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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.deAllgemeine ForenWehrpflicht allgemein und Aussetzung der Wehrpflichtİch bin vorbesstraft als Sextaeter und illegealem Waffenbesitz aber trotzdem
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Autor Thema: İch bin vorbesstraft als Sextaeter und illegealem Waffenbesitz aber trotzdem  (Gelesen 824 mal)
maxbraun
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Beiträge: 1


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« am: 28. August 2009, 12:47:03 »

soll  ich  zum  Bund!
habt ihr ein paar tips  fuer mich?
danke Max
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 28. August 2009, 14:17:45 »

İch bin vorbesstraft als Sextaeter und illegealem Waffenbesitz aber trotzdem soll  ich  zum  Bund!
habt ihr ein paar tips  fuer mich?
danke Max

Was die Straftaten angeht, so kann (nicht muss) eine Zurückstellung bis zur Verurteilung erfolgen, du bist aber bereits verurteilt. Ansonstn erfolgt ein Ausschluss vom Wehrdienst nur, wenn es um eine Verurteilung wegen eines Verbrechens (nicht aber wegen eiens Vergehens) ging und die Strafe mindestens ein Jahr betragen hat. Die andere Option (Hochverrat etc.) lasse ich mal außen vor.

Ansonsten kann (nicht muss) eine Zurückstellung erfolgen, wenn eine Einberufung die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.

Es bleiben dir im Zweifel also nur die normalen Möglichkeiten der Ausmusterung.
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ChrisS
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Beiträge: 34


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« Antworten #2 am: 28. August 2009, 18:20:19 »

Kann man ausgemustert werden wen man vorbestaft ist?

Ich hab eine Anzeige bekommen wegen Beihilfe zum Diebstahl (Auto diebstahl)

Und eine Anzeige wegen Verstoss geggen das Waffenschtuzgesetz (Schreckschusswaffe ohne waffenschein in einer Disco.

Sind aber schon bisshen her, des mit den Auto war ca. 2006, des mit der Schreckschuss waffe 2007.

Hab von beides noch die gerichtsschreiben.

Edit: Beides steht nichtmhr im Führungszeugnis drinnen.
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sunknown
Sr. Member
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Beiträge: 364


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« Antworten #3 am: 28. August 2009, 20:13:44 »

ergänzend zu svenni die (ähnlich bis identische) regelung vom BAZ:

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=179

interessant ist, dass eine verurteilung nach dem jugendstrafrecht aber wieder eine rückausnahme von der besagten nichtheranziehung darstellt.
damit hat man in der praxis die klientel bis 21 aus der regelung ausgenommen.
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #4 am: 28. August 2009, 23:01:50 »

Kann man ausgemustert werden wen man vorbestaft ist?

Die Frage ist doch bereits beantwortet worden.
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