Vielen Dank für die Ansätze,
denoch hört sich das ganze irgendwie nicht gerade positiv an

keine panik, aufgrund deines fortgeschrittenen alters läßt sich da schon was organisieren.
Was heißt denn das genau "2-3 Wochen warten
jetzt wird ziemlich technisch, ein anwalt könnte deine situation wahrscheinlich problemlos lösen, da genügt schon eine genaue kenntnis der rechtslage und der verwaltungspraxis.
probieren wirs trotzdem mal hier:
grundsätzlich gilt §20b wehrpflichgesetz:
"Ungediente Wehrpflichtige können auch nach ihrer Musterung ärztlich untersucht werden. Ungediente Wehrpflichtige, die nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Musterung oder nach einer erneuten ärztlichen Untersuchung einberufen worden sind, sind vor ihrer Einberufung zu hören und auf Antrag oder, wenn Anhaltspunkte für eine Veränderung des Gesundheitszustandes vorliegen oder dies für eine vorgesehene Verwendung im Wehrdienst erforderlich ist, erneut ärztlich zu untersuchen"
die aufforderung innerhalb von acht tagen einen möglicherweise geänderten gesundheitszustand mitzuteilen, kann man eventuell schon als anhören iSv §20b interpretieren. das hieße, dass bei einer nicht-reaktion innerhalb von acht tagen eine anhörung im sinne von §20b erfolgt wäre. ich kenne leider die genaue interpretation nicht, letztendlich dürfte so eine haarspalterei für dich auch irrelevant bleiben.
die situation ist nun etwas zwiespältig.
wenn du eine überprüfungsuntersuchung beantragst, wird während diese läuft wahrscheinlich keine einberufung erfolgen.
falls die untersuchung aber dann vor ende september mit dem ergebnis tauglich endet, könnte das KWEA dich im sinne von "jetzt erst recht" einberufen.
wenn du zuwartest könnte natürlich in der zwischenzeit eine einberufung kommen.
da mir aber ebenso wie svenni kein fall aus der neueren zeit bekannt ist, in dem statt einer überprüfungsuntersuchung auf die eingangsuntersuchung verwiesen wurde, würde ich trotzdem noch 2-3 wochen zuwarten und dann einen geänderten gesundheitszustand vorbringen.
und dann einzelne Beweiserhebung beantragen...". Konnte leider unter: "einzel Beweiserhebung" bei Google nichts finden.
ist mir ebenfalls unbekannt dieser begriff, worauf stellt der ab? untersuchungen bei verschiedenen fachärzten??
Kann es nicht passieren das das Kreiswehrersatzamt das Schreiben ignoriert, da ich mich innerhalb von 8 Tagen melden soll, falls meiner Einberufung etwas im Wege steht.
praktisch wird das KWEA deinem wunsch auf eine überprüfungsuntersuchung vermutlich auch in 3-4 wochen noch stattgeben. eine garantie dafür kann ich dir nicht geben.
Hinzu kommt noch das vor gut einem Montag ein Knorpelschaden an meinem Knie diagnostizieren wurde, was aber denke ich mal keinen Einfluss auf die Untersuchen bzw. Einberufung haben wird oder?
schwierig das anhand einer ferndiagnose einzuschätzen, für eine überweisung zum facharzt und den damit möglicherweise einhergehenden zeietgewinn könnte es aber reichen.