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16.584 Beiträge in 3.301 Themen
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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Dienstunfähigkeitsuntersuchung  (Gelesen 1314 mal)
Soad16
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« am: 2. März 2011, 17:15:11 »

Hallo,

ich bin seit dem 1.11.2010 Zivi und habe somit noch 2 Monate Zivildienst vor mir. Allerdings ist es so, dass ich psychische Probleme habe. Also dazu muss sich sagen, ich war vor meinem Zivi in therapeutischer Behandlung, die war allerdings abgeschlossen. Nun hat die Arbeit, der Umgang mit mir, in meiner Zivistelle und auch so manche private Angelegenheiten dazu geführt, dass so manche Symptome wieder hochgekommen sind.

Ich war auch heute bei meiner ehemaligen Therapeutin und die hat mir empfohlen, mich für die letzten 2 Monate krank schreiben zu lassen. Deshalb habe ich auch morgen einen Termin bei einem anderen Psychiater, der dies erledigen kann.

Also werde ich morgen für die restliche Zeit krank geschrieben.

Jetzt habe ich so manche Fragen.
Meine Dienststelle kann ja eig nur eine Dienstfähigkeitsuntersuchung beantragen, oder?
D.h., ich muss zu einem Amtsarzt und wenn dieser die Aussagen meines Psychiaters teilt, werde ich vorzeitig entlassen.

Kann dieser Amtsarzt auch Zweifel gegenüber dem Attest eines Facharztes hegen und somit meine 2 monatige Krankschreibung wieder aufheben?

Muss ich, da ich länger als 18 Tage krank geschrieben bin, diese 2 Monate, sobald es mir wieder besser geht nachholen?
Oder muss ich dies auf keinen Fall, da die Wehrpflicht ja mittlerweile ausgesetzt ist?

Vielen Dank schonmal.

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svennie
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« Antworten #1 am: 2. März 2011, 19:55:37 »

Jetzt habe ich so manche Fragen.
Meine Dienststelle kann ja eig nur eine Dienstfähigkeitsuntersuchung beantragen, oder?

Beantragen eher nicht, beim BAZ anregen dagegen sicherlich schon. Das BAZ kann auch von selbst darauf kommen.

D.h., ich muss zu einem Amtsarzt und wenn dieser die Aussagen meines Psychiaters teilt, werde ich vorzeitig entlassen.

Naja so einfach ist das auch wieder nicht.

Es gibt einen (formalen) Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Zivildienstunfähigkeit. Letzteres führt zur Entlassung, ersteres zur "Krankschreibung" (Befreiung von bestimmten oder allen Dienstpflichten).

Kommt der vom BAZ beauftragte Arzt zu dem Ergebnis, dass du vorübergehend nicht wehrdienstfähig bist, dann hängt eine Entlassung von deiner Zustimmung ab.

Kann dieser Amtsarzt auch Zweifel gegenüber dem Attest eines Facharztes hegen und somit meine 2 monatige Krankschreibung wieder aufheben?

Im Ergebnis schon.

Muss ich, da ich länger als 18 Tage krank geschrieben bin, diese 2 Monate, sobald es mir wieder besser geht nachholen?

nein.

Oder muss ich dies auf keinen Fall, da die Wehrpflicht ja mittlerweile ausgesetzt ist?

Das hat damit nichts zu tun.

Die Frage ist halt, was du erreichen möchtest. Entlassung so schnell wie möglich oder Krankschreibung unter Fortzahlung deines Solds.
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Soad16
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« Antworten #2 am: 2. März 2011, 20:23:23 »

Naja, ich hab auch nichts dagegen, wenn ich sofort entlassen werde, hauptsache ich muss da keine Minute mehr arbeiten.


Wenn der Amtsarzt, aus welchen Gründen auch immer, dann das Attest im Ergebnis wieder aufhebt, was habe ich dann alles unter Umständen zu befürchten?
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svennie
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« Antworten #3 am: 2. März 2011, 20:31:17 »

Naja, ich hab auch nichts dagegen, wenn ich sofort entlassen werde, hauptsache ich muss da keine Minute mehr arbeiten.

Dann solltest du als Plan B den Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ihm Hinterkopf behalten.


Wenn der Amtsarzt, aus welchen Gründen auch immer, dann das Attest im Ergebnis wieder aufhebt, was habe ich dann alles unter Umständen zu befürchten?

Zivildienst bis zum vorgesehenen Entlassungstermin.
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Soad16
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« Antworten #4 am: 2. März 2011, 20:39:31 »

Naja, ich hab auch nichts dagegen, wenn ich sofort entlassen werde, hauptsache ich muss da keine Minute mehr arbeiten.

Dann solltest du als Plan B den Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ihm Hinterkopf behalten.


Wenn der Amtsarzt, aus welchen Gründen auch immer, dann das Attest im Ergebnis wieder aufhebt, was habe ich dann alles unter Umständen zu befürchten?

Zivildienst bis zum vorgesehenen Entlassungstermin.


Bedeutet, ich müsste dann erstmal wieder normal arbeiten, bis ich erneut bei meinem Psychiater war und das Spiel geht von vorne los?

Dann wäre es doch vielleicht am geschicktesten, ich verzichte sofort auf die Annerkennung als Kriegsdienstverweigerer, denn dann bin ich so oder so weg von meiner Zivistelle.
Natürlich nur, wenn es völlig ausgeschlossen ist, dass ich noch die 2 Monate dann bei der Bundeswehr verbringen darf.
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svennie
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« Antworten #5 am: 2. März 2011, 21:27:20 »

Bedeutet, ich müsste dann erstmal wieder normal arbeiten, bis ich erneut bei meinem Psychiater war und das Spiel geht von vorne los?

Das Spiel geht nicht von vorne los, man wird von dir einfach künftig ein amtsärztliches Attest verlangen, wenn du deiner Meinung nach dienstunfähig bist.

Dann wäre es doch vielleicht am geschicktesten, ich verzichte sofort auf die Annerkennung als Kriegsdienstverweigerer, denn dann bin ich so oder so weg von meiner Zivistelle.

Das ist richtig.

Natürlich nur, wenn es völlig ausgeschlossen ist, dass ich noch die 2 Monate dann bei der Bundeswehr verbringen darf.

Niemand wird dir hier eine absolute Garantie geben können, nur ist es so, dass die Zeichen eindeutig Richtung Aussetzung der Wehrpflicht gehen und innerhalb von weniger als 2 Monaten nicht einmal die Grundausbildung bestanden werden könnte, es also schon von daher nicht zur Einberufung kommen würde.

Ich würde folgendermaßen vorgehen:

1. Krankschreiben lassen (wenn dafür tatsächlich ein Grund vorliegt)
2. Aus dieser Krankschreibung heraus den Verzicht erklären
3. Ggf. sogar noch eine Entlassungsuntersuchung beantragen.
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Soad16
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« Antworten #6 am: 2. März 2011, 21:41:06 »

Gut.

Dann bedanke ich mich für deine schnelle und kompetente Hilfe.
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