dass du im Falle der Aussetzung der Wehrpflicht nicht bereit bist, länger als nötig Dienst zu leisten, also auf keinen Fall über den 1.7. hinaus.

Aber der Tipp mit der Zentralstelle KDV ist schon nicht schlecht und dürfte zur Lösung des Problems führen.
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anwald
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« Antworten #58 am: 2. Februar 2011, 06:05:12 »

Was die Untätigkeit nach deinem Antrag (und eben die patzigen Antworten am Telefon) angeht, so könntest du dich im Rahmen der Dienstaufsicht beschweren (Dienstaufsichtsbeschwerde).

Ansonsten ist es halt so, dass eigentlich alle Dienstpflichtigen mit dem gleichen Problem schon das Angebot bekommen haben, die Einberufung zu widerrufen. Ggf. solltest du gegenüebr dem BAZ in der Dienstaufsichtsbeschwerde klarstellen, dass du im Falle der Aussetzung der Wehrpflicht nicht bereit bist, länger als nötig Dienst zu leisten, also auf keinen Fall über den 1.7. hinaus.

Aber der Tipp mit der Zentralstelle KDV ist schon nicht schlecht und dürfte zur Lösung des Problems führen.

also bei der zentralstelle kdv habe ich schon angerufen und von denen auch nur die tips bekommen, den antrag auf aufhebung zu stellen (habe ich ja dann mittlerweile schon 2 mal gemacht:D einmal ausführlich und einmal "schreiben sie uns einfach in einem satz, was sie denn wollen" Lächelnd ) und danach auf die anerkennung zu verzichten..

da es bis zum 01.03.11 jetz auch nicht mehr lange ist, werde ich dann wahrscheinlich heute das nächste einschreiben ans baz raushauen..
vorher vielleicht nochmal da anrufen und mir den namen des mitarbeiters nennen lassen (melden sich immer nur mit "bundesamt.. hallo?"Lächelnd)
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nobody11122
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« Antworten #59 am: 2. Februar 2011, 20:58:38 »

also bei der zentralstelle kdv habe ich schon angerufen und von denen auch nur die tips bekommen, den antrag auf aufhebung zu stellen.
Bist du dir sicher das du Kontakt zur Zentralstelle KDV aufgenommen hast? Ich glaube nämlich du hast nur bei denen ins Forum gepostet, worauf dann nur ein x-beliebiger User geantwortet hat! Denn wenn du mit Herrn Tobiassen Kontakt aufgenommen hättest, hätte der deine Situation, Personenkennziffer usw. aufgenommen und dann hätte er bzw. die Zentralstelle KDV sich darum gekümmert das dein Antrag beim BAZ schneller bearbeitet wird!!!
Hier mal die Seite: http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=346

da es bis zum 01.03.11 jetz auch nicht mehr lange ist, werde ich dann wahrscheinlich heute das nächste einschreiben ans baz raushauen.
Also das hat überhaupt keinen Sinn. Wenn du den Antrag schon einmal gestellt hast, sollte das eigentlich ausreichen!

vorher vielleicht nochmal da anrufen und mir den namen des mitarbeiters nennen lassen
Das bringt auch nichts, denn solange dein Antrag nicht bei einem Sachbearbeiter ist, telefonierst du nur mit den Typen von der Auskunft beim BAZ. Die können dir aber keinerlei Infos geben was im Zusammenhang mit deinem Antrag steht! Erst wenn der Antrag bei einem Sachbearbeiter ist, kannst du anrufen und mit ihm persöhnlich über deinen Antrag reden.


PS: Ich war in einer ähnlichen Situation wie du. Ich sollte im Februar 2011 meinen Zivi beginnen. Ich habe dann Mitte Januar 2011 meinen Verzicht auf Anerkennung als KDV erklärt. Da gabs keine Probleme und der Antrag war innerhalb von 2 Wochen durch!
« Letzte Änderung: 2. Februar 2011, 21:13:20 von nobody11122 » Gespeichert
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