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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.deAllgemeine ForenWehrpflicht allgemeinZivildienst wegen Praktikum verkürzen.[Verzwickt] + [UPDATE]
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Autor Thema: Zivildienst wegen Praktikum verkürzen.[Verzwickt] + [UPDATE]  (Gelesen 892 mal)
lurcker
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« am: 22. Dezember 2009, 21:31:50 »

Hallo alle miteinander !

Folgendes:

Ich habe mich letztes Wintersemester an einer Universität beworben und bin angenommen worden.

Für den Studiengang wird ein 6-wöchiges Vorpraktikum benötigt, welches vom XX.XX.2010 bis XX.XX.2010 läuft. Den Praktikumsplatz habe ich sicher.
Meine Zivildienstzeit endet aber erst am XX.XX.2010.
Ich habe noch alle 20 Urlaubstage.

Meine Verwaltungsstelle meinte, ich sollte einen Antrag auf Sonderurlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge stellen.

Ich habe:
  • die Einverständniserklärung meiner Zivi-Stelle
  • meine Immatrikulationsbescheinigung
  • meinen Praktikumsvertrag

bei der Zivi-Verwaltungsstelle abgegeben.

Ich denke, sie haben mir zum falschen Sonderurlaub geraten. Richtig wäre ein Antrag auf Sonderurlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge.

Was soll ich jetzt tun ? Soll ich den Regionalbetreuer anrufen ? Ist der Urlaubsantrag überhaupt das Richtige oder sollte ich auf vorzeitige Entlassung spekulieren ?
« Letzte Änderung: 23. Januar 2010, 09:06:07 von lurcker » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 22. Dezember 2009, 22:04:55 »

Was soll ich jetzt tun ?

Deinen Antrag ergänzen und zusätzlich "hilfsweise" Sonderurlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge beantragen.

Soll ich den Regionalbetreuer anrufen ?

Versuchen kann man es, nur es wird ihn letztlich nicht besonders interessieren.

Ist der Urlaubsantrag überhaupt das Richtige oder sollte ich auf vorzeitige Entlassung spekulieren ?

Alternativ käme noch ein Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in Betracht.
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lurcker
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« Antworten #2 am: 22. Dezember 2009, 22:32:33 »

Was soll ich jetzt tun ?

Deinen Antrag ergänzen und zusätzlich "hilfsweise" Sonderurlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge beantragen.

Soll ich den Regionalbetreuer anrufen ?

Versuchen kann man es, nur es wird ihn letztlich nicht besonders interessieren.

Ist der Urlaubsantrag überhaupt das Richtige oder sollte ich auf vorzeitige Entlassung spekulieren ?

Alternativ käme noch ein Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in Betracht.

Danke für die schnelle Antwort. Dann werde ich mich morgen nochmals zur Verwaltungsstelle bemühen und den Antrag umändern lassen.

Wenn das nicht hilft, kann ich - wie du schon angesprochen hast- auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten und bin nach ein paar Tagen entlassen. Eine Einberufung zur Bundeswehr ist mir einen Monat Restzeit auch unwahrscheinlich oder bin ich im Unrecht ?

Wann wäre der beste Zeitpunkt, um auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu verzichten ?


Danke im Voraus !
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svennie
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« Antworten #3 am: 23. Dezember 2009, 15:41:10 »

Wenn das nicht hilft, kann ich - wie du schon angesprochen hast- auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten und bin nach ein paar Tagen entlassen. Eine Einberufung zur Bundeswehr ist mir einen Monat Restzeit auch unwahrscheinlich oder bin ich im Unrecht ?

Eine derartige Einberufung wäre in der Tat sehr unwahrscheinlich.

Wann wäre der beste Zeitpunkt, um auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu verzichten ?

Naja, das würde ich dann schon so knapp 4 Wochen vorher machen damit nichts schiefgeht.
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lurcker
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« Antworten #4 am: 22. Januar 2010, 16:22:09 »

UPDATE:

Der Antrag auf Sonderurlaub wurde vom BAZ abgelehnt, da ich ja noch nach dem Zivi Zeit hätte.  Traurig

Ich habe auch angeboten, die fehlenden paar Tage nachzudienen, was aber kommentarlos abgelehnt wurde.

Was soll ich jetzt tun, KDV verzichten oder Krankschreiben lassen ?

Nochwas: Wenn ich auf den KDV verzichte, bleibt mein vollständiger Urlaub doch bestehen, für den unwahrscheinlichen Fall, dass ich wieder eingezogen werden würde, oder ?

Ich brauche eure Hilfe dringend.
« Letzte Änderung: 22. Januar 2010, 19:01:12 von lurcker » Gespeichert
svennie
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« Antworten #5 am: 22. Januar 2010, 19:09:10 »

Ich habe auch angeboten, die fehlenden paar Tage nachzudienen, was aber kommentarlos abgelehnt wurde.

Das ist rechtlich nicht möglich. Man kiann nicht auf der einen Seite Urlaub haben und auf der anderen Seite nachdienen.

Was soll ich jetzt tun, KDV verzichten oder Krankschreiben lassen ?

Die saubere Methode wäre der Verzicht auf die Anerkennung. Wenn man bei der Uni genauer hinsieht und feststellen würde, dass sich Vorpraktikum und Zivildienst zeitlich überschneiden, dann könnte dies evtl. auch zu Nachfragen führen.

Nochwas: Wenn ich auf den KDV verzichte, bleibt mein vollständiger Urlaub doch bestehen, für den unwahrscheinlichen Fall, dass ich wieder eingezogen werden würde, oder ?

Da müsste ich mich nochmal genauer informieren, da im Normalfall Urlaub auch verjähren kann.
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lurcker
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« Antworten #6 am: 23. Januar 2010, 09:12:13 »


Die saubere Methode wäre der Verzicht auf die Anerkennung. Wenn man bei der Uni genauer hinsieht und feststellen würde, dass sich Vorpraktikum und Zivildienst zeitlich überschneiden, dann könnte dies evtl. auch zu Nachfragen führen.

Was hältst du davon, wenn ich zu Beginn der Praktikums auf meine KDV verzichte. Zu diesem Zeitpunkt werde ich noch 6 Wochen Zivildienst haben, davon 4 Urlaub. Sagen wir, der Beamte im BAZ braucht 2 Wochen, um den Fall zu bearbeiten, dann hätte ich noch 4 Wochen Restzeit. Dann würde ich ja wohl nicht mehr einberufen werden.

Da müsste ich mich nochmal genauer informieren, da im Normalfall Urlaub auch verjähren kann.

Wenn ich nach einem Jahr nochmals eingezogen werden würde, bekäme ich dann erneut Urlaub. Wenn ja, eventuell verkürzt ?
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svennie
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« Antworten #7 am: 23. Januar 2010, 19:55:51 »

Was hältst du davon, wenn ich zu Beginn der Praktikums auf meine KDV verzichte. Zu diesem Zeitpunkt werde ich noch 6 Wochen Zivildienst haben, davon 4 Urlaub. Sagen wir, der Beamte im BAZ braucht 2 Wochen, um den Fall zu bearbeiten, dann hätte ich noch 4 Wochen Restzeit.

Ähm, Urlaub und Bearbeitungszeit laufen parallel?

Dann würde ich ja wohl nicht mehr einberufen werden.

Ziemlich sicher nicht.

Wenn ich nach einem Jahr nochmals eingezogen werden würde, bekäme ich dann erneut Urlaub. Wenn ja, eventuell verkürzt ?

Ja, 1/12 Jahresurlaub pro vollen Monat deiner Dienstzeit, also dürftest du dann noch sagenhafte 2 Urlaubstage haben.

Verbrate den Urlaub möglichst vorher und verzichte rechtzeitig auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.
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lurcker
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« Antworten #8 am: 25. Januar 2010, 13:15:26 »

Es gibt Neuigkeit nach ein paar Telefonaten:

Da das Praktikum nur einmal im Jahr stattfindet, erhöhen sich meine Chancen auf Sonderurlaub wieder.

Außerdem werde ich morgen mit meinen BAZ Vertrauensmann sprechen, da auch der "Chef der Zivis" bei uns meint, ich sollte auf jeden Fall Sonderurlaub bekommen.
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