Ich hätte da eine Frage, was die neuesten Entwicklungen angeht. Mein bester Freund hatte letztes Jahr im Dezember einen Einberufungsbescheid zum 01.04 bekommen. Er hatte Widerspruch eingelegt, der wurde abgelehnt, er hat erneut Widerspruch eingelegt und dann kam die Meldung, dass ab März niemand mehr gegen seinen Willen einberufen wird. Somit kam auf den 2. Widerspruch auch nie eine Antwort und das hatte sich soweit erledigt.
Es gibt gegen einen Bescheid genau
einen Widerspruch.
Und der Widerspruch wird allein deshalb ohne Erfolg geblieben sein, weil er inhaltlich nicht (ausreichend) begründet war.
Mittlerweile habe ich allerdings die Stille befürchtung, dass durch diese ganze Plagiatsaffäre etc. am Ende die Bundeswehrreform als Gesetz gar nicht durch den Budnestag kommt.
Es gibt eine breite Mehrheit von CDU, SPD, FDP und Grünen für die Aussetzung der Wehrpflicht. Die Bundeswehr ist personell und organisatorisch auch nich in der Lage hier kurzfrstig zurückzurudern.
Die Wehrpflichtigen braucht niemand und die angeblich fehlenden Freiwilligen sind auch nur ein Scheinargument.
Zur Aussetzung der Wehrpflicht bedarf es - wir wir ja jetzt miterleben dürfen - eigentlich keiner gesetzlichen Regelung.
Muss ich jetzt befürchten, dass mein Freund doch noch eingezogen wird?
nein.
Und wenn ja: Wir machen gerade zusammen einen dualen Studiengang, allerdings ohen zusätzlichen Berufsabschluss. Deswegen wurde der ersite Widerspruch abgelehnt. Ab September wäre er ja sicher, weil wir dann das erste Jahr rum haben. Ist es dann möglich,d ass er zb zum Juli noch eingezoegn wird? Und würde dann der nie beantworte 2. Widerspruch noch laufen?
Es gibt keinen "2. Widerspruch". Lag denn wirklich ein Einberufungsbescheid vor? Oder nur eine Ankündigung der Heranziehung?
Dein Freund könnte bei seinem KWEA eine Überprüfungsuntersuchung beantragen und diese mit einem geänderten Gesundheitszustand (häufiger auftretende Kopfschmerzen, nachlassende Sehschärfe, schön allgemein gehalten) begründen. Dann würde eine (neue) Einberufung erstmal die Durchführung dieser Untersuchung voraussetzen. Würde das nicht zum Erfoklg führen, könnte ein KDV-Antrag gestellt werden und so die Zeit bis zum Erreichen eines Zurückstellungsgrundes überbrückt werden.
Aber: Da passiert nichts.
Und wann ist denn überhaupt die Abstimmung über die Reform? Ich habe schon Google bemüht, aber nirgends was gefunden.
Nach der 3. Lesung des Gesetzes. Die erste dürfte am 24.02. gewesen sein.