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Autor Thema: Eigentlich Dienstunfähig - nachträglich Ausmustern?  (Gelesen 497 mal)
Masakrowiec
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Beiträge: 2


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« am: 31. Januar 2011, 20:44:22 »

Servus, folgende Situation:
Ich wurde anfang 2010 als T2 gemustert. Im Sommer habe ich mir beim Fussball spielen das Kreuzband gerissen, welches durch eine OP ersetzt wurde. In der Zeit zwischen dem Unfall und der OP lag ein guter Monat aus dem Grund, dass ich meine Abitur gemacht habe zu der Zeit. Genau in dieser Zeit wurde ich zum Dienst einberufen. KDV Antrag gestellt - wurde angenommen. Nachdem ich wieder gut gehen konnte suchte ich mir eine ZDS und fing meinen Dienst zum 1.11.2010 an. Nach einigen Wochen musste ich zum Zivildienstarzt zur Untersuchung. Aufgrund des Kreuzbandersatzen sagte er mir, dass ich zum Dienst nicht tauglich wäre und ich auf den Zivildienst verzichten könnte. Da es aber für das Wintersemester zu spät war und ich erst in einem Jahr mit meinem Studium anfangen sollte, setzte ich meinen Dienst freiwillig fort (musste nur kurz beim Arzt einen Satz schreiben, dass ich trotzdem weiter machen möchte und unterschreiben).
So, jetzt hat sich aber etwas geändert. Und zwar kann ich auch schon zum Sommersemester (beginnt Anfang April) mit meinem Wunsch-Studium anfangen. Das Problem ist nur, dass sich mein Zivildienst und das Studium im April überschneiden würden, was so nicht geht.

Kann ich jetzt nochmal zum Arzt gehen und mich ausmustern lassen aufgrund meines Kreuzbandes? Weil eigentlich bin ich ja Dienstunfähig und man kann sich doch nachträglich Mustern lassen soweit ich weiß.
Wäre das möglich oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Danke schonmal Smiley
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 1. Februar 2011, 00:28:42 »

...
Aufgrund des Kreuzbandersatzen sagte er mir, dass ich zum Dienst nicht tauglich wäre und ich auf den Zivildienst verzichten könnte. Da es aber für das Wintersemester zu spät war und ich erst in einem Jahr mit meinem Studium anfangen sollte, setzte ich meinen Dienst freiwillig fort (musste nur kurz beim Arzt einen Satz schreiben, dass ich trotzdem weiter machen möchte und unterschreiben).

Na also Zivildienst kann man nicht "freiwillig" leisten, wenn man den definierten Anforderungen nicht gewachsen ist, also nicht wehrdienstfähig (=nicht zivildienstfähig) ist.

Das ganze Vorgehen (auch des Arztes) dürfte richtig heftig rechtswidrig sein.

Ggf. solltest du auch wegen möglicher Spätfolgen Akteneinsicht in die Gesundheitsakte beantragen (Kopie zuschicken lassen).

So, jetzt hat sich aber etwas geändert. Und zwar kann ich auch schon zum Sommersemester (beginnt Anfang April) mit meinem Wunsch-Studium anfangen. Das Problem ist nur, dass sich mein Zivildienst und das Studium im April überschneiden würden, was so nicht geht.

Richtig, das geht so nicht.

Da gäbe es zwei Alternativen ...

Kann ich jetzt nochmal zum Arzt gehen und mich ausmustern lassen aufgrund meines Kreuzbandes?

na gut, 3 Alternativen.

Natürlich könntest du beim Bundesamt für den Zivildienst eine ärztliche Untersuchung beantragen.

DIe Frage ist jetzt aber, ob du noch bis Ende März Zivildienst leisten möchtest oder nicht, also wie schnell du den Dienst beenden möchtets.

Weil eigentlich bin ich ja Dienstunfähig

Siehste und das Gesetz unterscheidet nicht zwischen eigentlich und uneigentlich. Wenn du zivildienstunfähig seinh solltest, dann hast du im Zivildienst nichts zu suchen - aus mehreren Gründen.

und man kann sich doch nachträglich Mustern lassen soweit ich weiß.

Das Thema Mustern ist für dich erledigt, eine (deine) Musterung hattest du im Kreiswehrersatzamt und das war auch die letzte.
 
Wäre das möglich oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Die Frage ist halt, wie schnell die Sache über die Bühne gehen soll.

Möglich wäre halt ein Antrag auf eine ärztliche Untersuchung, ein Antrag auf vorzeitige Entlassung wegen des Studiums, der Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und (jetzt fällt mir noch eine 4. Variante ein) der Versuch, gegenüber dem BAZ zu erklären, dass du deinen Einberufungsvorschlag widerrufst und auf diesem Wege die voreitige Entlassung erreichst.

Letztlich hängt alles aber nur davon ab, wie viel Zeit du in die Entlassung investieren willst bzw. wann sie erfolgen soll.

Hier solltest du ggf. auch die finanziellen Aspekte bedenken, also ob es dir lieber ist, noch knapp 2 Monate Dienst zu leisten (und Geld zu bekommen) oder das Thema gleich vom Tisch haben möchtest.
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Masakrowiec
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 1. Februar 2011, 20:48:31 »

Am besten wäre es, wenn ich noch bis Ende März arbeite. Falls ich nur noch den Februar arbeite ist es auch in Ordnung. Was würdest du mir raten bzw. wie lange dauern die möglichen Wege?

Danke schonmal für deine Hilfe Smiley
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 1. Februar 2011, 23:12:21 »

Am besten wäre es, wenn ich noch bis Ende März arbeite. Falls ich nur noch den Februar arbeite ist es auch in Ordnung. Was würdest du mir raten bzw. wie lange dauern die möglichen Wege?

Der Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer dauert rd. 2 Wochen, sollte also etwa Ende der ersten März-Woche erklärt werden.

Da bis dahin aber noch recht viel Zeit ist und du ja offenbar den Sold behalten möchtest, wäre ein Antrag auf orzeitige Entlassung zum 31.03.11 die beste Alternative. Diesen begründest du am besten ein wenig schwammig dahingehend, dass wegen des doppelten Abiturjahrganges eine Zulassung zum Wintersemester nicht garantiert ist (damit dein Antrag rein formal Erfolg haben kann, muss ein besonderer Härtefall vorliegen). Sollte dieser Antrag nicht zum Erfolg führen, dann dann würde ich den Weg des Verzichts auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gehen.
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