User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.584 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.390 Mitglieder
Neuestes Mitglied: johnbor58

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Aussetzung Wehrplicht -> Folgen THW Verpflichtung  (Gelesen 2263 mal)
Afro
Newbie
*
Beiträge: 1


Profil anzeigen E-Mail
« am: 3. Januar 2011, 13:06:20 »

Hallo,

weiß jemand was nach der Aussetzung der Wehrpflicht mit Leuten passiert, die sich zum Dienst im Katastrophendienst verpflichtet haben???
Was passiert mit jemandem, der seiner Verpflichtung nicht mehr nachkommt??? Eigentlich wird er ja wieder zum Kreiswehrersatzamt gemeldet und muss dann Grundwehrdienst leisten. Was passiert aber nach der Aussetzung??? Werden alle Verpflichtungen einfach gelöst oder kann man sich "frei Kaufen"?
Danke
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 3. Januar 2011, 14:23:32 »

weiß jemand was nach der Aussetzung der Wehrpflicht mit Leuten passiert, die sich zum Dienst im Katastrophendienst verpflichtet haben???

Nichts, wer sich zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichtet, der ist diese Verpflichtung freiwillig eingegangen.

Was passiert mit jemandem, der seiner Verpflichtung nicht mehr nachkommt???

Dann gibts Ärger nach dem Katastrophenschutzgesetz des entsprechenden Bundeslandes, das kann bis hin zu Geldbußen gehen.

Eigentlich wird er ja wieder zum Kreiswehrersatzamt gemeldet

Wenn er entpflichtet wird, ja.

und muss dann Grundwehrdienst leisten.

Warum muss er dann Grundwehrdienst leisten? Grundwehrdienst muss leisten, wer tauglich, verfügbar und auch tatsächlich einberufen worden ist.

Was passiert aber nach der Aussetzung???

Die gleiche Geschichte. Die Katastrophenschutzbehörde prüft, was sie am besten macht:

- Disziplinarmaßnahmen
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Entpflichtung

All das richtet sich nach Landesrecht und hat überhaupt nichts mit der allgemeinen Wehrpflicht zu tun.

Werden alle Verpflichtungen einfach gelöst

Meiner Meinung nach nicht.

oder kann man sich "frei Kaufen"?

Nein, man kann aber (das Helferverhältnis) kündigen oder aus der Katastrophenschutzorganisation austreten. Ziemlich banal, oder?

Am besten sollte man vor der Kündigung bzw. dem Austritt ein halbes Jahr Urlaub beantragen. Das dürfte dann die schmerzloseste Variante sein, um gleich aus der Nummer rauszukommen.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits