hallo liebe community,
über hilfreiche antworten wäre ich jedem sehr dankbar.
gegeben ist folgender fall:
A geboren Anfang Mai 86, also noch 22 jahre alt, war bei der musterung am 29.03.06, wurde t2 gemustert und hat den kriegsdienst mit der waffe verweigert. da A noch bis 31.08.07 in der ausbildung war, wurde er bis zu dem datum zurückgestellt. nach vollendung der ausbilung hat A einen antrag auf rückstellung für ein weiteres jahr (31.08.08) gestellt, da er vom betrieb übernommen wurde, welcher bewilligt wurde (im rahmen des heranziehungsermessens wurde von einer einberufung abgesehen). was dann noch bedeutet, dass A nicht zurückgestellt wurde, sondern nur von der heranziehung abgesehen wurde. hat das einfluss auf die altersgrenez 23jahre bzw 25jahre ?! im juni08 wurde wieder ein antrag auf rückstellung für ein weiters jahr gestellt, da A nochmals einen jahresvertrag erhielt. hier erhielt A die antwort:"eine nochmalige befristete nichtheranziehung wäre maximal bis 30.04.09 möglich, da sie ansonsten die lebensaltergrenze (23) überschreiten würden."
nun wird bei A von einer Einberufung bis 31.03.09 abgesehen. allerdings wurde der sachbearbeiterin mitgeteilt, dass eine stelle erst zum 01.05. angetreten werden kann (umzug etc).
wenn A jetzt schriftlich am 25.04.09 auf seine anerkennung zum KDV verzichtet, überschreitet er während der bearbeitungszeit das 23. lebensjahr. wird A dann automatisch nicht mehr vom wehrdienst gezogen, bezüglich der altersgrenze oder ist die wahrscheinlichkeit sowieso eher gering, dass A dann noch gezogen wird?
A's Vater wohnt in Frankreich, meldet sich A nun in deutschland ab und in frankreich an, begeht A ja eine ordnungswidrigkeit. kann A dann nicht mehr problemlos von deutschland in nicht EU-länder fliegen (passkontrolle etc)?
über eine kurze antwort würde A sich sehr freuen
vielen dank im voraus
