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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Duale Ausbildung/Rückstellung  (Gelesen 1380 mal)
Blitz1707
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Beiträge: 3


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« am: 16. April 2009, 09:51:08 »

Hallo zusammen wäre sehr dankbar über einen guten Rat!!!

Hab eine Zusage für Mitte August für ein duales Studium und bin dann 22 Jahre alt. Habe jetzt bescheid bekommen für einen Musterungstermin und würde mich gerne zurückstellen lassen meint ihr ob das geht. Weil nach der ausbildung bin ich auch schon 25 Jahre alt kann ich dann noch eingezogen werden und weise die deswegen vielleicht die rückstellung zurück?Huch

Vielen dank schon mal im Voraus!!!!
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 16. April 2009, 11:33:19 »

weise die deswegen vielleicht die rückstellung zurück?Huch

Auch das Kreiswehrersatzamt hat sich an das Gesetz zu halten. Dein Antrag wird deshalb zurückgewiesen werden, weil die Ausbildung noch nicht begonnen hat. Du solltest also entweder den Musterugstermin so weit wie möglich verschieben oder hinterher Widerspruch einlegen und das Widerspruchsverfahren so weit wie möglich verzögern. Ein Zurückstellungsgrund dürfte aber bereits dann vorliegen, wenn eine Einberufung zum 1.7.09 zeitlich nicht mehr möglich ist, also ab Anfang Juni 2009.
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Blitz1707
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 16. April 2009, 12:08:58 »

Danke !!!!

Also heißt das ja dann dass, wenn ich zum 1.7. nicht mehr einberufen werden kann, die mich auch nicht mehr aus der Ausbildung zurückholen können? In dem Schreiben von dem KEWA stand aber auch schon drin das ich die Zusage mitbringen sollte damit ich zurückgestellt werde, also falls ich eine Zusage schon habe......

termin ist mitte mai reicht das oder sollte ich den noch verschieben?!!?

Widerspruch meinst du gegen den Einberufungsbescheid der dann später vll noch kommt Huch
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Blitz1707
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Beiträge: 3


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« Antworten #3 am: 16. April 2009, 14:48:14 »

Svennie kannst du mir vielleicht die Fragen beantworten aus dem zweiten beitrag oder jemand anderes.

Und können die den Antrag zurückweisen wenn die wollen oder wie funktioniert das Huch Weil halte wie in dem anderen thema von wegen Intimuntersuchung auch nicht viel und will mich da nicht zum affen machen lassen damit die meinem Antrag zustimmen oder müssen die dem Antrag zustimmen?Huch

Und können die mich trotz des angenommenen Antrags aus der Ausbildung rausholen oder geht das gar nicht mehr Huch


Bitte um Antwort danke
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #4 am: 16. April 2009, 19:16:03 »

Also heißt das ja dann dass, wenn ich zum 1.7. nicht mehr einberufen werden kann, die mich auch nicht mehr aus der Ausbildung zurückholen können?

richtig.

In dem Schreiben von dem KEWA stand aber auch schon drin das ich die Zusage mitbringen sollte damit ich zurückgestellt werde, also falls ich eine Zusage schon habe......

Das betrifft eine (reine) Berufsausbildung.

termin ist mitte mai reicht das oder sollte ich den noch verschieben?!!?

Das müsste dem Grunde nach schon reichen.

Widerspruch meinst du gegen den Einberufungsbescheid der dann später vll noch kommt Huch

Nein, ich meine den Musterungsbescheid.
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