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Autor Thema: Abitur->Auswandern->Studium (Musterung?, Einziehung etc)  (Gelesen 2241 mal)
Plutos325
Newbie
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Beiträge: 1


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« am: 5. November 2008, 17:48:58 »

Hallöchen,

angenommen Person A macht Abitur, hat also die erste Musterung mit einer Schulbescheinigung "abgewehrt" ist zur zweiten in der 13ten Klasse nicht erschienen. Die Einladung kam als normale Post.

Was könnte jetzt passieren?

Person A geht zur nächsten Musterung und stottert kräftig.
Ausmusterungsgrund "IV": "Zeitweise funktionelle psychische Störungen, u.a. mittelgradiges gelegentliches Stottern, stärkeres Stammeln" ??

Person A möchte ausgemustert werden und weiss das es nach möglichkeit alles verzögern soll KDV etc. Kann jemand in kurzen Stichpunkte klar machen was alles dabei verzögert werden soll und wie lang circa?

Nach dem Abitur mächte A auswandern und ein Studium beginnen, in einem anderem Land dessen Staatsbürgerschaft A auch trägt. Was könnte bei einer nicht erfolgreichen Ausmusterung, rechtlich geschehen? Kindergeld weg oder Strafen bei einer möglichen Rückkehr, Probleme für die Eltern?

Vielen Dank!
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 26. November 2008, 14:10:46 »

Person A geht zur nächsten Musterung und stottert kräftig.
Ausmusterungsgrund "IV": "Zeitweise funktionelle psychische Störungen, u.a. mittelgradiges gelegentliches Stottern, stärkeres Stammeln" ??

Was ist denn ein "Ausmusterung IV"? Und was soll das bringen, außer einem Termin beim Facharzt?

Person A möchte ausgemustert werden und weiss das es nach möglichkeit alles verzögern soll KDV etc. Kann jemand in kurzen Stichpunkte klar machen was alles dabei verzögert werden soll und wie lang circa?

Jeder Fall liegt anders. Ob du überhaupt irgendwas verzögern solltest hängt von den näheren Umständen ab.

In diesem Fall dürfte es am sinnvollsten sein,m einen Antrag auf Genehmigung eines Auslandsaufenthaltes zu stellen ...

Nach dem Abitur mächte A auswandern und ein Studium beginnen, in einem anderem Land dessen Staatsbürgerschaft A auch trägt.

... und folgendes darzulegen:

Du hast ursprünglich in diesem Land gelebt, mindestens eines deiner Elternteile stammt von dort (nehme ich mal an), du bist dort verwurzelt und hast dor5t Verwandte. Es war für dich von vornherein klar, nach dem ("höherwertigen") deutschen Abitur dorthin auf Dauer wieder zurückzukehren, dies wirst du auch tun, dort dtudieren, leben und arbeiten.

Diesem Antrag wird das KWEA letztlich stattgeben müssen.

Es spricht auch viel dafür, dass es zu einer Musterung nicht kommen wird, jedenfalls wenn der Eindruck entsteht, dein Aufenthalt in Deutschland hatte nur vorübergehenden Charakter.

Was könnte bei einer nicht erfolgreichen Ausmusterung, rechtlich geschehen?

Du wärst dann im Sinne des Gesetzes wehrdienstfähig und könntest bei Vorliegen der Voraussetzungen zum Grundwehrdienst herangezogen werden.

Kindergeld weg

Wie kommst du darauf? Das Kindergeld ist nicht an den Wehrdienst geknüpft.

oder Strafen bei einer möglichen Rückkehr, Probleme für die Eltern?

Was haben deine Eltern mit deinem Wehrdienst zu tun?
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