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Aufgrund des Kreuzbandersatzen sagte er mir, dass ich zum Dienst nicht tauglich wäre und ich auf den Zivildienst verzichten könnte. Da es aber für das Wintersemester zu spät war und ich erst in einem Jahr mit meinem Studium anfangen sollte, setzte ich meinen Dienst freiwillig fort (musste nur kurz beim Arzt einen Satz schreiben, dass ich trotzdem weiter machen möchte und unterschreiben).
Na also Zivildienst kann man nicht "freiwillig" leisten, wenn man den definierten Anforderungen nicht gewachsen ist, also nicht wehrdienstfähig (=nicht zivildienstfähig) ist.
Das ganze Vorgehen (auch des Arztes) dürfte richtig heftig rechtswidrig sein.
Ggf. solltest du auch wegen möglicher Spätfolgen Akteneinsicht in die Gesundheitsakte beantragen (Kopie zuschicken lassen).
So, jetzt hat sich aber etwas geändert. Und zwar kann ich auch schon zum Sommersemester (beginnt Anfang April) mit meinem Wunsch-Studium anfangen. Das Problem ist nur, dass sich mein Zivildienst und das Studium im April überschneiden würden, was so nicht geht.
Richtig, das geht so nicht.
Da gäbe es zwei Alternativen ...
Kann ich jetzt nochmal zum Arzt gehen und mich ausmustern lassen aufgrund meines Kreuzbandes?
na gut, 3 Alternativen.
Natürlich könntest du beim Bundesamt für den Zivildienst eine ärztliche Untersuchung beantragen.
DIe Frage ist jetzt aber, ob du noch bis Ende März Zivildienst leisten möchtest oder nicht, also wie schnell du den Dienst beenden möchtets.
Weil eigentlich bin ich ja Dienstunfähig
Siehste und das Gesetz unterscheidet nicht zwischen eigentlich und uneigentlich. Wenn du zivildienstunfähig seinh solltest, dann hast du im Zivildienst nichts zu suchen - aus mehreren Gründen.
und man kann sich doch nachträglich Mustern lassen soweit ich weiß.
Das Thema Mustern ist für dich erledigt, eine (deine) Musterung hattest du im Kreiswehrersatzamt und das war auch die letzte.
Wäre das möglich oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
Die Frage ist halt, wie schnell die Sache über die Bühne gehen soll.
Möglich wäre halt ein Antrag auf eine ärztliche Untersuchung, ein Antrag auf vorzeitige Entlassung wegen des Studiums, der Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und (jetzt fällt mir noch eine 4. Variante ein) der Versuch, gegenüber dem BAZ zu erklären, dass du deinen Einberufungsvorschlag widerrufst und auf diesem Wege die voreitige Entlassung erreichst.
Letztlich hängt alles aber nur davon ab, wie viel Zeit du in die Entlassung investieren willst bzw. wann sie erfolgen soll.
Hier solltest du ggf. auch die finanziellen Aspekte bedenken, also ob es dir lieber ist, noch knapp 2 Monate Dienst zu leisten (und Geld zu bekommen) oder das Thema gleich vom Tisch haben möchtest.