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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Auslandsaufenthalt seit 4 Jahren - ueber 25 - muss ich noch zum Bund?  (Gelesen 891 mal)
nzmichi
Newbie
*
Beiträge: 1


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« am: 26. Juni 2009, 10:39:00 »

Hallo,

Ich wohne seit ich 24 bin im Ausland (habe auch die Erlaubniss von meinen damaligen Kreisewehrersatzamt) und bin zur Zeit vom Bund zurrueckgestellt, da nach bundeswehrgesetzt $1 Abs. 3 (glaub ich) mein staendiger aufenthalt ausserhalb Deutschlands ist.

Damals hat man mir gesagt das wenn ich nach Deutschland zurrueckkomme und noch keine 30 bin ich trozdem noch eingezogen werden kann.

OK hier nun meine frage:

ich habe letzte Woche festgestellt das das Bundeswehrgesetzt geandert wurde und nun kann ich nichts mehr darin finden was darauf hinweisen wuerde das, falls ich wieder in Deutschland wohnen wuerde ich auch zum Bund muesste.

Stimmt das?
Ich bin jetzt 28 und wurde bevor ich ins Ausland gegangen bin ein paar mal wegen ausbildung / Abi bis ich 24 war zurrueckgestellt. Danach bin ich dann ins Ausland und habe von dort die zurrueckstellung beantragt.
Im moment denke darueber nach mal wieder fuer ein oder 2 jahre zurueck nach Deutschland zu kommen, wuerde darauf aber verzichten wenn das heissen wuerde das ich zum Bund muss.

ich finde zwar einen Paragraphen der aussagt das sollange ich und 25 bin ich noch eingezogen werden kann aber fuer ueber 25 finde ich nichts mehr.


Oh und bitte entschuldigt mein Deutsch, es is echt schwer mal wieder was auf Deutsch zu schreiben wenn mans seit 4 Jahren nicht mehr regelmaessig tut.



danke

Michael
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 26. Juni 2009, 22:43:43 »

...
ich habe letzte Woche festgestellt das das Bundeswehrgesetzt geandert wurde

Ein "Bundeswehrgesetz" gibt es nicht und die hier wesentliche Änderung des Wehrpflichtgesetzes dürfte etwa von 2003 sein. Da wurde die erhöhte Heranzeihungsgrenze vom vollendeten 27. auf das vollendete 25. Lebensjahr gesenkt. Bei einem genehmigten Auslandsaufenthalt erhöht sich die Grenze jedoch nicht (allenfalls durch eine damit einhergehende Zurückstellung). Das dürfte auch vor der Gesetzesänderung kaum anders gewesen sein.

ich dann ins Ausland und habe von dort die zurrueckstellung beantragt.

Diese Zurückstellung dürfte der Knackpunkt gewesen sein, sie kann dir aber aus heutiger Sicht ziemlich egal sein.

ich finde zwar einen Paragraphen der aussagt das sollange ich und 25 bin ich noch eingezogen werden kann aber fuer ueber 25 finde ich nichts mehr.

Die Heranziehungsgrenzen für den Grundwehrdienst sind abschließend hier geregelt:

http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__5.html
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