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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Austritt aus dem THW  (Gelesen 2470 mal)
passepartout
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Beiträge: 3


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« am: 11. Januar 2011, 10:16:35 »

Hi,
ich bin jetzt seit 3 Monaten beim THW und denke über einen Austritt nach, da ich mich nur verpflichtet habe nachdem ich die "Ankündigung zur Heranziehung zum Zivildienst am 1.2.2011" erhalten habe, um nicht meinen Studienplatz aufgeben zu müssen...

Nachdem ja jetzt die Wehpflicht passé ist, und damit auch der Zivildienst,
würde ich gerne mein Dienstverhältnis beim THW beenden, was ja in der Probezeit angeblich ohne Angabe von Gründen nicht weiter schwierig ist.

Meine Frage ist nun, ob ich dann trotzdem noch irgendwie zum Zivildienst herangezogen werden kann, da ich ja schon die Ankündigung zur Heranziehung erhalten habe, oder mit welchen Folgen ich rechnen muss?

Danke für eure Hilfe!!!
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 11. Januar 2011, 10:38:29 »

Meine Frage ist nun, ob ich dann trotzdem noch irgendwie zum Zivildienst herangezogen werden kann, da ich ja schon die Ankündigung zur Heranziehung erhalten habe, oder mit welchen Folgen ich rechnen muss?

Bis zur gesetzlichen Regelung (Aussetzung des Zivildienstes) wird niemand mehr gegen seinen Willen zum Zivildienst herangezogen, du kannst also das Helferverhältnis ohne Risiko kündigen.
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passepartout
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 12. Januar 2011, 19:12:17 »

Hi nochmal,
nur um sicher zu geh´n...
Habe gelesen, dass die Aussetzung der Wehrpflicht für den 1.03.2011 beschlossen ist.
Da ich ja schon zum 1.02.2011 herangezogen werden sollte, hier nochmal die Frage: Bist du dir sicher, dass da nichts mehr kommen würde, wenn ich das Helferverhältnis beende?

Danke für die Antwort... und entschuldige bitte mein Generve...

MfG passepartout
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xRtVoo
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« Antworten #3 am: 12. Januar 2011, 20:18:06 »

Hi svennie,

bei mir ist die Situation ähnlich der von passepartout. Ich bin allerdings schon im Juli zum THW => meine Probezeit läuft diesen Samstag ab.

Ich wäre sehr dankbar für einen Beleg für deine Aussage.

Gruß
xRtVoo

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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #4 am: 12. Januar 2011, 20:52:11 »

Habe gelesen, dass die Aussetzung der Wehrpflicht für den 1.03.2011 beschlossen ist.

Da hast du etwas falsch verstanden.

Da ich ja schon zum 1.02.2011 herangezogen werden sollte, hier nochmal die Frage: Bist du dir sicher, dass da nichts mehr kommen würde, wenn ich das Helferverhältnis beende?

ja.

Ich wäre sehr dankbar für einen Beleg für deine Aussage.

Was denn noch?

Sowohl Verteidigungsministerium als auch Bundesamt für den Zivildienst haben öffentlich bekannt gegeben, dass sie niemanden mehr zum Dienst heranziehen, es sei denn, er hat dies beantragt.
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smirnoff20
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« Antworten #5 am: 13. Januar 2011, 13:54:53 »

An Deiner Stelle würde ich noch etwas abwarten mit dem kündigen oder Dich bei Deinem zust. Kreiswehrersatzamt informieren.

Habe gestern beim KWE Stuttgart angerufen, da ich derzeit auch Kat.Schutz leiste und mir wurde gesegt, dass die Rechtssprechung noch immer nicht durch ist und er mich zum April bisher ganz normal einziehen könnte und meinte auch, ich soll da lieber noch etwas warten mit der Kündigung bis das Gesetz durch ist.
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alexis
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Beiträge: 99


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« Antworten #6 am: 13. Januar 2011, 17:14:07 »

An Deiner Stelle würde ich noch etwas abwarten mit dem kündigen oder Dich bei Deinem zust. Kreiswehrersatzamt informieren.

Habe gestern beim KWE Stuttgart angerufen, da ich derzeit auch Kat.Schutz leiste und mir wurde gesegt, dass die Rechtssprechung noch immer nicht durch ist und er mich zum April bisher ganz normal einziehen könnte und meinte auch, ich soll da lieber noch etwas warten mit der Kündigung bis das Gesetz durch ist.

Staatsbedienstete tun sich mit Änderungen halt immer besonders schwer. Es gibt sicher genug KWEA Beamte/Angestellte die noch lange brauchen um mit der neuen Situation fertig zu werden. Manche werden das aber nie schaffen ...

Es gilt aber folgende Anordnung des Bundesministeriums der Verteidigung, da kann der Spätzles-Knabe aus dem KWEA Stuttgart noch so viel "drohen" wie er will. Solche Staatsknechte leben halt immer von und mit 1000%iger Sicherheit, das sind die Typen die nachts um 3.00 Uhr bei einer roten Fussgängerampel stehen bleiben (obwohl kein Auto mehr fährt) und nach 2 Stunden Warten um 5.00 Uhr dann langsam meinen "vielleicht ist die Ampel ja kaputt ..."  - aber selbst dann bleibt er noch stehen ...

 www.bmvg.de/fileserving/PortalFiles/C1256EF40036B05B/W28C89EB045INFODE/WehrrechtsändG.pdf
(Dokument findet ich auf der Seite des Verteidigungsministeriums) - man muss den ganzen Link rmit Cut&paste reinziehen (die letzten Zeichen ändG.pdf sind abgeschnitten)

Dort findest Du unter
Neuregelungen für Grundwehrdienstleistende / Freiwilligen Wehrdienst Leistende
...
2. Zu den weiteren Einberufungsterminen im ersten Halbjahr 2011 (1. März, 1. April und 1. Mai 2011) werden Wehrpflichtige nur noch auf ihren Antrag zum Grundwehrdienst einberufen

Da alle im Bundestag vertretenen Parteien für die Aussetzung oder gar Abschaffung des Zwangsdienstes sind ist es sicher dass diese Übergangsregelung in den nächsten Monate Bestand haben wird.

Wer Zweifel daran hat ... sollte mal an rote Ampeln denken.
« Letzte Änderung: 13. Januar 2011, 17:48:44 von alexis » Gespeichert
svennie
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« Antworten #7 am: 13. Januar 2011, 23:58:25 »

Habe gestern beim KWE Stuttgart angerufen, da ich derzeit auch Kat.Schutz leiste und mir wurde gesegt, dass die Rechtssprechung noch immer nicht durch ist

Also mit Rechtsprechung hat die Aussetzung der Wehrpflicht nun überhaupt nichts zu tun. Der Mann vom KWEA Stuttgart sollte es besser wissen, aber auch in der Vergangenheit waren telefonische Auskünfte von Kreiswehrersatzämtern eher falsch als richtig.

und er mich zum April bisher ganz normal einziehen könnte

Dann soll er das mal probieren. Er hat keinerlei Einberufungsermessen, weil sich die Behörde selbst gebunden hat. Es kann nur noch einberufen werden, wer dies selbst beantragt.

Kannst dir ja mal den Spaß machen, dort nochmal anzurufen und um eine schriftliche Auskunft zu bitten. Ganz unabhängig davon, würde ich beim THW kündigen, damit die Kündigungsfrist auch eingehalten werden kann.
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Heini1337
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« Antworten #8 am: 15. Januar 2011, 12:37:32 »

Und wie sieht es aus, wenn man bereits vor Antritt des Erstatzdienstes beim THW seine Verweigerung geschrieben hat?
Gelten für die Heranziehung zum Zivildienst die selben Bedingungen? Ich würde mir 2 weitere jahre beim THW auch gerne ersparen...
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #9 am: 15. Januar 2011, 16:44:48 »

Und wie sieht es aus, wenn man bereits vor Antritt des Erstatzdienstes beim THW seine Verweigerung geschrieben hat?
Gelten für die Heranziehung zum Zivildienst die selben Bedingungen?

ja.
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