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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Aufschiebung des Einberufungsbefehl  (Gelesen 531 mal)
reenchen412
Newbie
*
Beiträge: 1


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« am: 22. Dezember 2010, 23:10:16 »

mein freund hatte n einberufungsbefehl zum 3.1.2011 bekommen. wurde nun aber freigestellt bis 31.12.2011. meine frage ist nun ob er dann trotz der regelung das keiner mehr unfreiwillig eingezogen wird trotzdem noch verpflichtet werden kann, weil der einberufungsbefehl jetz ja nur aufgeschoben wurde  Huch
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franzl
Jr. Member
**
Beiträge: 91


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« Antworten #1 am: 23. Dezember 2010, 00:40:45 »

Nein, das hat damit nichts zu tun. Dein Freund ist freigestellt bis nach der Aussetzung der Wehrpflicht. Er wird nicht mehr einberufen.
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svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


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« Antworten #2 am: 23. Dezember 2010, 00:48:03 »

mein freund hatte n einberufungsbefehl zum 3.1.2011 bekommen. wurde nun aber freigestellt bis 31.12.2011.

ich vermute mal einfach, er wurde nicht freigestellt, sondern zurückgestellt. Kleiner aber wesentlicher Unterschied.

meine frage ist nun ob er dann trotz der regelung das keiner mehr unfreiwillig eingezogen wird trotzdem noch verpflichtet werden kann, weil der einberufungsbefehl jetz ja nur aufgeschoben wurde  Huch

Es wurde kein "Einberufungsbefehl aufgeschoben" sondern sein Einberufungsbescheid wurde aufgehoben. Auch das ist ein Unterschied.

Die der Gesetzesänderung vorgreifende Regelung gilt natürlich - wie für alle Wehrpflichtigen - auch für deinen Freund, er braucht sich keinerlei Gedanken mehr zu machen.
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