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Autor Thema: bin ich gerettet?  (Gelesen 2615 mal)
zausel
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« am: 25. Mai 2008, 16:45:10 »

hallo an alle!

habe mal eine kurze frage zum thema wehrpflicht!
werde im september 23 habe habe eine ausbildung hinter mir, und wurde nur ein mal von bund angeschrieben, das ich als wehrpflichtiger erfasst wurde, das war vor ca. 4 jahren!
bin bis jetzt auch noch nicht gemustert worden! bis wann müssen die mich überhaupt gemustert haben? oder ziehen die mich gar nicht mehr???
danke für eure antworten
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svennie
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« Antworten #1 am: 27. Mai 2008, 13:27:16 »

bis wann müssen die mich überhaupt gemustert haben?

Gemustert haben um was zu tun? Um dich zum Grundwehrdienst einzuberufen? Dazu müsste das Musterungsergebnis so rechtzeitig vor dem 23. Geburtstag vollziehbar sein (= nicht mehr durch Widerspruch angfechtbar und über einen eingelegten Widerspruch muss entschieden worden sein), dass du mit 4 Wochen Frist zum Dienstantritt (das ist in der Regel zum Quartalsanfang) geladen werden kannst.

Oder mal kurz und verständlich: mindestens 6 Wochen vor dem letzten Quartalsanfang vor dem 23. Geburtstag.

Du kannst natürlich auch später gemustert werden, nur eben nicht mehr zum Grundwehrdienst einberufen werden.

oder ziehen die mich gar nicht mehr???

Vermutlich nicht.
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Schorsch86
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« Antworten #2 am: 19. Juni 2009, 17:18:16 »

so, dann muss ich dass beispiel mal auf mich beziehen.

bin momentan 22, werde am 25.Juli.09 23 jahre alt. Bin auch noch nicht gemustert, nur vor ein paar jahren erfasst worden.

wenn ich svennie jetzt richtig verstehe ist bei mir die frisst für eine rechtzeitige musterung vor dem 23.Geburtstag schon verstrichen.

d.h. also für mich:

gemustert werde ich vllt noch, kann aber nicht mehr zum Wehrdienst eingezogen werden!?!

danke für jede antwort!
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 19. Juni 2009, 19:42:19 »

gemustert werde ich vllt noch, kann aber nicht mehr zum Wehrdienst eingezogen werden!?!

Jedenfalls nicht mehr zum Grundwehrdienst.

Es sei denn, du studierst Medizin oder Pharmazie oder du leistest derzeit (und über den Geburtstag hinaus) Dienst im Katastrophenschutz.
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Schorsch86
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« Antworten #4 am: 20. Juni 2009, 00:32:46 »

danke svennie für deine schnelle antwort!

ok, medizin oder pharmazie studiere ich nicht, bin jedoch in der feuerwehr, auf freiwilliger basis, d.h. keine verpflichtung. aber hat das was damit zu tun?!?

grundwehrdienst... zu welchem wehrdienst kann ich noch eingezogen werden? falls der 3. weltkrieg oder der notstand ausbricht?

interessant wäre zu wissen, vorallem für z.B. einen neuen arbeitgeber, der mich sicherlich auf meinen grundwehrdienst ansprechen wird, ihm nun sagen können wie der status ist....

Kann ich nun sagen das ich nicht mehr zur Bundeswehr muss?(Angenommen keine weltweiten kriegskriesen brechen aus)

@svennie:

darf ich fragen woher du diese fundierte Kenntnisse hast?

DANKE!
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svennie
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« Antworten #5 am: 20. Juni 2009, 02:36:48 »

ok, medizin oder pharmazie studiere ich nicht, bin jedoch in der feuerwehr, auf freiwilliger basis, d.h. keine verpflichtung. aber hat das was damit zu tun?!?

Wenn du keine Verpflichtung eingegangen bist, dann ist das natürlich für die Heranziehungsgrenze egal.

grundwehrdienst... zu welchem wehrdienst kann ich noch eingezogen werden? falls der 3. weltkrieg oder der notstand ausbricht?

So ungefähr, die Lösung findest du hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__4.html

interessant wäre zu wissen, vorallem für z.B. einen neuen arbeitgeber, der mich sicherlich auf meinen grundwehrdienst ansprechen wird, ihm nun sagen können wie der status ist....

Kann ich nun sagen das ich nicht mehr zur Bundeswehr muss?(Angenommen keine weltweiten kriegskriesen brechen aus)

ja.


@svennie:

darf ich fragen woher du diese fundierte Kenntnisse hast?

allgemeine Lebenserfahrung  Zwinkernd
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Schorsch86
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« Antworten #6 am: 20. Juni 2009, 17:03:33 »

danke svennie!

das hört sich ja soweit alles sehr gut an Zwinkernd

gruß
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Schorsch86
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« Antworten #7 am: 28. Juni 2009, 14:05:12 »

jetzt fällt mir doch noch was ein....


Laut svennie bin ich ja um den Grundwehrdienst herumgekommen.
Gibt es jetzt die Möglichkeit, dass von irgend ner offiziellen Stelle, z.B. vom Kreiswehrersatzamt bestätigen zu lassen?

danke, gruß
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #8 am: 28. Juni 2009, 17:38:07 »

Laut svennie bin ich ja um den Grundwehrdienst herumgekommen.
Gibt es jetzt die Möglichkeit, dass von irgend ner offiziellen Stelle, z.B. vom Kreiswehrersatzamt bestätigen zu lassen?

Ja, vom Kreiswehrersatzamt, sollte kein Problem sein. Du bekommst dann eine Bescheinigung, die etwa wie folgt lautet:

"Es ist nicht vorgesehen, Sie zum Grundwehrdiesnt heranzuziehen" o.ä.
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