Vorallem weil es doch erst ein Gesetzentwurf ist, der doch rein theoretisch vom Ministerium abgelehnt werden könnte!?
Der Gesetzentwurf wurde vom Verteidigungsministerium erarbeitet, vom Bundeslkabinett beschlossen und geht jetzt ins Gesetzgebungsverfahren.
Falsch ausgedrückt: Meinte, dass ich ja sozusagen zurückgestellt bin, da ich meinen Ersatzdienst mache und sobald dieser vorzeitig beendet werden sollte, ich wieder wehrpflichtig wäre...
Nein, du bist nicht zurückgestellt. Der Dienst im Katastrophenschutz ist eine von der Zurückstellung vollkommen unabhängige und insbesondere auch eine ganz andersartige Wehrdienstausnahme.
Es gibt ja die Regelung, nicht mehr ab dem 3. Fachsemester gezogen zu werden
Ja, das ist dann die Zurückstellung.
gilt das auch in dem Fall, wenn man vor Beginn des Studiums gezogen wurde, aber der Ersatzdienst stattdessen begonnen und vorzeitig beendet wurde
Grundsätzlich schon.
oder zählt dann der alte Einberufungstermin?
Du möchtest rückwirkend Grundwehrdienst leisten? Dein Einberufungsbescheid wurde aufgehoben.
Ob man im Einzelfall ausnahmsweise dazu kommt, dass du das Erreichen des 3. Semesters treuwidrig erschlichen hast, das ist zwar unwahrscheinlich, von der Sache aber auch nicht mehr interessant.
Ich meinte, ist die Rechtslage schon so klar, dass man klare Aussagen, für derartige individuelle Fälle treffen kann? Für ca 190 Euro sollte man schon sicher sein müssen.
Die Wehrbehörden machen von ihrem Einberufungsermessen gebrauch. Sie berufen niemanden ein, der dies nicht selbst beantragt. Hieran ist die Behörde auch gebunden, es sei denn sie handelt - wieder - für alle Wehrpflichtigen anders. Dafür gibt es aber keinerlei Anzeichen, eher im Gegenteil. Schon im letzten Einberufungstermin wurden ja spürbar weniger Wehrpflichtige einberufen, der Umbau der Bundeswehr hat bereits begonnen.