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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Doch wieder EInberufung?  (Gelesen 981 mal)
Jan
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« am: 28. Februar 2011, 20:15:10 »

Ich hätte da eine Frage, was die neuesten Entwicklungen angeht. Mein bester Freund hatte letztes Jahr im Dezember einen Einberufungsbescheid zum 01.04 bekommen. Er hatte Widerspruch eingelegt, der wurde abgelehnt, er hat erneut Widerspruch eingelegt und dann kam die Meldung, dass ab März niemand mehr gegen seinen Willen einberufen wird. Somit kam auf den 2. Widerspruch auch nie eine Antwort und das hatte sich soweit erledigt.
Mittlerweile habe ich allerdings die Stille befürchtung, dass durch diese ganze Plagiatsaffäre etc. am Ende die Bundeswehrreform als Gesetz gar nicht durch den Budnestag kommt.
Muss ich jetzt befürchten, dass mein Freund doch noch eingezogen wird?
Und wenn ja: Wir machen gerade zusammen einen dualen Studiengang, allerdings ohen zusätzlichen Berufsabschluss. Deswegen wurde der ersite Widerspruch abgelehnt. Ab September wäre er ja sicher, weil wir dann das erste Jahr rum haben. Ist es dann möglich,d ass er zb zum Juli noch eingezoegn wird? Und würde dann der nie beantworte 2. Widerspruch noch laufen?
Und wann ist denn überhaupt die Abstimmung über die Reform? Ich habe schon Google bemüht, aber nirgends was gefunden.

Ich danke schonmal Im Vorraus für Antworten.
Mit freundlichen Grüßen,
ein ziemlich verunsicherter Freund
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svennie
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« Antworten #1 am: 28. Februar 2011, 21:09:28 »

Ich hätte da eine Frage, was die neuesten Entwicklungen angeht. Mein bester Freund hatte letztes Jahr im Dezember einen Einberufungsbescheid zum 01.04 bekommen. Er hatte Widerspruch eingelegt, der wurde abgelehnt, er hat erneut Widerspruch eingelegt und dann kam die Meldung, dass ab März niemand mehr gegen seinen Willen einberufen wird. Somit kam auf den 2. Widerspruch auch nie eine Antwort und das hatte sich soweit erledigt.

Es gibt gegen einen Bescheid genau einen Widerspruch.

Und der Widerspruch wird allein deshalb ohne Erfolg geblieben sein, weil er inhaltlich nicht (ausreichend) begründet war.

Mittlerweile habe ich allerdings die Stille befürchtung, dass durch diese ganze Plagiatsaffäre etc. am Ende die Bundeswehrreform als Gesetz gar nicht durch den Budnestag kommt.

Es gibt eine breite Mehrheit von CDU, SPD, FDP und Grünen für die Aussetzung der Wehrpflicht. Die Bundeswehr ist personell und organisatorisch auch nich in der Lage hier kurzfrstig zurückzurudern.

Die Wehrpflichtigen braucht niemand und die angeblich fehlenden Freiwilligen sind auch nur ein Scheinargument.

Zur Aussetzung der Wehrpflicht bedarf es - wir wir ja jetzt miterleben dürfen - eigentlich keiner gesetzlichen Regelung.

Muss ich jetzt befürchten, dass mein Freund doch noch eingezogen wird?

nein.

Und wenn ja: Wir machen gerade zusammen einen dualen Studiengang, allerdings ohen zusätzlichen Berufsabschluss. Deswegen wurde der ersite Widerspruch abgelehnt. Ab September wäre er ja sicher, weil wir dann das erste Jahr rum haben. Ist es dann möglich,d ass er zb zum Juli noch eingezoegn wird? Und würde dann der nie beantworte 2. Widerspruch noch laufen?

Es gibt keinen "2. Widerspruch". Lag denn wirklich ein Einberufungsbescheid vor? Oder nur eine Ankündigung der Heranziehung?

Dein Freund könnte bei seinem KWEA eine Überprüfungsuntersuchung beantragen und diese mit einem geänderten Gesundheitszustand (häufiger auftretende Kopfschmerzen, nachlassende Sehschärfe, schön allgemein gehalten) begründen. Dann würde eine (neue) Einberufung erstmal die Durchführung dieser Untersuchung voraussetzen. Würde das nicht zum Erfoklg führen, könnte ein KDV-Antrag gestellt werden und so die Zeit bis zum Erreichen eines Zurückstellungsgrundes überbrückt werden.

Aber: Da passiert nichts.

Und wann ist denn überhaupt die Abstimmung über die Reform? Ich habe schon Google bemüht, aber nirgends was gefunden.

Nach der 3. Lesung des Gesetzes. Die erste dürfte am 24.02. gewesen sein.
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Jan
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« Antworten #2 am: 28. Februar 2011, 21:57:31 »

Vielen Dank für die schnelle und vor allem Ausführliche Antwort!
Wahrscheinlich habe ich bei der Widerspruchssache wirklich was falsch verstanden, ich weiß nur, dass er nach der Ablehnung noch etwas geschrieben hatte.
Und damit müsste das Gesetz ja nun auch beschlossen sein, oder? Das lässt mich ziemlich aufatmen.
Auf jeden Fall bin ich jetzt deutlich beruhigter. Vielleicht lässt mich das heute wieder besser schlafen Smiley
Danke Danke Danke!
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svennie
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« Antworten #3 am: 1. März 2011, 02:12:45 »

Noch ist das Gesetz nicht besclossen, es wurde lediglich von der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht und dort fraktionsübergreifend "für gut befunden".
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Jan
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« Antworten #4 am: 1. März 2011, 07:50:33 »

Ah ok....
Und wann wird darüber abgestimmt? Wie gesagt, ich habe zwar ewig gesucht aber nichts dazu gefunden...
Oder steht das noch gar nicht fest?
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svennie
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« Antworten #5 am: 1. März 2011, 12:04:25 »

Oder steht das noch gar nicht fest?

Nein, Termine stehen wohl nur bis nächste Woche fest und da ist das Gesetz nicht dabei. Und ich bin geaspannt, wer der neue Verteidigungsminister wird.
« Letzte Änderung: 1. März 2011, 12:08:56 von svennie » Gespeichert
Jan
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« Antworten #6 am: 1. März 2011, 12:22:39 »

Ja, habs auch gerade gelesen....
Das macht mir jetzt schon wieder Angst -_-
Nicht dass die Regierung auf die Idee kommt das ganze zu verschieben, bis sich der neue Minister eingearbeitet hat...
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svennie
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« Antworten #7 am: 1. März 2011, 12:54:14 »

Ja, habs auch gerade gelesen....
Das macht mir jetzt schon wieder Angst -_-
Nicht dass die Regierung auf die Idee kommt das ganze zu verschieben, bis sich der neue Minister eingearbeitet hat...

Nein, die Bundeswehrreform läuft und niemand hat ein Interesse daran, die Zeit zurückzudrehen. Auch der Zivildienst ist mittlerweise mausetot.
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Kevin117
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« Antworten #8 am: 2. März 2011, 20:01:44 »

ich hab auch angst, dass die sagen, die ziehen jetzt doch erstmal wieder normal ein, und werden dann eventuell irgendwann mit der aussetzung des wehrdienstes weitermachen, denn ich bin seit januar zivi und habe gerade meinen kdv zurueckgezogen, ich hab keine lust dass ich dann fuer vier monate noch wehrdienst machen muss, denn nochmal verweigern wird ja dann wohl nichts.
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svennie
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« Antworten #9 am: 2. März 2011, 20:14:11 »

ich hab auch angst, dass die sagen, die ziehen jetzt doch erstmal wieder normal ein, und werden dann eventuell irgendwann mit der aussetzung des wehrdienstes weitermachen, denn ich bin seit januar zivi und habe gerade meinen kdv zurueckgezogen, ich hab keine lust dass ich dann fuer vier monate noch wehrdienst machen muss, denn nochmal verweigern wird ja dann wohl nichts.

Ich halte deine Angst für nicht begründet. Natürlich ist das Gesetz noch nicht verabschiedet aber auch die SPD sieht es so, dass es kein Zurück zur alten Regelung gibt. Jedenfalls hat sich Hr. Arnold (SPD) in einem Radiointerview heute so geäußert.
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