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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Auslandsaufenthalt  (Gelesen 487 mal)
designerama
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Beiträge: 1


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« am: 2. August 2009, 17:14:14 »

Ich hatte vor kurzem einen Kriegsdienstverweigerungsantrag eingereicht, jedoch bisher keine ausreichende Begründung. Möchte das Ganze wohl eher ablehnen lassen, damit es wieder zurück zur Bundeswehr geht.
Eigentlich zur Zeitaufschiebung bzw. ich werde erst im April 2011  25 Jahre alt.
Wehrdienst oder Zivildienst passt mir beruflich überhaupt nicht momentan.

In 2 Wochen werde ich für 3 bis 4 Monate ins Ausland gehen. Genauer gesagt in die USA.
Kann man denen irgendwas zurückschicken ala ins Ausland verzogen?
Was könnte passieren, wenn die herausbekommen das ich länger im Ausland war?

Ich bin bis 31.7. wegen meiner Ausbildung zurückgestellt gewesen. Die Ausbildung habe ich jedoch (wegen vorgezogener Prüfung) bereits im Februar beendet. Eigentlich kurz vor meinem 23. Geburtstag. Kann man das vielleicht noch nachträglich so hinbiegen, dass man vom Alter her raus ist weil sie mich ja theoretisch vor meinem 23. Geburtstag hätten einziehen können bzw. meine Ausbildung doch endete bevor ich 23 Jahre alt war.

Was würdet ihr tun?
« Letzte Änderung: 2. August 2009, 18:01:11 von designerama » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 4. August 2009, 00:26:45 »

In 2 Wochen werde ich für 3 bis 4 Monate ins Ausland gehen. Genauer gesagt in die USA.
Kann man denen irgendwas zurückschicken ala ins Ausland verzogen?

Erst möchtest du ins "Ausland verziehen" ...

Was könnte passieren, wenn die herausbekommen das ich länger im Ausland war?

Und dann hast du Angst, dass "die" herausbekommen, dass du länger im Ausland warst. Das passt nicht zusammen.

Ich bin bis 31.7. wegen meiner Ausbildung zurückgestellt gewesen. Die Ausbildung habe ich jedoch (wegen vorgezogener Prüfung) bereits im Februar beendet. Eigentlich kurz vor meinem 23. Geburtstag. Kann man das vielleicht noch nachträglich so hinbiegen, dass man vom Alter her raus ist weil sie mich ja theoretisch vor meinem 23. Geburtstag hätten einziehen können bzw. meine Ausbildung doch endete bevor ich 23 Jahre alt war.

Nein. Du warst zurückgestellt, wenn auch zu Unrecht aber auf deinen Antrag hin.

Was würdet ihr tun?

Mir im klaren darüber werden, wass ich überhaupt will. Und dann einen Plan machen, wie ich dieses Ziel erreichen könnte. Mit einem ungenehmigten bzw. einem nicht genehmigungspflichtigen Auslandsaufenthalt würde dieser Plan aber nichts zu tun haben, denn das bringt dich nicht weiter, es sei denn du hast vor, noch lange im Ausland zu bleiben und du kannst Zustellversuche im Inland vereiteln.
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