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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Einberufung für Zivildienst umgehen!  (Gelesen 5851 mal)
nobody11122
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« am: 26. Dezember 2010, 16:39:58 »

Hi, ich bräuchte mal euren Rat Smiley

Ausgangssituation:
Person X wurde im August 2009 T2 gemustert. Da Person X nicht zur Bundeswehr wollte, hat er einen KDV-Antrag gestellt. Der Antrag wurde natürlich bewilligt. Aufgrund der Schulausbildung wurde Person X bis Juni 2010 zurückgestellt. Im Herbst bekam Person X Post vom BAZ mit einer Ankündigung zur Herranziehung zum 1. Januar 2011. Darauf hin hat sich Person X eine eigene Zivildienststelle gesucht. Dort soll er nun am 1. Feburar 2011 seinen Dienst antreten. 

Person X ist zur Zeit arbeitstätig und will seinen Zivildienst NICHT antreten.

Person X hat sich auch selber schon mal im Internet erkundigt und hat folgendes gefunden:
"Verzicht auf Anerkennung als KDV. Die Bearbeitungszeit dafür dauert ca. 2 Wochen. Danach ist man wieder in den Fittichen des KWEA. Die berufen aber nach dem 01.01.2011 keinen mehr gegen seinen Willen ein."

Meine Fragen sind nun folgende:

Wenn ich das mit dem Verzicht auf Anerkennung als KDV machen würde, müsste ich dann keinen Dienst mehr leisten? Will nämlich auf keinen Fall zur Bundeswehr!!! Und wie funktioniert das eigentlich genau mit dem Verzicht auf Anerkennung als KDV?

Kann mir da bitte einer weiter helfen Grinsend

« Letzte Änderung: 26. Dezember 2010, 16:56:01 von nobody11122 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 26. Dezember 2010, 17:37:02 »

Person X wurde im August 2009 T2 gemustert. Da Person X nicht zur Bundeswehr wollte, hat er einen KDV-Antrag gestellt.

Und, hat Person X etwas daraus gelernt?

Der Antrag wurde natürlich bewilligt.

Natürlich, die Einberufungswahrscheinlichkeit hat sich etwa verdoppelt, der Gerechtigkeit wurde also damit genüge getan.

Aufgrund der Schulausbildung wurde Person X bis Juni 2010 zurückgestellt.

Spätestens an dieser Stelle sollte es eigentlich "Klick" gemacht haben. Nun gut, passiert ist passiert.

Im Herbst bekam Person X Post vom BAZ mit einer Ankündigung zur Herranziehung zum 1. Januar 2011. Darauf hin hat sich Person X eine eigene Zivildienststelle gesucht. Dort soll er nun am 1. Feburar 2011 seinen Dienst antreten. 

Vorauseilender Gehörsam sozusagen. Ich würde mal behaupten, wenn X keinen Einberufungsvorschlag unterbreitet hätte, wäre genau nichts passiert.

Wenn ich das mit dem Verzicht auf Anerkennung als KDV machen würde, müsste ich dann keinen Dienst mehr leisten?

Nein, müsstest du nicht.

Will nämlich auf keinen Fall zur Bundeswehr!!!

Und jetzt hast du gelernt, dass "keine Bundeswehr" nicht unbedingt mit einem KDV-Antrag zu erreichen ist.

Und wie funktioniert das eigentlich genau mit dem Verzicht auf Anerkennung als KDV?

Kann mir da bitte einer weiter helfen

Ja, du nimmst ein Blatt Papier, schreibst deinen Absender drauf, das Bundesamt für den Zivildienst als Empfänger und schreibst folgenden, recht einfachen, Satz drauf:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich verzichte auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, die Gründe, die zur Anerkennung geführt haben, bestehen nicht mehr."

Und das ganze dann per Post nach Köln zum BAZ.
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nobody11122
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« Antworten #2 am: 26. Dezember 2010, 18:46:21 »

Hey svennie, vielen Dank für die schnelle Antwort Grinsend

Also, wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hat sich meine Pflicht zu dienen erledigt, wenn ich den Verzicht auf Anerkennung als KDV stelle. Oder?

Ach ich hätte da noch ein paar Fragen:

1. Wann wäre der richtige Zeitpunkt für mich den Verzicht auf Anerkennung als KDV abzuschicken? Weil ich gehört habe, es gibt etwa eine Bearbeitungszeit von 2 Wochen. Stimmt das? 
2. Muss ich neben dem Satz: "Ich verzichte auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, die Gründe die zur Anerkennung geführt haben, bestehen nicht mehr", auch noch darlegen, wie es zu meinem Sinneswandel gekommen ist?
3. Kann das BAZ meinen Verzicht auf Anerkennung als KDV ablehnen?
4. Muss ich meiner Zivildienststelle Bescheid geben, dass ich meinen Dienst nicht antreten werde, oder macht es das BAZ?
5. In der Politik wurde ja festgelegt, dass nach dem 01.01.2011 keinen mehr gegen seinen Willen einberufen wird. Wie stellt das KWEA dann fest, dass es mein Wille ist, nicht mehr zum Wehrdienst einberufen zu werden?

Wäre nett wenn du mir noch mal helfen könntest.
« Letzte Änderung: 26. Dezember 2010, 18:59:17 von nobody11122 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #3 am: 26. Dezember 2010, 19:57:58 »

Also, wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hat sich meine Pflicht zu dienen erledigt, wenn ich den Verzicht auf Anerkennung als KDV stelle. Oder?

Einen Verzicht stellt man nicht, man erklärt ihn.

Die "Pflicht zu dienen" hat sich dadurch erledigt, dass bis zu einer endgültigen gesetzlichen Regelung derzeit niemand mehr gegen seinen Willen zum Grundwehrdienst herasngezogen wird. Ausnahme sind die bereits vollziehbaren bzw. rechtskräftigen Einberufungsbescheide zum 1. Januar 2011.

Beim Zivildienst sieht es ähnlich aus, da wird auch nur noch der einberufen, der selbst einen Einberufungsvorschlag unterbreitet. Genau das hast du getan.

Verzichtest du jetzt auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, dann würdest du nur dann zum Grundwehrdienst einberufen werden, wenn du damit einverstanden bist. Nach der Gesetzesänderung gibt es dann überhaupt keinen Grundwehrdienst mehr in Friedenszeiten.

1. Wann wäre der richtige Zeitpunkt für mich den Verzicht auf Anerkennung als KDV abzuschicken? Weil ich gehört habe, es gibt etwa eine Bearbeitungszeit von 2 Wochen. Stimmt das?

Es stimmt, und du solltest zusehen, dass du das recht bald gebacken bekommst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du an einem Dienstantritt beim Zivildienst interessiert bist.

2. Muss ich neben dem Satz: "Ich verzichte auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, die Gründe die zur Anerkennung geführt haben, bestehen nicht mehr", auch noch darlegen, wie es zu meinem Sinneswandel gekommen ist?

nein, schon der zweite Halbsatz ist entbehrlich, da BAZ möchte ihn aber gelegentlich hören. Warum auch immer.

3. Kann das BAZ meinen Verzicht auf Anerkennung als KDV ablehnen?

Nein, es ist eine (einseitige) Erklärung, kein Antrag oder sonstwas.

4. Muss ich meiner Zivildienststelle Bescheid geben, dass ich meinen Dienst nicht antreten werde, oder macht es das BAZ?

Du befindest dich mit deiner Dienststelle in keinem Rechtsverhältnis. DIe DIenststelle wird natürlich vom BAZ informiert, du kannst dies ebenfalls tun, brauchst es aber nicht.

5. In der Politik wurde ja festgelegt, dass nach dem 01.01.2011 keinen mehr gegen seinen Willen einberufen wird. Wie stellt das KWEA dann fest, dass es mein Wille ist, nicht mehr zum Wehrdienst einberufen zu werden?

Wenn du dort hingehst und sagst, du möchtest Grundwehrdienst leisten, dann wäre das - erkennbar - dein Wille. Solche Fälle gibt es durchaus.
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nobody11122
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« Antworten #4 am: 26. Dezember 2010, 20:20:29 »

Hey svennie, also soweit hab ich alles verstanden. Nur eine Frage bleibt noch bei mir.

Du schreibst:
Verzichtest du jetzt auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, dann würdest du nur dann zum Grundwehrdienst einberufen werden, wenn du damit einverstanden bist.

Wenn ich den Verzicht auf Anerkennung als KDV erkläre, bin ich dann nicht automatisch damit einverstanden zum Grundwehrdienst einberufen zu werden???
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svennie
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« Antworten #5 am: 26. Dezember 2010, 20:21:40 »

Wenn ich den Verzicht auf Anerkennung als KDV erkläre, bin ich dann nicht automatisch damit einverstanden zum Grundwehrdienst einberufen zu werden???

Frag dich doch mal selbst, ob du das bist. Du bist es nicht.
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nobody11122
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« Antworten #6 am: 26. Dezember 2010, 20:24:19 »

Bin mir halt ziemlich unsicher bei der ganzen Geschichte. Aber du hast mir sehr geholfen.

Vielen Dank.
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svennie
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« Antworten #7 am: 26. Dezember 2010, 22:36:13 »

Bin mir halt ziemlich unsicher bei der ganzen Geschichte. Aber du hast mir sehr geholfen.

Du brauchst dir da nicht unsicher zu sein, das Thema Wehrpflicht ist gegessen. Das Problem war nur, dass du bei der Musterung die Weichen falsch gestellt hast, sonst wäre es womöglich noch einfacher gegangen.
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nobody11122
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« Antworten #8 am: 27. Dezember 2010, 21:00:28 »

Hey svennie,

also das mit dem Verzicht auf Anerkennung als KDV werde ich machen. Bin da jetzt, dank dir Grinsend, auch zuversichtlich das alles klappt.

Aber ich hätte da noch eine Frage was die Zukunft betrifft:
Nach dem Verzicht auf Anerkennung als KDV beim BAZ bin ich ja dann wieder in den Fittichen des KWEA. Von denen habe ich ja aber nichts mehr zu befürchten (letzte Einberufung 1.1.2011).
Aber was würde mit mir passieren, wenn ein Spannungsfall oder ein Verteidigungsfall eintritt? Muss ich dann zur Bundeswehr? Plane nähmlich ab Herbst 2011 ein Studium zu beginnen.

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« Letzte Änderung: 27. Dezember 2010, 21:09:13 von nobody11122 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #9 am: 27. Dezember 2010, 21:17:25 »

Aber was würde mit mir passieren, wenn ein Spannungsfall oder ein Verteidigungsfall eintritt? Muss ich dann zur Bundeswehr?

Dann entscheidet das KWEA, ob es dich zu einem Wehrdienst heranzieht.

Du wärst dann allerdings erst nach den Reservisten dran und sicherlich auch erst nach den jüngeren Jahrgängen.

Plane nähmlich ab Herbst 2011 ein Studium zu beginnen.

Und jetzt befürchtest du, dass dir ein Krieg einen Strich durch die Rechnung macht? Oder was genau ist das Problem?
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nobody11122
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« Antworten #10 am: 28. Dezember 2010, 15:59:10 »

Dann entscheidet das KWEA, ob es dich zu einem Wehrdienst heranzieht.
Du wärst dann allerdings erst nach den Reservisten dran und sicherlich auch erst nach den jüngeren Jahrgängen.

Also ist das eher unwahrscheinlich?

Und jetzt befürchtest du, dass dir ein Krieg einen Strich durch die Rechnung macht? Oder was genau ist das Problem?

Mein Problem ist, dass ich später (mit 25 oder so) keine Lust mehr habe, doch noch zur Bundeswehr zu müssen, nur weil sich Deutschland irgendwo in einen Krieg einmischt.
« Letzte Änderung: 28. Dezember 2010, 16:02:03 von nobody11122 » Gespeichert
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« Antworten #11 am: 28. Dezember 2010, 19:12:36 »

Also ist das eher unwahrscheinlich?

 Huch

Wie oft hatten wir in den letzten 50 Jahren den Spannungs- oder gar Verteidigungsfall?

Mein Problem ist, dass ich später (mit 25 oder so) keine Lust mehr habe, doch noch zur Bundeswehr zu müssen, nur weil sich Deutschland irgendwo in einen Krieg einmischt.

"In einen Krieg einmischen" ist weder ein Spannungs- noch ein Verteidigungsfall.

Ich hab auch den Eindruck, wir reden ganz kräftig aneinander vorbei.
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nobody11122
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« Antworten #12 am: 28. Dezember 2010, 19:46:04 »

Wie oft hatten wir in den letzten 50 Jahren den Spannungs- oder gar Verteidigungsfall?

Nie Grinsend

"In einen Krieg einmischen" ist weder ein Spannungs- noch ein Verteidigungsfall. Ich hab auch den Eindruck, wir reden ganz kräftig aneinander vorbei.

Sorry, wenn ich mich vielleicht etwas kompliziert ausgedrückt habe.

Also im wesentlichen geht es mir nur noch darum zu wissen, ob ich in der Zukunft wirklich noch mal zur Bundeswehr muss oder ob ich mir, nach dem jetztigen Stand, keine Sorgen mehr machen muss und das ganze Ding abhaken kann, nachdem ich den Bescheid vom BAZ in der Hand habe?
« Letzte Änderung: 28. Dezember 2010, 19:56:48 von nobody11122 » Gespeichert
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« Antworten #13 am: 28. Dezember 2010, 19:56:06 »

Also im wesentlichen geht es mir nur noch darum zu wissen, ob ich in der Zukunft wirklich noch mal zur Bundeswehr muss oder ob ich mir nach dem jetztigen Stand keine Sorgen mehr machen muss und das gnze Ding abhaken kann?

Nach jetzigem Stand brauchst du dir keine Gedanken machen.

Im Spannungs- oder Verteidigungsfall sieht das anders aus, aber auch da kommst du so ziemlich zuletzt dran, da gibts nämlich die Zeit- und Berufssoldaten und dann die ganzen ehemaligen Soldaten (Reservisten) und weil du eben nicht den Tauglichkeitsgrad "nicht wehrdienstfähig" hast, könntest du zum Wehrdienst einberufen werden, wärst du noch anderkannter Kriegsdienstverweigerer, dann würdest ggf. (vielleicht) zum unbefristeten Zivildienst herangezogen werden.

Da wir aber alle wissen, dass man in einer funktionierenden Armee ausgebildete Experten braucht um einen Krieg führen zu können, wird man allenfalls "kurz vor Schluss" auf die Idee kommen, ausgerechnet dich einzuberufen. Dann ist der Krieg aber eh schon verloren.

Aber das sind doch allenfalls rein akademische Probleme, die mit deinem geplanten Studium überhaupt nichts zu tun haben und auch sonst weit weg von jeder Wahrscheinlichkeit sind.
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nobody11122
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« Antworten #14 am: 28. Dezember 2010, 20:01:19 »

Gut, dann hat sich also das Thema für mich erledigt.

Grinsend Danke für deine Antworten Grinsend
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