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ich habe letzte Woche festgestellt das das Bundeswehrgesetzt geandert wurde
Ein "Bundeswehrgesetz" gibt es nicht und die hier wesentliche Änderung des Wehrpflichtgesetzes dürfte etwa von 2003 sein. Da wurde die erhöhte Heranzeihungsgrenze vom vollendeten 27. auf das vollendete 25. Lebensjahr gesenkt. Bei einem genehmigten Auslandsaufenthalt erhöht sich die Grenze jedoch nicht (allenfalls durch eine damit einhergehende Zurückstellung). Das dürfte auch vor der Gesetzesänderung kaum anders gewesen sein.
ich dann ins Ausland und habe von dort die zurrueckstellung beantragt.
Diese Zurückstellung dürfte der Knackpunkt gewesen sein, sie kann dir aber aus heutiger Sicht ziemlich egal sein.
ich finde zwar einen Paragraphen der aussagt das sollange ich und 25 bin ich noch eingezogen werden kann aber fuer ueber 25 finde ich nichts mehr.
Die Heranziehungsgrenzen für den Grundwehrdienst sind
abschließend hier geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__5.html