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Autor Thema: Altersgrenze ?  (Gelesen 1140 mal)
castell04
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Beiträge: 1


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« am: 5. September 2008, 23:56:05 »

hallo liebe community,

über hilfreiche antworten wäre ich jedem sehr dankbar.

gegeben ist folgender fall:

A geboren Anfang Mai 86, also noch 22 jahre alt, war bei der musterung am 29.03.06, wurde t2 gemustert und hat den kriegsdienst mit der waffe verweigert. da A noch bis 31.08.07 in der ausbildung war, wurde er bis zu dem datum zurückgestellt. nach vollendung der ausbilung hat A einen antrag auf rückstellung für ein weiteres jahr (31.08.08) gestellt, da er vom betrieb übernommen wurde, welcher bewilligt wurde (im rahmen des heranziehungsermessens wurde von einer einberufung abgesehen). was dann noch bedeutet, dass A nicht zurückgestellt wurde, sondern nur von der heranziehung abgesehen wurde. hat das einfluss auf die altersgrenez 23jahre bzw 25jahre ?! im juni08 wurde wieder ein antrag auf rückstellung für ein weiters jahr gestellt, da A nochmals einen jahresvertrag erhielt. hier erhielt A die antwort:"eine nochmalige befristete nichtheranziehung wäre maximal bis 30.04.09 möglich, da sie ansonsten die lebensaltergrenze (23) überschreiten würden."
nun wird bei A von einer Einberufung bis 31.03.09 abgesehen. allerdings wurde der sachbearbeiterin mitgeteilt, dass eine stelle erst zum 01.05. angetreten werden kann (umzug etc).
wenn A jetzt schriftlich am 25.04.09 auf seine anerkennung zum KDV verzichtet, überschreitet er während der bearbeitungszeit das 23. lebensjahr. wird A dann automatisch nicht mehr vom wehrdienst gezogen, bezüglich der altersgrenze oder ist die wahrscheinlichkeit sowieso eher gering, dass A dann noch gezogen wird?

A's Vater wohnt in Frankreich, meldet sich A nun in deutschland ab und in frankreich an, begeht A ja eine ordnungswidrigkeit. kann A dann nicht mehr problemlos von deutschland in nicht EU-länder fliegen (passkontrolle etc)?


über eine kurze antwort würde A sich sehr freuen

vielen dank im voraus  Lächelnd
Gespeichert
svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 6. September 2008, 13:14:54 »

...
wenn A jetzt schriftlich am 25.04.09 auf seine anerkennung zum KDV verzichtet, überschreitet er während der bearbeitungszeit das 23. lebensjahr. wird A dann automatisch nicht mehr vom wehrdienst gezogen, bezüglich der altersgrenze oder ist die wahrscheinlichkeit sowieso eher gering, dass A dann noch gezogen wird?

A wäre dann noch 2 Jahre lang einberufbar.

A's Vater wohnt in Frankreich, meldet sich A nun in deutschland ab und in frankreich an, begeht A ja eine ordnungswidrigkeit.

Solange er sich das "nur" nicht genehmigen lässt, wäre das richtig.

kann A dann nicht mehr problemlos von deutschland in nicht EU-länder fliegen (passkontrolle etc)?

Das dürfte trotzdem problemlos funktionieren. Problematisch wirds aber, wenn auch noch eine Einberufung ins Spiel kommt. Kommt A der Einberufung nicht nach, so bewegen wir uns im Bereich einer Straftat, genauso wenn tatsächlich überhaupt kein Wohnsitz in Frankreich begründet wurde sondern nur eine (sachlich unrichtige) Abmeldung erfolgte in der Hoffnung, dann keinen Wehrdienst leisten zu müssen. Das ganze wäre dann nämlich eine Wehrdienstentziehung durch Täuschung.
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