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Neuestes Mitglied: johnbor58

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Autor Thema: 23 Jahre bei Einberufung oder Dienstantritt ?!  (Gelesen 874 mal)
THEMK
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Beiträge: 2


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« am: 6. Januar 2010, 09:39:57 »

Schönen guten Tag,

ich habe eine im Grunde ganz simple Frage, auf die ich jedoch keine Antwort finden konnte. Und zwar bin ich Nach dem Abitur für eine Ausbildung zurückgestellt worden. Diese Ausbildung endete im August 09 (damals war ich 22 Jahre jung). Im Februar 2010 werde ich nun 23 was ja für mich bedeuten würde, dass ich anschliessend nicht mehr eingezogen werden kann.

Nun habe ich einen Brief bekommen, in dem steht
"ich beabsichtige, Sie zur Ableistung des Grundwehrdienstes zum 01.04.2010 (Dienstantritt am : 06.04.2010) einzuberufen."

Wiegesagt - ich werde im Februar bereits 23. Kann man mich dann überhaupt noch zum 1.4 einziehen? Oder gilt etwa, dass die Benachrichtigung schon vor dem 23 Geburtstag kam?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 8. Januar 2010, 02:55:40 »

Kann man mich dann überhaupt noch zum 1.4 einziehen? Oder gilt etwa, dass die Benachrichtigung schon vor dem 23 Geburtstag kam?

Es gilt allein der vorgesehene Dienstantrittstermin:

http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__5.html
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