Stimmt es, dass ich nur bis 23 eingezogen werden kann wenn das Datum meiner Zurückstellung nicht das 23 Lebensjahr überschreitet ?
Grunsätzlich schon, ja.
Sollte dem so sein : Gemustert wurde ich vor ca. 3 Jahren womit diese Musterung doch inzwischen aufgrund des Alters ungültig ist - oder ?
Nein, da ist nichts ungültig.
Nun ist von der Bundeswehr geplant mich zum 01.01.10 einzuziehen. Wenn ich jetzt Anfang Dezember meine Musterung anmarker weil zu alt müsste ich doch neu gemustert werden.
Du kannst
vor der Einberufung eine Überprüfungsuntersuchung beantragen, mehr aber nicht.
EIne EInziehung zum 01.01.10 wäre dann ja nicht mehr Möglich oder ?
Warum sollte das nicht möglich sein?
Ein späterer Termin wäre aber durch das dann erreichte 23 Lebensjahr auch nicht mehr möglich - korrekt ?
Wenn die Welt so einfach wäre, dann wäre das richtig.
Von meinem Arbeitgeber habe ich jetzt ein EINMALIGES Angebot bekommen, an meine Ausbildung noch einen Dualen Studiengang anzuhängen. Ist es korrekt, dass ich für diesen nicht nochmal zurückgestellt werden kann sondern pro Person nur eine Zurückstellung für einen Bildungsweg?
nein, das ist nicht korrekt. Mit 2. Bildungsweg hat das auch nichts zu tun.
Was passiert eigentlich, wenn ich Zivi machen würde und nach meinem 23 Geburtstag einfach nicht mehr hingehe?
Dann würdest du wegen Dienstflucht angeklagt - und sicherlich auch verurteilt - werden.
Die Bundeswehr könnte mich ja dann nicht mehr einziehen oder ?

Warum sollte das KWEA einen dienstflüchtigen anerkannten Kriegsdienstverweigerer einberufen?
Gleiches gilt für einen Ersatzdienst bei THW etc.
jetzt wirds richtig absurd.
wenn ich das jetzt machen würde und vorzeitig "abbreche" weil ich merke, dass es doch nicht so mein Ding ist werde ich dann noch vom Bund eingezogen oder nicht?
Dann guck dir mal § 5 Wehrpflichtgesetz an.