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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: Anhörung Aufschub durch Klage beim Verwaltungsgericht  (Gelesen 1292 mal)
schneidertum
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Beiträge: 4


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« am: 26. Oktober 2008, 11:08:06 »

Habe folgendes problem, ich bin bis zum ende meiner Ausbildung vom Wehrdienst zurückgestellt. Da ich aber schon 2 Wochen nach der Zurückstellung 23 werde, werde ich wohl bis 25 gezogen werden können.
Da meine Musterung dann schon mehr als 2 Jahre zurückliegt werde ich bevor der Einberufungsbescheid kommt nocheinmal schriftlich angehört.

Zu diesem Zeitpunkt möchte ich dann eine Nachuntersuchung beantragen, deren Ergebnis ich beim Verwaltunsggericht durch eine Klage widerspreche. solch eine Klage müsste über ein Jahr dauern und zeit bringen in der ich nicht einberufen werden kann.
 
Sollte sich dieses verfahren dem ende neigen und ich dann wahrscheinlioch doch tauglich bin, stelle ich bevor ich den einberufungsbeschied bekomme einen KDV antrag der wieder aufschiebende Wirkung hat. dort werden dann einige Unterlagen nicht mitgeschckt, die ich mit 4 wochen frist nachreichen muss, was ich nicht tun werde, worauf der antrag abgelehnt wird. gegen das ergebnis des kdv antrages lege ich wieder einspruch beim verwaltungsgericht ein, ein solches verfahren wird wieder mehr als ein jahr dauern. das 25. lebensjahr sollte dann erreicht sein.

haben die Klagen beim verwaltunsggericht immer aufschiebende wirkung oder gibt es dort noch einen haken ?

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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 26. Oktober 2008, 11:42:53 »

haben die Klagen beim verwaltunsggericht immer aufschiebende wirkung oder gibt es dort noch einen haken ?

Die Klagen haben nie aufschiebende Wirkung, es sei denn, das Gericht ordnet diese auf Antrag an, was aber voraussetzt, dass der ursprünlgiche Bescheid offensichtlich rechtswidrig ist.

Auch kann gegen das Ergebnis einer Überprüfungsuntersuchung nicht gleich Klage erhoben werden sondern es muss erst Widerspruch eingelegt werden, was ebenfalls keine aufschiebende Wirkung hat.
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