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Autor Thema: Zurückstellung - Einberufungsplanung - Vorbenachrichtigung  (Gelesen 2449 mal)
Si0
Gast
« am: 4. August 2010, 18:23:18 »

Hallo,

folgende Situation:
Ich wurde damals im Jahr 2003 mit T2 gemustert. Dadurch das ich mich noch mitten in meinem Abitur befand und anschließende mir die Möglichkeit gegeben wurde in meinem Wunschberuf einen Ausbildung anzufangen, die bis zum 1.8.2020 andauerte, stellt mich die Bundeswehr immer wieder vom Grundwehrdienst zurück.

Vor ein paar Tagen bekam ich eine Schreiben von Kreiswehrersatzamt worin stand, das ich mich auf so einer Art "Nachrückerliste" befinde (Wenn ich das so richtig verstanden habe). D.h. falls welche ausfalle, das ich dann kurzfristig zum Oktober zum Diest antreten muss, wenn sich sich nicht bis September gemeldet haben.

Da ich am 4.12.2010 schon 25 werde, mich mein Betrieb fest übernimmt und mit mir plant und noch dazu gerade am zusammenziehen mit meiner Freundin bin, ist es nicht gerade schön wenn ich nun für ca. 6 Monate zur Bundeswehr muss.

Welche Möglichkeiten hätte ich nun um dies zu umgehen oder kann ich mich schon damit abfinden das ich weg muss?

Dank schon mal...
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Sebastian Deubelli
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Beiträge: 6


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« Antworten #1 am: 4. August 2010, 19:32:19 »

Hallo,

nachdem ich Deinen Ausführungen entnehme, dass Du noch nicht endgültig einberufen wurdest, müsste das KWEA das im Prinzip bis Anfang September noch wirksam tun. Da es bis dahin nur noch rund vier Wochen wären, sollte es durchaus Möglichkeiten geben, diese Zeit zu überbrücken. Um hier aber vernünftig ansetzen zu können, wäre es gut, wenn Du einen möglichst genauen Überblick über das Schreiben geben könntest, dass Du vor Kurzem erhalten hast.

________________________________________________________________________
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Si0
Gast
« Antworten #2 am: 4. August 2010, 20:40:55 »

Vielen Dank schon mal für die schnelle Antwort.  Smiley

Hier der genaue Wortlaut: (@ Admin - Falls der Post nicht erlaubt ist, dann bitte löschen)

-----------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter XXXXXX,

erfahrungsgemäß können nicht alle einberufenen Wehrpflichtigen ihren Grundwehrdienst antreten und müssen kurzfristig durch andere Wehrpflichtige ersetzt werden.
Es ist daher möglich, dass ich sie kurzfristig zum 1.10.2010 (Dienstantritt am 4.10.2010) einberufen muss.

Wenn sie jedoch bis zum 27.09.2010 keinen Einberufungsbescheid erhalten haben, wird Ihre Einberufung zum vorgenannten Termin nicht erfolgen.

Soweit sie in einem Arbeitsverhältniss stehen, unterrichten sie bitte ihren Arbeitgeber von ihrer Einberufungsplanung.

Bitte teilen sie mir etwaige Gründe, die ihrer Einberufung entgegenstehen könnten, innerhalb von acht Tagen mit. Falls sie gesundheitliche Einwände haben, verwenden sie das beigefügte Formblatt.


Mit freundlichen Grüßen

Der Leiter
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svennie
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« Antworten #3 am: 4. August 2010, 23:20:26 »

Vielen Dank schon mal für die schnelle Antwort.  Smiley

Der Brief (der hundertfach verschickt wird), sagt im Prinzip 2 Sachen aus:

- Eine Einberufung zum 1.10. kann kurzfristig erfolgen
- Für einen späteren Zeitpunkt ist derzeit noch nichts geplant (und ja wohl auch nicht möglich)

Es bieten sich jetzt 2 Möglichkeiten an:

Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung stellen, dieser muss in diesem Fall auch nicht großartig begründet werden, da die letzte musterungsärztliche Untersuchung sehr lange her ist.

Und jetzt ist Sebastian Deubelli dran, ich bin gespannt:

Bei der Überprüfungsuntersuchung einzelne Beweiserhebungen beantragen?
Mit dem Antrag noch 2-3 Wochen warten?
Gegen das Ergebnis Widerspruch einlegen (hat zwar keine aufschiebende Wirkung aber meistens klappts)

... ?  Zwinkernd
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Sebastian Deubelli
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Beiträge: 6


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« Antworten #4 am: 5. August 2010, 19:39:39 »

eieiei, ganz schön knifflig...

Widerspruch ohne aufschiebende Wirkung gefällt mir nicht so wahnsinnig gut. Für die paar Wochen noch einen Antrag auf beim VerwG zu stellen um auf Nummer sicher zu gehen, scheint mir fast ein wenig übertrieben.

2-3 Wochen warten und dann einzelne Beweiserhebung beantragen hingegen fänd ich grundsätzlich schonmal nicht verkehrt. Zumal es ja nur noch gute 4 Wochen sind, die es zu überbrücken gilt. Allerdings besteht doch meines Wissens grundsätzlich die Gefahr, dass die Nachuntersuchung mit der Eingangsuntersuchung bei der BW zusammengelegt wird, da hier der Antrag und das vermeintliche Datum der Einziehung so nahe beieinander liegen, oder irre ich da?

Ich hoffe, Deine Spannung nicht in Enttäuschung gewandelt zu haben Zwinkernd



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svennie
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« Antworten #5 am: 5. August 2010, 20:04:42 »

dass die Nachuntersuchung mit der Eingangsuntersuchung bei der BW zusammengelegt wird, da hier der Antrag und das vermeintliche Datum der Einziehung so nahe beieinander liegen, oder irre ich da?

Naja, klar ist, dass dem Fragesteller vor Einberufung die Gelegenheit gegeben werden muss, eine Überprüfungsuntersuchung zu beantragen. Wie diese durchgeführt wird, regelt § 20b i.V.m. § 17 (4) Satz 2 WPflG.

Nun schließt das Gesetz zwar eine Untersuchung durch das KWEA bzw. im Auftrage des KWEA während des Wehrdienstes nicht eindeutig aus, es verlangt aber eine Entscheidung des Kreiswehrersatzamtes und nicht des Truppenarztes.

Mir ist in den letzten Jahren kein Fall bekannt geworden, in dem ein rechtzeitig gestellter Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung tatsächlich dazu geführt hat, dass ein Wehrpflichtiger auf die Diensteintrittsuntersuchung verwiesen wurde.

Oder gibt es da andere Erkenntnisse!?
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Si0
Gast
« Antworten #6 am: 5. August 2010, 20:36:44 »

Vielen Dank für die Ansätze,
denoch hört sich das ganze irgendwie nicht gerade positiv an Traurig

Was heißt denn das genau "2-3 Wochen warten und dann einzelne Beweiserhebung beantragen...". Konnte leider unter: "einzel Beweiserhebung" bei Google nichts finden.

Kann es nicht passieren das das Kreiswehrersatzamt das Schreiben ignoriert, da ich mich innerhalb von 8 Tagen melden soll, falls meiner Einberufung etwas im Wege steht. Oder verstehe ich jetzt etwas falsch und ich sollte der Bundeswehr in der Frist zurückschreiben und ihnen mitteilen das ich eine neue Musterung wünsche da der letzte Termin nun schon fast 7 Jahre her ist.

Hinzu kommt noch das vor gut einem Montag ein Knorpelschaden an meinem Knie diagnostizieren wurde, was aber denke ich mal keinen Einfluss auf die Untersuchen bzw. Einberufung haben wird oder?

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sunknown
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Beiträge: 364


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« Antworten #7 am: 5. August 2010, 21:18:07 »

Zitat
Vielen Dank für die Ansätze,
denoch hört sich das ganze irgendwie nicht gerade positiv an Traurig
keine panik, aufgrund deines fortgeschrittenen alters läßt sich da schon was organisieren.

Zitat
Was heißt denn das genau "2-3 Wochen warten
jetzt wird ziemlich technisch, ein anwalt könnte deine situation wahrscheinlich problemlos lösen, da genügt schon eine genaue kenntnis der rechtslage und der verwaltungspraxis.

probieren wirs trotzdem mal hier:
grundsätzlich gilt §20b wehrpflichgesetz:

"Ungediente Wehrpflichtige können auch nach ihrer Musterung ärztlich untersucht werden. Ungediente Wehrpflichtige, die nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Musterung oder nach einer erneuten ärztlichen Untersuchung einberufen worden sind, sind vor ihrer Einberufung zu hören und auf Antrag oder, wenn Anhaltspunkte für eine Veränderung des Gesundheitszustandes vorliegen oder dies für eine vorgesehene Verwendung im Wehrdienst erforderlich ist, erneut ärztlich zu untersuchen"

die aufforderung innerhalb von acht tagen einen möglicherweise geänderten gesundheitszustand mitzuteilen, kann man eventuell schon als anhören iSv §20b interpretieren. das hieße, dass bei einer nicht-reaktion innerhalb von acht tagen eine anhörung im sinne von §20b erfolgt wäre. ich kenne leider die genaue interpretation nicht, letztendlich dürfte so eine haarspalterei für dich auch irrelevant bleiben.

die situation ist nun etwas zwiespältig.
wenn du eine überprüfungsuntersuchung beantragst, wird während diese läuft wahrscheinlich keine einberufung erfolgen.
falls die untersuchung aber dann vor ende september mit dem ergebnis tauglich endet, könnte das KWEA dich im sinne von "jetzt erst recht" einberufen.

wenn du zuwartest könnte natürlich in der zwischenzeit eine einberufung kommen.

da mir aber ebenso wie svenni kein fall aus der neueren zeit bekannt ist, in dem statt einer überprüfungsuntersuchung auf die eingangsuntersuchung verwiesen wurde, würde ich trotzdem noch 2-3 wochen zuwarten und dann einen geänderten gesundheitszustand vorbringen.


Zitat
und dann einzelne Beweiserhebung beantragen...". Konnte leider unter: "einzel Beweiserhebung" bei Google nichts finden.
ist mir ebenfalls unbekannt dieser begriff, worauf stellt der ab? untersuchungen bei verschiedenen fachärzten??

Zitat
Kann es nicht passieren das das Kreiswehrersatzamt das Schreiben ignoriert, da ich mich innerhalb von 8 Tagen melden soll, falls meiner Einberufung etwas im Wege steht.
praktisch wird das KWEA deinem wunsch auf eine überprüfungsuntersuchung vermutlich auch in 3-4 wochen noch stattgeben. eine garantie dafür kann ich dir nicht geben.

Zitat
Hinzu kommt noch das vor gut einem Montag ein Knorpelschaden an meinem Knie diagnostizieren wurde, was aber denke ich mal keinen Einfluss auf die Untersuchen bzw. Einberufung haben wird oder?
schwierig das anhand einer ferndiagnose einzuschätzen, für eine überweisung zum facharzt und den damit möglicherweise einhergehenden zeietgewinn könnte es aber reichen.

 
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svennie
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« Antworten #8 am: 5. August 2010, 22:44:37 »

Zitat
und dann einzelne Beweiserhebung beantragen...". Konnte leider unter: "einzel Beweiserhebung" bei Google nichts finden.
ist mir ebenfalls unbekannt dieser begriff, worauf stellt der ab? untersuchungen bei verschiedenen fachärzten??

Beantragen von Beweiserhebungen klingt jetzt sicherlich etwas hochtrabend.

Grundsätzlich muss das Kreiswehrersatzamt den "Sachverhalt" (also die Frage der Tauglichkeit) selbst ermitteln:

"Das Kreiswehrersatzamt erforscht den Sachverhalt von Amts wegen und erhebt die erforderlichen Beweise..." (§ 19 Satz 1 Wehrpflichtgesetz)

Sprich man wird untersucht und das KWEA verlangt ggf. noch weitere Untersuchungen durch Fachärzte. Jetzt kann man aber auch selbst tätig werden und bei der Musterung selbst Angaben machen und auch selbst Anträge stellen,

In diesem Fall bietet sich an, den Antrag zu stellen, den eigenen Hausarzt zu einem bestimmten Themenkomplex zu befragen. Nun weiß ich nicht ob der Fragesteller überhaupt einen Hausarzt hat, ob er dort auch mal behandelt wurde etc.

Es geht im Kern darum, das Kreiswehrersatzamt mit Fragen zu beschäftigen, die zwar theoretisch relevant sein können, wo das Amt aber nicht von selbst drauf kommt. Jede Nachfrage bei einem Arzt dauert Wochen, manchmal Monate.

Zitat
Hinzu kommt noch das vor gut einem Montag ein Knorpelschaden an meinem Knie diagnostizieren wurde, was aber denke ich mal keinen Einfluss auf die Untersuchen bzw. Einberufung haben wird oder?
schwierig das anhand einer ferndiagnose einzuschätzen, für eine überweisung zum facharzt und den damit möglicherweise einhergehenden zeietgewinn könnte es aber reichen.

Und genau da haben wir doch einen Ansatzpunkt. Wir haben ein Problem mit einem Gelenk, dieses Gelenk würde im Wehrdienst nicht unerheblich belastet werden, wir haben eine halbwegs gesicherte Diagnose, noch keine abgeschlossene Therapie. Soll doch der Musterungsarzt bei deinem behandelnden Arzt mal nachfragen. Das dauert ewig und dein Arzt wird dafür auch noch bezahlt.
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Si0
Gast
« Antworten #9 am: 6. August 2010, 23:17:52 »

Vielen Dank für eure Hilfe.

Das heißt jetzt im Grunde für mich:
- 2-3 Wochen warten
- den Meldungsbogen ausfüllen, mit der Bitte um eine erneute Überprüfung meines Gesundheitszustandes und das mein Orthopäde annimmt, das ein Knorpelschaden im Knie besteht.

Dennoch beunruhigt mich die Wartezeit mit den 8 Tagen.
Falls der Antrag auf Grund des verspäteten Schreibens auf eine erneute Untersuchung abgelehnt wird bliebe mir dennoch als letzte Möglichkeit die Verweigerung?

Desweiteren kann ich doch davon ausgehen, das wenn ich den Bogen innerhalb der 8 Tage wegschicke alles seinen gewohnten Gang geht bzw. das das alle Untersuchungen rechtzeitig abgeschlossen werden oder?
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Sebastian Deubelli
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« Antworten #10 am: 7. August 2010, 09:30:13 »

Zu den 8 Tagen, die Dir ja wohl nach Zugang der Vorbenachrichtigung zur Stellungnahme eingeräumt wurden, drängt sich mir noch folgende Frage auf:
Wie hat man Dir denn die Vorbenachrichtigung des KWEA zugestellt? Per einfachem Brief oder per Einschreiben?
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Si0
Gast
« Antworten #11 am: 7. August 2010, 18:04:13 »

Der Brief kam meines Wissens nach ganz normal mit der Post.
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Si0
Gast
« Antworten #12 am: 27. August 2010, 13:22:00 »

So…
heute morgen lag ein Brief von der Bundeswehr im Briefkasten, mit einem Termin zur Musterung in 2 Wochen. Wie könnte ich jetzt theoretisch weiter vorgehen?

Gruß Si0
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DerFreiheitskaempfer
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« Antworten #13 am: 27. August 2010, 18:37:21 »

du könntest z.b. an diesem tag verhindert sein, ist ja nichts ungewoehnlich. am besten bist du da z.b. auf verwandtenbesuch an einem ort der weiter als dein hauptwohnsitz vom KWEA entfernt ist. da laesst du dir erstmal entspannt einen neuen termin geben. waerend der zeit die du dadurch gewinnst gehst du mal zum arzt oder anwalt. da klaerst du deinen gesundheitszustand ab. evtl. zeigt sich ja ein verdacht auf ein leiden das facharztbesuche zur endgueltigen klaerung notwendig macht. facharztbesuche sind zeitintensiv aufgrund der wartezeiten. du kannst auch kurz vor einem musterungstermin einen KDV antrag ohne begruendung per fax stellen und diesen nicht begruenden. das KDV verfahren sollte lange genug dauern wenn du es richtig anstellst. so viel zeit musst du ja nicht mehr ueberbruecken.
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svennie
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« Antworten #14 am: 27. August 2010, 19:19:38 »

du könntest z.b. an diesem tag verhindert sein, ist ja nichts ungewoehnlich. am besten bist du da z.b. auf verwandtenbesuch an einem ort der weiter als dein hauptwohnsitz vom KWEA entfernt ist. da laesst du dir erstmal entspannt einen neuen termin geben.

Das ergibt Sinn, man sollte dies aber schriftlich machen, damit das KWEA nicht so schnell reagieren kann.

du kannst auch kurz vor einem musterungstermin einen KDV antrag ohne begruendung per fax stellen und diesen nicht begruenden. das KDV verfahren sollte lange genug dauern wenn du es richtig anstellst. so viel zeit musst du ja nicht mehr ueberbruecken.

Das macht jetzt aber nicht wirklich zwangsläufig Sinn (obwohl es vermutlich sogar funktionieren würde). Zum einen ist es keine Musterung sondern eine Überprüfungsuntersuchung, der Termin würde trotzdem stattfinden und das KWEA wäre bis zur Entscheidung über den Antrag nicht an einer Einberufung gehindert.
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