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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Ausmusterung Wie läuft das ab?  (Gelesen 1177 mal)
Freakdel
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Beiträge: 2


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« am: 30. August 2009, 01:54:40 »

Bei mir steht bald eine Musterung an. Wie läuft das ab? Muss man sich vollständig entkleiden? wird man abgetastet (auch im Intimbereich)

2. Frage: Wenn der musternde arzt grünes Licht für den Militärdienst gibt, kann man dann immernoch verweigern (also Zivildienst leisten) ?

Vielenn Dank schon ma vorab
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 30. August 2009, 14:19:02 »

Bei mir steht bald eine Musterung an. Wie läuft das ab?

Man wird ärztlich untersucht und hinterher macht der Arzt einen Vorschlag zum Tauglichkeits- und ggf. Verwendungsgrad, wobei der Musterungsbeamte dem Vorschlag in der Regel folgt.

Muss man sich vollständig entkleiden?

In der Regel erfolgt die Untersuchung, während man zumindest noch Shorts bzw. eine Unterhose anhat. Häufig erfolgt auch eine Untersuchung im Intimbereich, diese kann jedoch in der Regel ohne weitere Probleme verweigert werden.

2. Frage: Wenn der musternde arzt grünes Licht für den Militärdienst gibt, kann man dann immernoch verweigern (also Zivildienst leisten) ?

Warum sollte man das nicht können? Kriegsdienstverweigerung ist ein Grundrecht. Es ist im Gegenteil in aller Regel falsch, während oder vor der Musterung sich dahingehend zu äußern, dass man den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern möchte.
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ChrisS
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Beiträge: 34


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« Antworten #2 am: 30. August 2009, 14:20:01 »

DU kannst die Intimuntersuchung verweigern!

Sag denne nicht das du zivildienst machen willst, aber auch nicht zum bun willst.

Wenn du denne sagen tust, das du Zivildienst machen wills dan wirst du zu 99,0% nicht ausgemusterst.


Lass dich Mustern, und wen du ein brief bekommst über die einziehung, dan stell den antrag erst auf KDV, da nicht jeder einbezieht wird wo tauglich ist
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robifrie
Newbie
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Beiträge: 6


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« Antworten #3 am: 31. August 2009, 21:41:41 »

Wenn man erst auf die Einberufung wartet, dann verspielt man die aufschiebende Wirkung des Kriegsdienstverweigerungsverfahrens. Das ist nicht unbedingt sinnvoll und hängt von der Lebensplanung ab. Wenn man beides (sowohl Wehr-/als auch Zivildienst) vermeiden möchte, sollte man nicht auf die Einberufung warten, sondern sich richtig beraten lassen.
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