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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: 6 Jahre Dienst bei FFW seit 01.2007 abbrechen?  (Gelesen 1770 mal)
Leo26
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Beiträge: 2


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« am: 4. Februar 2011, 17:19:52 »

Hallo Leute,

Erstmal muss ich sagen, das dies hier ein super Forum ist. Habs nur etwas zu spät enddeckt.  Traurig
Ich hab mich hier schon ein wenig durch die Beiträge gelesen, hab aber noch ein paar  Fragen zu meiner Situation.

Ein paar Daten:

-Einberufungsbescheind Dezember 2006 bekommen
-auf Empfehlung meines Areitgebers zu 6 Jahren Wehrersatzdienst enstschieden
-diesen leiste ich seit 01.2007 bei einer FFW ab
-2009 Teilzeitstudium begonnen ( 4Jahre neben der Abreit)

Mein Kommandant sagte mir das ich den Wehrersatz dienst nicht schleifen lassen soll, es wurden schon Leute eingezogen die nach 5 Jahren abgebrochen haben... Erschwerend hinzu kommt, das sein Vater im für mich zuständingem Kreiswehrersatzamt arbeitet.

Ich habe Im Forum gelesen das der 6 jährige Ersatzdienst auf 4 verkürzt wurde. Trifft das auch auf mich zu? Oder nur auf Leute die nach Zeitpunkt "X" begonnen haben?

Kann ich meinen Dienst jetz einfach so abbrechen oder muss ich immer noch mit einer Einberufung rechnen? Unentschlossen

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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 4. Februar 2011, 18:07:32 »

Mein Kommandant sagte mir das ich den Wehrersatz dienst nicht schleifen lassen soll, es wurden schon Leute eingezogen die nach 5 Jahren abgebrochen haben...

Natürlich war das so. Und natürlich ist es jetzt nicht mehr so.

Da macht jemand auf ganz wichtig, weil er merkt, dass ihm die Freiwilligen verloren gehen...

Erschwerend hinzu kommt, das sein Vater im für mich zuständingem Kreiswehrersatzamt arbeitet.

Was ist daran erschwerend. Seinen Job ist er bald los und an der Aussetzung der Wehrpflicht kann der auch nichts ändern.

Ich habe Im Forum gelesen das der 6 jährige Ersatzdienst auf 4 verkürzt wurde. Trifft das auch auf mich zu?

natürlich.

Oder nur auf Leute die nach Zeitpunkt "X" begonnen haben?

Nein.

Und selbst wenn du erst 1 Jahr dort gewesen wärst, könntest du gefahrlos aufhören.

Kann ich meinen Dienst jetz einfach so abbrechen oder muss ich immer noch mit einer Einberufung rechnen? Unentschlossen

Du solltest dich schon wegen des gestörten Vertrauensverhältnisses entflichten lassen, eine Einberufung kommt allenfalls im Verteidigungsfall, dann wäre es aber egal ob du 4 Jahre, 6 Jahre oder 1 Jahr Dienst im KatS geleistet hättest.
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Leo26
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 4. Februar 2011, 18:19:30 »

Danke für die schnelle Antwort.
Was sind jetzt die Weiteren Schritte?

Muss ich die Entpflichtung beantragen(wenn ja, wo?) oder bin ich schon frei von meiner Pflicht da ich ja schon 4 Jahre voll hab?
Was passiert wenn ich einfach nicht mehr hin gehe?
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svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 4. Februar 2011, 21:50:51 »

Danke für die schnelle Antwort.
Was sind jetzt die Weiteren Schritte?

Muss ich die Entpflichtung beantragen(wenn ja, wo?)

Du müsstest das beantragen (§ 53 (3) WPflG), im Zweifel entweder dort, wo du sieeingegangen bist oder bei der Katastrophenschutzbehörde (meist Kreisverwaltung):

http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__53.html

Wenn du eingfach nicht mehr hingehst, könnte das eine Ordnungswidrigkeit sein (Folge: Geldbuße)
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